Haftpflichtversicherung Tipps

Tipps zur privaten Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung darf in keinem Haushalt fehlen. Um Ihnen eine kleine Hilfestellung zu geben, was Sie im Zusammenhang mit der Privathaftpflicht beachten müssen, haben wir für Sie einige nützliche Tipps zur privaten Haftpflichtversicherung zusammengestellt.

Haftpflichtversicherung Tipps

Haftpflichtversicherung Deckungssumme

Deckungssumme: Um gegen Schadenersatzforderungen ausreichend geschützt zu sein, sollten Sie eine Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro versichern, denn bei Personenschäden können leicht Forderungen in Millionenhöhe auf Sie zukommen.

Verursachen Sie als Radfahrer einen Autounfall, bei dem der Fahrer erblindet, müssen Sie nicht nur Behand- lungskosten und Schmerzensgeld zahlen, sondern dem Geschädigten auch lebenslang eine Berufsunfähigkeitsrente überweisen. Ist Ihre vereinbarte Deckungssumme zu niedrig, sind Sie gegen Schadensfälle wie diesen trotz Ihrer Versicherungspolice nicht geschützt und müssen bis zu Ihrem Lebensende für die Differenz zwischen Deckungssumme und Ersatzforderung aufkommen.

Der Weg zur günstigen Haftpflichtversicherung

Selbstbehalt: Wenn Sie sich dazu bereit erklären, sich im Leistungsfall mit einem bestimmten Festbetrag an den Schadenskosten zu beteiligen, erlässt Ihnen Ihr Versicherer einen Teil der Jahresprämie. Sinnvoll ist eine Selbstbeteiligung von 150 bis 250 Euro.

Ratenzahlung: Vereinbaren Sie für die Zahlung des Jahresbetrags nach Möglichkeit keine Ratenzahlung, denn viele Versicherungsunternehmen verlangen für diese einen nicht unerheblichen Zuschlag.

Single-Police: Wenn Sie nur Versicherungsschutz für sich selbst benötigen und niemanden sonst mitversichern möchten, ist für Sie eine Single-Police finanziell lohnenswert. Da der Versicherungsschutz nur für Sie gilt, ist der Jahresbeitrag für Sie günstiger.

Haftpflichtversicherung für Ehepartner

Ein Vertrag genügt. Wenn Sie verheiratet sind, genügt ein Versicherungsvertrag für beide Ehepartner – achten Sie daher darauf, dass Sie nicht doppelt Prämie zahlen! Haben Sie zwei Verträge, dürfen Sie die jüngere Police fristlos kündigen. Maßgeblich für das Vertragsende ist dabei das Kündigungsdatum. Wurde Ihr Antrag auf Aufhebung zu dem Zeitpunkt, in dem ein Jahresbeitrag fällig wird, noch nicht bearbeitet, muss Ihnen der Versicherer die betreffende Jahresprämie zurückzahlen.

Haftpflichtversicherung für unverheiratete Paare

Partnervertrag: Der Versicherungsschutz der privaten Haftpflicht erstreckt sich auch auf unverheiratete Lebenspartner. Allerdings muss dies im Voraus explizit beantragt werden, so dass der Partner namentlich im Versicherungsvertrag aufgeführt werden kann. Als Nachteil müssen Sie in Kauf nehmen, dass der Versicherungsschutz nicht bei Schäden greift, die Sie und Ihr Partner sich gegenseitig zugefügt haben.

Haftpflichtversicherung Arbeitgeber

Im Haushalt Beschäftigte: Personen, die in Ihrem Haushalt angestellt sind – wie beispielsweise Gärtner, Putzfrauen oder Babysitter – sind über Sie mitversichert. Wenn Ihre Angestellten Dritten einen Schaden zufügen, kommt Ihre Privathaftpflicht dafür auf.

