Gartenhausversicherung
Wie kann ich mein Gartenhaus richtig versichern?
Nicht nur im Gartenhaus selbst, sondern auch in seiner Einrichtung steckt viel Geld. Einige Gartenhäuser sind sogar mit Einbauküche, Fernseher und Co. ausgestattet. Die richtige Gartenhausversicherung hilft Ihnen, falls ein Schaden am Gartenhaus oder dem, was sich darin befindet, eintritt.
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Wo steht das Gartenhaus?
Vom einfachen Schuppen bis zum kleinen Einfamilienhaus umfasst der Begriff Gartenhaus so ziemlich alles. Eine Gartenhausversicherung kann dementsprechend ebenfalls ganz unterschiedlich aussehen. Die Versicherer bieten für alle Varianten speziell an Ihre Bedürfnisse angepassten Schutz.
Man muss zudem unterscheiden zwischen einem Gartenhaus im privaten Garten, einer Laube in der Kleingartenkolonie und einem Wochenendhaus im Grünen. Lage und Nutzung sind bei der Versicherung des Gartenhauses entscheidend.
Gartenhäuser sind genau wie das Wohngebäude anfällig für Schäden. Ein Sturm kann schlimme Verwüstungen anrichten, nach einem Brand bleibt kein Stein mehr auf dem anderen. Und es gibt noch zahlreiche weitere Risiken, die ihre Ruheoase im Grünen bedrohen.
Wir sagen Ihnen hier, wie Sie jede Art von Gartenhaus gut und günstig absichern können. Außerdem werfen wir für Sie einen Blick auf versicherte Risken und Leistungen der Gartenhausversicherung und sagen Ihnen, was diese kostet.
Das Gartenhaus auf dem Privatgrundstück
Viele Menschen in Deutschland haben auf ihrem Grundstück ein Gartenhaus, eine Laube, einen Schuppen oder eine einfache Hütte stehen. Mal dienen diese Gebäude nur als Stauraum für Gartengeräte, mal sind sie gestaltet wie ein ausgelagertes Wohnzimmer – mit Sofa, Fernseher und allem, was gemütlich macht.
Egal wie ihr Gartenhaus aussieht, es kann in der Wohngebäudeversicherung mitversichert werden. Wichtig ist dabei, dass es im Versicherungsvertrag mitaufgeführt ist. Wer nachträglich ein Gartenhaus baut, der muss dies unbedingt dem Versicherer melden.
In der Wohngebäudeversicherung ist allerdings nicht die Einrichtung des Gartenhauses abgesichert. Dies können Sie aber im Wege der Hausratversicherung erreichen. Auch hier muss die Mitversicherung der Einrichtung des Gartenhauses mit dem Versicherer vereinbart werden.
Wenn Sie bereits seit längerer Zeit ein Gartenhaus haben, sollten Sie unbedingt prüfen, ob Gebäude und Ausstattung in der Wohngebäude- und Hausratversicherung aufgenommen wurden und damit mitversichert sind.
Die Laube im Kleingarten
Anders verhält es sich mit einer Gartenlaube in der Kleingartenanlage. Solche Parzellen sind nicht mit dem Wohngrundstück verbunden und müssen daher bei der Versicherung anders betrachtet werden. Zudem stehen Gartenhäuser in Kleingärten länger leer als andere Gartenhäuser und sind daher anfälliger für Schäden.
Für den Kleingarten gibt es eine spezielle Kleingartenversicherung, mit der nicht nur das Gebäude samt Inhalt, sondern bei einigen Anbietern auch Pflanzen und Gartenkulturen abgesichert werden können.
Einige Anbieter machen für die Absicherung eine Mitgliedschaft im Kleingartenverein zur Voraussetzung. Das Gute daran: Durch Gruppenverträge wird der Beitrag der Kleingartenversicherung günstiger. Es gibt allerdings auch Anbieter, die auf eine solche Mitgliedschaft verzichten.
Das Wochenendhaus im Grünen
Wochenendhäuser werden, wie der Name schon sagt, meist nur an Wochenenden und in den Ferien genutzt. Sie sind nicht dauerhaft bewohnt und stehen oftmals viele Monate lang leer. Durch ihre besondere Lage sind sie meist auch vor den Blicken anderer geschützt.
Was beim Urlauben und Erholen ein großer Vorteil ist, ist im Schadensfall das Gegenteil: Schäden an Wochenendhäusern bleiben vielfach lange Zeit unentdeckt und ziehen dann Folgeschäden nach sich, die teuer werden können.
