Haftpflichtversicherung Familie
Eine Hafpflichtversicherung für alle Familienmitglieder
Wer eine Familie gründet, übernimmt Verantwortung: für den Partner und für mögliche Kinder. Die Haftpflichtversicherung für die Familie sichert Sie und Ihre Familienmitglieder in einer Police ab. Wir sagen Ihnen im Folgenden alles Wichtige zur Familienhaftpflichtversicherung.
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Familienverträge Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung ist für Familien wie Singles ein Muss. Wann immer einem Dritten ein Schaden durch Ihre Schuld, die des Ehepartners oder durch eines Ihrer Kinder entsteht, besteht die Pflicht den Schaden finanziell auszugleichen.
Bei manch kleinem Missgeschick lässt sich das schnell per Handschlag lösen, aber bei größeren Unfällen oder Unachtsamkeiten, kann ein Schaden Summen erreichen, die Sie als Familie nicht mehr selbst bewältigen können.
Wer füreinander einsteht und gemeinsam wirtschaftet, genießt in Deutschland den Schutz der Gesellschaft; das gilt auch für die Haftpflichtversicherung.
Eine Familienhaftpflichtversicherung bündelt nicht nur verschiedene Policen zu einer einzigen, sondern ist auch meist sehr viel günstiger zu haben als entsprechende Einzelpolicen.
Eine Haftpflichtversicherung für die Familie abzuschließen ist daher ratsam. Natürlich gibt es auch Familien ohne Kinder und Trauschein. Wer in einer festen Partnerschaft lebt, kann bei vielen Anbietern eine Partnerhaftpflicht abschließen und aus zwei Einzelpolicen eine gebündelte machen, sofern der Partner im selben Haushalt lebt.
Haftpflichtversicherung Familie: Wer ist versichert?
Neben Ihnen als Versicherungsnehmer sind auch Ihr Ehepartner und Ihre Kinder versichert. Partner ohne Trauschein, die im Haushalt leben, können ebenfalls mitversichert werden, müssen allerdings namentlich in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Einige Versicherer versichern auch andere Familienangehörige mit, die im selben Haushalt leben, wie etwa die Eltern oder Großeltern.
In der Regel mitversichert sind auch Familienangehörige, die wegen Pflegebedürftigkeit in Ihrem Haushalt leben. Zu den mitversicherten Kindern gehören alle Kinder unter 18 Jahre, dazu gehören sowohl eigene Kinder, als auch Adoptiv- und Pflegekinder. Volljährige Kinder sind unter bestimmten Vorausstzungen ebenfalls mitversichert – siehe private Haftpflichtversicherung für Kinder.
Einige Versicherer bieten zusätzlich die Mitversicherung von Au-Pairs an, die in Ihrem Haushalt leben. In vielen Fällen ist diese Mitversicherung allerdings zeitlich auf ein Jahr begrenzt.
Haftpflichtversicherung Familie: Was passiert bei Scheidung, Trennung oder Tod?
Nicht immer ist das gemeinsame Glück von Dauer. Kommt es zur Trennung der Ehepartner können diese in der Regel bis zur rechtskräftigen Scheidung noch familienversichert in der Haftpflicht bleiben.
Danach sollte der Ehepartner, bei dem die Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben, die Familienhaftpflichtversicherung entweder weiterführen, insofern es sich um den bisherigen Versicherungsnehmer handelt, oder aber eine Haftpflichtversicherung für die Familie neu abschließen.
Bei nicht verheirateten Paaren endet die gemeinsame Versicherung mit der Trennung, spätestens mit dem Auszug eines Partners. Grundsätzlich kann der Versicherungsnehmer nicht nur die Familienhaftpflichtversicherung kündigen, ohne dass der getrennt lebende Partner oder Ehepartner davon erfährt, er kann auch einen neuen Lebenspartner eintragen lassen.
Daher ist es in den meisten Fällen ratsam, dass sich derjenige, der nicht Versicherungsnehmer in der Familienhaftpflicht war, so schnell wie möglich selbst versichert.
Wenn dasjenige Familienmitglied, das die Haftpflichtversicherung für die Familie abgeschlossen hat, stirbt, dann steht der Rest der Familie natürlich nicht von heute auf morgen ohne Versicherungsschutz da.
Bis zur nächsten Beitragszahlung läuft der Vertrag einfach weiter. Wenn dann der hinterbliebene Partner den Beitrag weiter überweist, geht die Familienhaftpflichtversicherung auf ihn über. Natürlich ist der Tod des Versicherungsnehmers der Versicherungsgesellschaft so schnell wie möglich mitzuteilen. Wird der neue Beitrag nicht überwiesen, läuft der Vertrag zum Ende des Versicherungsjahres aus.
Private Haftpflichtversicherungen im Vergleich
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