Private Haftpflichtversicherung Leistungen

Leistungen der privaten Haftpflichtversicherung

Mit welchen Leistungen kann man rechnen, wenn man eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat? Wie sagen Ihnen, worauf Sie im Einzelnen beim Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung achten müssen.

Private Haftpflichtversicherung Leistungen

Oftmals macht man sich beim Abschluss einer Versicherung zu wenig Gedanken über den Leistungsumfang, den man sich wünscht. Das liegt vor allem daran, dass die Versicherungsbedingungen nur sehr schwer verständlich sind und man im Vorhinein auch noch gar nicht genau weiß, worauf es einem bei der Wahl des Versicherers ankommen sollte.

Problematisch wird das nur dann, wenn im Schadensfall der Versicherer plötzlich nicht für die anfallenden Kosten aufkommen will. Damit Sie im Fall der Fälle auch den Versicherungsschutz haben, den Sie brauchen um in der Privathaftpflichtversicherung optimal abgesichert zu sein, geben wir Ihnen im Folgenden einen Überblick über die gängigsten Leistungsausschlüsse bei den Versicherern und sagen Ihnen auch, welche Deckungserweiterungen für Sie interessant sind.

Private Haftpflichtversicherung: Sinnvolle Ergänzungen zum Versicherungsschutz 

Manche Deckungserweiterungen sind einfach notwendig, um im Schadensfall ausreichenden Versicherungsschutz zu haben. Bei vielen Versicherern sind die folgenden Punkte im Premium-Tarif, nicht aber im Basisschutz, enthalten:

Allmählichkeitsschäden: Allmählichkeitsschäden sind solche Schäden, die nach und nach, über einen längeren Zeitraum hinweg, entstehen. Zum Beispiel, wenn aus Ihrem Kühlschrank über Monate hinweg unbemerkt Wasser austritt und den Holzboden in der gemieteten Wohnung ruiniert. 

Forderungsausfalldeckung: Die Forderungsausfalldeckung (oft auch nur Ausfalldeckung genannt) ist dafür gedacht, Schäden, die Ihnen selbst entstehen, abzudecken, sofern der Schadenverursacher entweder nicht ermittelt werden kann, oder nicht in der Lage ist den Schaden zu begleichen (z.B. beim Bezug von Hartz IV oder im Falle einer Privatinsolvenz). Dann ersetzt Ihre Versicherung den Schaden (sofern er mindestens 1000 Euro, manchmal auch 2500 Euro, je nach Anbieter, überschreitet). 

Deliktunfähigkeitsklausel: Kinder unter 7 Jahre sind deliktunfähig, das heißt sie können für Schäden nicht haftbar gemacht werden. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt daher für Schäden von nicht deliktfähigen Kindern in der Regel keine Kosten.

Allerdings ist es häufig so, dass sich die Eltern verpflichtet fühlen, den entstandenen Schaden, z.B. bei Nachbarn oder Freunden, trotzdem zu begleichen und bleiben dann auf diesen Kosten sitzen. Die meisten Versicherer bieten an, gegen einen Preisaufschlag auch deliktunfähige Kinder mitzuversichern. Einige Versicherer bieten eine Absicherung allerdings bereits im Basisschutz und ohne Beitragserhöhung an. Hier lohnt es sich die Tarife zu vergleichen.

Gefälligkeitsschäden: Ähnlich verhält es sich mit Gefälligkeitsschäden. Auch diese werden neuerdings häufig von den Versicherern schon in die Grunddeckung inkludiert. Das heißt, der Versicherer kommt auch für Schäden auf, die Sie einem anderen zum Beispiel während eines Umzugs, bei dem Sie dem Geschädigten helfen, verursachen.

Ausüben eines Ehrenamtes: Wenn Sie ehrenamtlich tätig werden, sollten Sie darauf achten, dass in Ihrem Versicherungsvertrag auch im Rahmen dieser Tätigkeit Versicherungsschutz besteht. Nichts ist ärgerlicher, als Zeit und Arbeit in ein Projekt zu investieren und am Ende selbst auch noch auf Kosten sitzen zu bleiben.

Hüten fremder Hunde: Wenn Sie öfter auf den Hund von Nachbarn, Freunden oder der Familie aufpassen, dann übernehmen Sie damit auch die Haftung für das Tier. Läuft er Ihnen weg und beißt einen Jogger, dann kommen Sie für den anfallenden Schadensersatz auf. Viele Versicherer bieten einen zusätzlichen Schutz  für das Hüten fremder Hunde an. Auch wer häufig fremde Pferde reitet, sollte darauf achten, dass dem in der Privathaftpflichtversicherung Rechnung getragen wird. 

Haus-und Grundbesitzer, Bauherren: Wenn Sie eine eigene Immobilie besitzen, dann genießen Sie in der privaten Haftpflichtversicherung in der Regel einen guten Grundschutz für Schäden rund um die Immobilie. Dieser ist jedoch oftmals in der Höhe beschränkt. Sie sollten prüfen, ob die Deckungssummen für Sie ausreichend sind, oder ob eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung sinnvoll wäre.

Eine Bauherrenhaftpflicht ist sehr empfehlenswert, wenn Sie ein Haus bauen, oder ein Haus umbauen wollen. Hier besteht meist nur für kleinere Arbeiten an einem Objekt Schutz in der privaten Haftpflichtversicherung.

Private Haftpflichtversicherung: Versicherungsschutz für Vermieter

Als Vermieter von Immobilien, obliegt Ihnen weiterhin die Verkehrssicherungspflicht. Stürzt jemand, weil der Gehweg im Winter nicht ausreichend geräumt wurde, dann werden Sie in Haftung genommen.

Auch Schäden am Eigentum der Mieter durch den Austritt von Heizöl beispielsweise, werden von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen, wenn Sie den zusätzlichen Schutz für Vermieter im Versicherungsvertrag festgeschrieben haben. Im Basisschutz sind Schäden Dritter immer nur bei selbstgenutzten Immobilien abgedeckt.

Private Haftpflichtversicherung: Deckungssummen

Wie hoch die Deckungssummen sind, die Sie wählen, hängt von Ihrem persönlichen Risiko ab. Ein Single ohne Kinder und Tiere, der nicht Rad fährt und kein Ehrenamt ausübt, hat im Vergleich zum Hobbyflieger mit Kind ein relativ überschaubares Risiko.

Allerdings darf man nicht vergessen, dass gerade im Fall eines Personenschadens die Schadensersatzsumme sich schnell in ungeahnte Höhen ausweiten kann. Standardmäßig liegen die Deckungssummen deshalb zwischen 5 und 10 Millionen Euro. Hier sollten Sie nicht sparen.