Haftpflichtversicherung Steuererklärung
Haftpflichtversicherung: So können Sie Steuern sparen
Mit der Haftpflichtversicherung Steuer sparen? Ja das geht, denn der Staat kommt seinen Bürgern entgegen, wenn diese sich und andere mit einer Haftpflichtversicherung absichern. Alles was Sie zur Haftpflichtversicherung und Steuererklärung wissen müssen, lesen Sie hier.
Für Versicherungsnehmer ist es natürlich interessant zu wissen, ob die Beiträge zur Haftpflichtversicherung steuerlich absetzbar sind und damit ein Teil der Kosten wieder hereingeholt werden kann.
Der Staat belohnt diejenigen Bürger, die für sich und andere vorsorgen, damit, dass verschiedene Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung angegeben werden können und sich damit günstig auf die letztlich zu zahlende Steuer auswirken.
So werden Sie also zumindest ein wenig entlastet. In der Steuererklärung kann dabei nicht nur die private Haftpflichtversicherung angegeben werden, sondern auch die Gewässerschadenhaftpflicht, die Haus- und Grundbesitzer-, die Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde, die Jagd-, Boots- und Bauherrenhaftpflicht sowie die KFZ-Haftpflicht.
Kaskoversicherungen für Fahrzeuge sind dagegen steuerlich nicht begünstigt. Unter welchen Voraussetzungen sich die Haftpflichtversicherung steuerlich günstig auswirkt und wo in der Steuererklärung sie die Versicherungsbeiträge angeben können, lesen Sie im Folgenden.
Haftpflichtversicherung Steuererklärung: Welche Voraussetzungen gibt es?
Grundsätzlich steht der Steuerabzug von Haftpflichtversicherungsbeiträgen natürlich jedem offen, der in Deutschland eine Steuererklärung abgibt. Allerdings hat er nur unter gewissen Voraussetzungen auch eine steuerliche Auswirkung. Zunächst muss man daher steuerpflichtige Einnahmen haben, die durch einen Abzug der Vorsorgeaufwendungen steuerwirksam vermindert werden können.
Bei Angestellten, Beamten, Rentnern und Pensionären sind die sonstigen Vorsorgeaufwendungen bis zu einem Höchstbetrag von 1900 Euro abzugsfähig, bei Selbständigen, die im Gegensatz zu den vorgenannten Personen keinen Anspruch auf Zuschuss zur Krankenversicherung haben, erhöht sich der Höchstbetrag auf 2800 Euro. Bei Ehegatten ergibt sich der Gesamthöchstbetrag aus der Summe der jeweils zusteheden Höchstbeträge.
Diese Höchstbeträge können im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen allerdings nur dann ausgeschöpft werden, wenn sie nicht bereits durch den Abzug der Basisbeiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung erreicht wurden. Wer also aufgrund eines hohen Einkommes auch hohe Krankenversicherungsbeiträge zahlt, kann oftmals im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen keine steuerlichen Vorteile mehr erreichen.
Wer sich selbst in Steuersachen nicht gut auskennt, sollte sich durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein fachlich beraten lassen.
Haftpflichtversicherung Steuererklärung: Wie nachweisen und wo eintragen?
Die Beiträge zu einer Haftpflichtversicherung gehören zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen und werden dementsprechend in der „Anlage Vorsorgeaufwendungen“ eingetragen. Als Nachweis dienen dem Finanzamt entweder die Beitragsbestätigung, die sie häufig am Ende des Jahres von Ihrem Versicherer zugesandt bekommen, oder aber auch eine Kopie des Versicherungsvertrags sowie Kontoauszüge, die die monatlichen, vierteljährlichen oder auch jährlichen Beitragszahlungen bestätigen.
In der Praxis werden diese Nachweise vom Finanzamt nicht jedes Jahr verlangt (Ausnahme: der als Werbungskosten absetzbare Teil der Berufshaftpflicht). Die Nachweise können aber vom Sachbearbeiter jederzeit angefordert werden. Wer etwaige Rückfragen vermeiden möchte, sollte daher die Nachweise einfach immer beifügen.