Wer braucht eine Privathaftpflichtversicherung?

Private Haftpflichtversicherung: Für wen ist sie sinnvoll?

Meist ist man sich der Risiken, denen man täglich ausgesetzt ist, gar nicht bewusst. Gott sei Dank – das Wissen darum würde einen vermutlich nur verunsichern. Lesen Sie hier, wer unbedingt eine private Haftpflichtversicherung abschließen sollte.

Wer braucht eine Privathaftpflichtversicherung?

Die private Haftpflichtversicherung ist eine der elementarsten Absicherungen überhaupt. Zu schnell ist durch eine Unaufmerksamkeit oder einfaches Pech bei einem Dritten ein Schaden entstanden, den man selbst einfach nicht mehr begleichen kann.

Schon gibt es zwei Geschädigte und jede Menge Existenz-ängste auf beiden Seiten. Eine Privathaftpflicht-versicherung hilft dabei, die Verantwortung zu tragen, die auf jedem von uns täglich lastet. Bei uns allen besteht ein gewisses Haftungsrisiko, alleine schon dann, wenn wir einen Fuß auf die Straße setzen.

Bestimmte Personengruppen sind davon allerdings noch stärker betroffen als andere. Lesen Sie daher im Folgenden für wen eine private Haftpflichtversicherung besonders wichtig ist und worauf beim Abschluss geachtet werden muss. 

Private Haftpflichtversicherung: Spezielle Personengruppen

Neben dem alltäglichen Lebensrisiko, kommen häufig noch besondere Haftungsrisiken durch die Art der Freizeitgestaltung oder durch die allgemeinen Lebensumstände, in denen wir uns befinden, hinzu. Einige Personengruppen benötigen daher besonders dringend eine private Haftpflichtversicherung. Dazu gehören:

Mieter: Als Mieter in einem Rechtsverhältnis mit dem Vermieter zu stehen, bedeutet häufig eine Menge Ärger. Bei der Wohnungsabnahme will der Vermieter Beschädigungen am teuren Parkettboden erkennen, die vor Ihrem Einzug noch nicht da waren. Er verlangt von Ihnen den Ersatz der Kosten für die Instandsetzung der Böden. Egal ob es darum geht sich nun gegen eine unrechtmäßige Forderung zur Wehr zu setzen oder ob Sie den Schaden wiedergutmachen müssen, die Privathaftpflichtversicherung tritt für Sie ein.

Die Mieterhaftpflichtversicherung ist standardmäßig Bestandteil der Privathaftpflichtversicherung, allerdings bei einigen Versicherern innerhalb enger Höchstgrenzen. Deshalb sollten Sie unbedingt bei der Wahl der Privathaftpflichtversicherung darauf achten, dass der Tarif hier einen ausreichenden Versicherungsschutz bietet.

Sportler: Grundsätzlich sind sportliche Betätigungen in der Freizeit von der privaten Haftpflichtversicherung erfasst. Allerdings gibt es häufig Ausschlüsse bei sogenannten Risikosportarten. Dazu zählen bei vielen Anbietern zum Beispiel das Reiten, das Hobbyfliegen und Rennsportarten. Klar ausgegrenzt wird der Jagdsport, dieser muss gesondert versichert werden. Hierbei handelt es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung.

Tierhalter: Wer einen Kanarienvogel oder Goldfisch hält, der braucht keine gesonderte Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, Schäden, die durch diese Kleintiere angerichtet werden, sind im Versicherungsschutz der PHV enthalten. Anders sieht es beim Halten eines Hundes oder Pferds aus.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist nicht mehr Teil der Privathaftpflichtversicherung, sondern muss gesondert abgeschlossen werden. Einige Versicherer bieten aber einen Rabatt an, wenn man neben der Tierhalterhaftpflichtversicherung auch die Privathaftpflichtversicherung bei ihnen abschließt und umgekehrt.

Eltern von Kindern unter 7 Jahren: Wer zuhause ein Kind hat, dass das 7. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, der weiß, dass es hier manchmal heiß hergehen kann. Ein Beispiel: Beim Spielen mit dem Nachbarsjungen hat der eigene Spross fleißig das Sofa der Nachbarfamilie bemalt. Er findet es jetzt schöner, die Nachbarin ist allerdings gar nicht begeistert. Bis zum 7. Lebensjahr sind Kinder in Deutschland nicht deliktfähig und damit besteht für Sie auch keine Haftungsverpflichtung (Eltern haften hier auch nicht für ihre Kinder, wie man fälschlicherweise annehmen könnte).

Soweit zur rechtlichen Lage. Jetzt können Sie das so Ihrer Nachbarin erklären und sagen: „Pech gehabt“, aber damit ist es meist nicht getan. Die moralische Verpflichtung ist da und bei vielen stark genug, dass sie auch tief in die Tasche greifen, um den Schaden wiedergutzumachen. Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung ist der Einschluss solcher Schäden möglich, muss aber meist ausdrücklich gewünscht werden. So können Sie im Schadenfall schnell reagieren und das Problem aus der Welt schaffen.

Besondere Haftpflichttarife für Senioren

Im Alter wird die Privathaftpflichtversicherung vielleicht noch etwas wichtiger als zuvor. Durch die häufig eingeschränktere Wahrnehmungsfähigkeit haben Senioren oftmals größere Probleme als Verkehrsteilnehmer, sei es als Fußgänger oder Radfahrer (PKW-Fahrer sind hierbei ausgeschlossen, weil hier die KFZ-Haftpflicht-versicherung greift).

Auch wer selbst zum Opfer wird, zum Beispiel weil ein rücksichtsloser Radfahrer einen angerempelt hat, was zum Sturz und damit zu einem länger Krankenhausaufenthalt geführt hat, braucht eine Privathaftpflichtver-sicherung.

Hat man eine Forderungsausfalldeckung vereinbart, kommt die eigene Privathaftpflicht für den Schaden auf, wenn der Verursacher nicht ermittelbar ist. Auch Personen, die im Altenheim leben, brauchen eine eigene Privathaftpflichtversicherung.

Einige Versicherer bieten im Rahmen ihres Tarifs an, dass pflegebedürftige Personen auch in den Vertrag von nahen Angehörigen eingeschlossen werden können. Bei Demenzkranken gilt dasselbe wie bei Kindern unter 7 Jahren. Auch Demenzkranke sind nicht (mehr) deliktfähig. Hier muss man also ebenfalls darauf achten, dass die Versicherung in diesem trotzdem Fall leistet.