Spezielle Versicherungen für das Wochenendhaus tragen diesem Umstand Rechnung. Auch die Wochenendhausversicherung wird meist als Kompaktpolice angeboten. Es sind also sowohl das Gebäude als auch die Einrichtung versichert.
Infothek Gartenhausversicherung
Die Lage ist wichtig für Ihren Versicherungsschutz: Steht das Gartenhaus auf Ihrem Grundstück, ist es womöglich schon in Wohngebäude- und/oder Hausratversicherung mitversichert. Auch wenn Sie Mitglied im Kleingartenverein sind, ist das Häuschen im Grünen oft über eine Kollektivversicherung geschützt. Für ein Gartenhaus auf einem eigenen Grundstück benötigen Sie in aller Regel eine Gartenhausversicherung.
Ist das Gartenhaus bspw. durch einen Sturm beschädigt worden, dann übernimmt die Gartenhausversicherung die Kosten für die Feststellung der Schäden sowie für die Reparatur von Sachschäden. Ist eine Reparatur nicht mehr möglich, ersetzt die Versicherung in der Regel den Neuwert (je nach Vereinbarung des Versicherungswerts).
Mitversichert sind dabei auch
- Kosten für die Schadenabwicklung und Schadenminderung
- Kosten für provisorische Maßnahmen
- Mehrkosten infolge von behördlichen Auflagen
- Kosten für Aufräum- und Abbrucharbeiten
- Bewegungs- und Schutzkosten
Als Schutz gegen Einbrecher schreiben die meisten Versicherungsverträge das Anbringen eines Vorhängeschlosses vor. Mitunter verlangen die Versicherer außerdem, dass das Grundstück eingezäunt ist. Welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen, um die Versicherung in Anspruch nehmen zu können, steht in der Versicherungspolice.
Ein Gartenhaus in der Wohngebäudeversicherung mitzuversichern ist ohne Zuschlag möglich, allerdings erhöht sich dadurch die Versicherungssumme, was wiederum zu höheren Beiträgen führen kann.
Die Kleingartenversicherung ist meist schon für kleines Geld zu haben. Zwischen 40 und 90 Euro pro Jahr sind dafür in der Regel ausreichend. Wer Mitglied im Kleingartenverein ist, profitiert nochmals von Rabatten. Die Wochenendhausversicherung ist ebenfalls schon günstig zu haben.
Für alle Arten der Gartenhausversicherung gilt, dass es gefahrenerhöhende Umstände gibt, die zu Zuschlägen führen können. Ebenso sind Deckungserweiterungen ein Kostenfaktor. Bei der Beitragsberechnung spielen folgende Faktoren eine Rolle:
- die Höhe der Versicherungssumme
- die Ausstattung und Größe des Gartenhauses
- die Lage des Gebäudes
- gewünschte Deckungserweiterungen
Wer sparen will, vereinbart höhere Selbstbehalte oder schließt statt Jahresverträgen solche über drei Jahre ab. Die Wahl des richtigen Versicherers (siehe Anbieter-Vergleich) ist natürlich der entscheidendste Faktor, nicht nur in Bezug auf die Beitragshöhe, sondern auch was die Leistungen angeht.
Die verschiedenen Arten der Gartenhausversicherung im Überblick
Damit Sie einen guten Überblick bekommen, wie Sie Ihr Gartenhaus richtig absichern können, haben wir Ihnen die Arten der Gartenhausversicherung nochmals in der Übersicht dargestellt:
Art des Gartenhauses | Gartenhaus im Privatgarten | Gartenlaube in Kleingartenanlage | Wochenendhaus im Grünen |
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Eigenschaften | Das Gartenhaus steht auf demselben Grundstück, auf dem sich auch das Wohngebäude befindet. Es kann sich dabei sowohl um einen kleinen Schuppen, als auch um ein massives Haus handeln, in der Regel aber mit nur einem Zimmer. | Ein Kleingarten ist nicht an das Wohngrundstück angeschlossen, sondern liegt in einer Anlage mit mehreren solchen Kleingärten. Die Laube darf in solchen Anlagen in der Regel die Größe von 24qm nicht überschreiten. | Wochenendhäuser stehen meist in ländlicher Lage, teils sogar alleine. Sie sind dazu gedacht die Wochenenden und Ferien dort zu verbingen und sind oft größer als ein Gartenhaus. |
Richtige Versicherung | Kann in der Wohngebäudeversicherung mitversichert werden. Die Einrichtung kann im Wege der Hausratversicherung geschützt werden. Bestehende Verträge unbedingt prüfen! | Es gibt eine spezielle Kleingartenversicherung. Einige Versicherer bieten sie nur mit einer Mitgliedschaft im Kleingartenverein an. | Wochenendhäuser bis 60qm werden in einer Wochenendhausver-sicherung abgesichert. Größere Wochenendhäuser erfordern in der Regel den Abschluss einer eigenständigen Wohngebäudeversicherung. |
Versicherte Gefahren in der Gartenhausversicherung
Ihr Gartenhaus sollte in jedem Fall vor folgenden Risiken geschützt sein:
- Brand und Blitzschlag
- Explosion und Implosion
- Sturm und Hagel
- Leitungswasser
- Glasbruch
Viele Versicherer schließen Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Elementargefahren, wie etwa Überschwemmung und Erdrutsche, nicht in den Grundschutz mit ein. Wenn Sie diese Absicherung wünschen, sollten Sie dies mit dem Versicherer besprechen und auf die Aufnahme entsprechender Bestimmungen im Vertrag achten.