Haftpflichtversicherungen für Eltern und Kinder

Schuldunfähigkeit: Wenn Sie Kinder unter 10 Jahren haben, sollten Sie darauf achten, dass die Deckung ihrer privaten Haftpflicht auch nicht deliktfähige Kinder miteinschließt. Kinder unter sieben Jahren (im Straßenverkehr: unter 10 Jahren) gelten vor dem Gesetz als nicht schuldfähig – und sind folglich nicht zur Haftung für Ihre Schäden verpflichtet.

Streng genommen bleibt in einem solchen Fall der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen. Viele Versicherungsunternehmen bieten jedoch eine Extra-Deckung für nicht Deliktfähige an. Besitzen Sie eine solche, bezahlt die Versicherung für die Schäden, die Ihr Nachwuchs verursacht hat, in jedem Fall, wodurch Streitigkeiten vermieden werden können. Die Deckungssumme für nicht schuldfähige Minderjährige sollte mindestens 5.000 Euro betragen.

Schuldfrage und Schuldanerkennung

Schuldfrage: Viele Menschen tendieren naturgemäß dazu, ihre Schuld in einem Schadensfall herunter- zuspielen. In der privaten Haftpflicht kann eine zu große Verantwortungsbereitschaft Sie jedoch teuer zu stehen kommen.

Kann Ihnen ein Versicherungsunternehmen mangelndes Verschulden nachweisen, wird es dadurch von seiner Leistungspflicht entbunden. Folglich bleibt der Geschädigte auf seinen Kosten sitzen. Wenn Sie Streitigkeiten vermeiden möchten, müssen Sie in die eigene Tasche greifen, um Ihren Schaden wiedergutzumachen.

Kündigung der Haftpflichtversicherung

Kündigungsfrist: Wenn Sie einen Vertrag für eine private Haftpflichtversicherung abschließen, wird eine Laufzeit vereinbart. Im Standardfall verlängert sich diese um jeweils ein Jahr, wenn Sie nicht bis spätestens drei Monate vor Ende der ursprünglichen Frist schriftlich gekündigt haben. Bei Verträgen mit längerer Laufzeit (beispielsweise 10 Jahren) erhalten Sie erst nach einer Mindestfrist von fünf Jahren die Möglichkeit zur Kündigung. Danach können Sie jährlich kündigen – vorausgesetzt, Sie halten die dreimonatige Kündigungsfrist ein.

Fristlos kündigen können Sie dann, wenn ein Versicherungsunternehmen ohne Leistungsausgleich seine Beiträge über die zulässige Grenze für Beitragserhöhungen hinaus angehoben hat.

Flexibel bleiben

Flexibilität: Wenn Sie bei der Wahl Ihres Versicherungsunternehmens flexibel bleiben möchten, sollten Sie nur Verträge mit kurzer Laufzeit (z.B. einem Jahr) abschließen. Entdecken Sie während dieser Zeit ein günstigeres Angebot, können Sie nach Ablauf des Jahresvertrages einfach den Anbieter wechseln.

Tipp für Langzeitkunden

Eine Haftpflichtversicherung wird nicht so häufig gekündigt oder gewechselt wie andere Versicherungen. Aus diesem Grund ist der Prozentsatz der Versicherten, die eine Haftpflichtversicherung zwanzig und mehr Jahre haben, sehr hoch.

Unser Tipp: Wer schon seit längerer Zeit privat haftpflichtversichert ist, sollte prüfen, ob sein Versicherungsschutz noch modernen Standards entspricht. Beträgt Ihre vereinbarte Deckungssumme weniger als drei Millionen Euro, sollten Sie umgehend bei Ihrem Versicherungsunternehmen einen Neuvertrag mit einer höheren Deckungssumme beantragen.

Erkundigen Sie sich zudem, ob Sie bei Ihrem neuen Vertrag die Deckung um Extraleistungen (z.B. Zahlung bei Schäden, die im Rahmen von Freundschaftsdiensten entstanden sind), erweitern können. Oftmals weist ein Neuvertrag ein wesentlich besseres Preis-Leistungsverhältnis als eine betagte Versicherungspolice auf!