Haftpflichtversicherung über Eltern

Wann und wie lange sind Kinder über die Eltern versichert?

Die Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Versicherung überhaupt. Familien profitieren von einem gemeinsamen Vertrag, der ihre gesetzliche Haftpflicht abdeckt. Doch wie lange sind die Kinder eigentlich mitversichert? Wir beantworten Fragen rund um das Thema Haftpflichtversicherung von Eltern.

Familienverträge Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung über Eltern

Wenn Sie einen Familientarif wählen, sind Ihr Ehepartner oder Lebenspartner sowie Ihre Kinder im selben Haushalt mitversichert. Dabei ist es egal, ob es sich um leibliche Kinder, Adoptiv-, Stief- oder Pflegekinder handelt. Sie geben bei Vertragsabschluss normalerweise an, wer versichert werden soll.

Achtung: Sicherheitshalber sollten Sie überprüfen, ob Ihr Partner auch mitversichert ist, wenn Sie beide nicht verheiratet sind. Meistens ist das der Fall. Fragen Sie aber lieber noch einmal gezielt beim Versicherer nach.

Familientarife sind insgesamt etwas teurer als Singletarife. Dafür ist aber Ihre gesamte Familie abgesichert. Ob Sie zwei oder fünf Kinder haben, spielt preislich keine Rolle.

Auch Familientarife von Haftpflichtversicherungen sind relativ günstig: So hat die Verbraucherzeitschrift „Finanztest“ z.B. mehrere sehr gute Familientarife ermittelt, die zwischen 50 Euro und knapp über 70 Euro im Jahr kosten. Quelle: Finanztest 10/2017, S. 75.

Experten empfehlen, einen Familientarif mit einer Versicherungssumme von 50 Millionen Euro oder mehr abzuschließen. Wenn Sie als Familie eine Versicherung abschließen wollen, sollten Sie darauf achten, dass auch Ansprüche untereinander gedeckt sind: Zumindest bei Verletzungen sollte der Versicherer zahlen.

Was passiert bei Scheidung?

Lassen Sie und Ihr Partner sich scheiden, bleibt der (Mit-)Schutz für die Kinder bestehen. Das passiert unabhängig davon, wer von Ihnen Versicherungsnehmer ist und bei wem die Kinder leben. Der Partner, der der nicht Versicherungsnehmer ist, verliert den Versicherungsschutz nach der Scheidung hingegen.

Er sollte einen neuen Vertrag abschließen, da die alte Versicherung bei Verletzung der Aufsichtspflicht nicht mehr zahlt. Dazu ist bei manchen Versicherern allerdings wieder ein Familientarif notwendig, da Singletarife die Aufsichtspflicht über Minderjährige nicht immer decken!

Wann verletzen Eltern ihre Aufsichtspflicht?

Wann Eltern ihre Kinder beaufsichtigen müssen, hängt vom Alter des Kindes und seiner Reife ab, außerdem von der konkreten Situation. Ab einem Alter von vier Jahren können Kinder allein im Freien spielen, ohne dass Eltern sie permanent beaufsichtigen müssen. Sie sollten aber alle 15-30 Minuten nach dem Kind sehen. Bei älteren Kindern sollten Eltern sich zumindest einen groben Überblick über die Aktivitäten des Kindes verschaffen.

Wie lange sind meine Kinder maximal versichert?

Ihre Kinder sind grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr über den Familienvertrag versichert. Machen sie danach eine Erstausbildung oder ein Erststudium, besteht der Schutz weiterhin. Auch während einer Wartephase zwischen Schulzeit und Ausbildung bzw. Studium hat Ihr Kind ein Jahr Versicherungsschutz.

Selbst wenn Sohn oder Tochter während der Ausbildung nicht mehr zuhause wohnen, bleibt der Versicherungsschutz über den elterlichen Vertrag bestehen. Die Mitversicherung gilt oft bis zum Ende des 25. Lebensjahres. Hier lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte.

Folgt auf das Bachelor- unmittelbar ein Masterstudium, ist Ihr Sprössling immer noch abgesichert, im Referendariat allerdings nicht mehr. Wenn Ihr Kind vor dem Ende seiner Ausbildung bzw. vor Erreichen der Altersgrenze heiratet, benötigt es ebenfalls einen eigenen Vertrag.

Bei einigen Versicherern gilt die Familienversicherung unabhängig von Alter oder Beenden der Ausbildung weiter, solange der Nachwuchs noch im elterlichen Haushalt wohnt.

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Zusammenfassung

Familienvertrag: Wenn Sie sich als Familie haftpflichtversichern wollen, schließen Sie einen Familientarif ab. Diese Tarife sind relativ günstig und die Zahl Ihrer Kinder spielt beim Preis keine Rolle.

Wann besteht keine Haftung? Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr gelten vor dem Gesetz als schuldunfähig, der Versicherer haftet nur dann, wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben. Sie können aber einen Tarif mit der Klausel „deliktunfähige Kinder“ abschließen.

Scheidung der Eltern: Der Versicherungsschutz für die Kinder bleibt weiterhin bestehen. Auch der geschiedene Partner, der den Haftpflichtschutz verliert, sollte wieder einen Vertrag abschließen, damit verletzte Aufsichtspflichten gedeckt sind.

Wie lange sind Kinder versichert? Eine Mitversicherung besteht bis zum 18. Geburtstag, danach bis zum Ende von Erstausbildung oder Studium bzw. Erreichen einer vom Versicherer festgelegten Altersgrenze. Auch bei Heirat des Kindes endet die Versicherung