Die Einrichtung des Gartenhauses, die entweder im Schutz bereits inbegriffen ist (bei Kompaktpolicen für den Kleingarten und das Wochenendhaus meist der Fall), oder gesondert über die Hausratversicherung abzusichern ist, ist regelmäßig gegen
- Brand und Blitzschlag
- Explosion und Implosion
- Sturm und Hagel
- Leitungswasser
- Raub
- Vandalismus
- Einbruchdiebstahl
abgesichert. Voraussetzung ist bei fast allen Anbietern nur, dass ein handelsübliches Sicherheitsschloss angebracht wurde. Falls Sie ein Gewächshaus, eine Solaranlage oder die Gartenmöbel im Freien mitabsichern wollen, müssen Sie dies gesondert mit Ihrem Anbieter vereinbaren.
Was ist regelmäßig nicht versichert?
Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind – sowohl für die Einrichtung als auch das Gebäude – Schäden durch
- Krieg
- Kernenergie
- Schwammbildung
- Elementarschäden (soweit nicht explizit eingeschlossen)
- vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Versicherungssumme, Versicherungswert und Kosten der Gartenhausversicherung
Hier kommt es wiederum ganz darauf an, um welche Art der Gartenhausversicherung es sich handelt. Die Versicherung von Wochenendhäusern und die Kleingartenversicherung unterscheiden sich hier von der Versicherung eines Gartenhauses auf dem Privatgrundstück.
Bei Wochenendhäusern ist meist eine pauschale Festlegung der Versicherungssumme anhand der Quadratmeterzahl üblich. Versicherungswert ist regelmäßig der Neuwert. Der Zeitwert wird angesetzt, wenn durch Abnutzung der Wert des versicherten Objekts weniger als 40 % des Neuwerts beträgt.
Bei Lauben im Kleingarten wird der Neuwert von Gebäude und Aussattung angesetzt, aber auch hier sind pauschale Höchstversicherungssummen der Anbieter die Regel. Eine Höherversicherung kann vereinbart werden, kostet aber extra. Auch hier ist der Versicherungswert der Neuwert, mit denselben Bestimmungen zum Zeitwertersatz.
Bei Gartenhäusern auf dem Privatgrundstück wird die gesamte Versicherungssumme für das Wohngebäude um den Neuwert des Gartenhauses erhöht. Meist wird in der Wohngebäudeversicherung der gleitende Neuwert abgesichert, so dass Wertsteigerungen Berücksichtigung finden.
Anbieter von Gebäude- / Gartenhausversicherungen im Vergleich
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Fazit
Die Gartenhausversicherung ist eine Bezeichnung für verschiedene Arten von Versicherungen. Es kann sich dabei um die Wohngebäudeversicherung (ggf. in Verbindung mit der Hausratversicherung) für Gartenhäuser im Privatgarten, um eine Kleingartenversicherung für Lauben in Kleingartenanlagen oder um eine Versicherung für das Wochenendhaus handeln.
Egal wie ihr Gartenhaus aussieht und wo es steht, es gibt dafür den passenden Versicherungsschutz zu günstigen Preisen. Abgesichert werden können nicht nur das Gebäude selbst, sondern auch die darin befindlichen Einrichtungsgegenstände, Gartengeräte und ähnliches.