Private Haftpflichtversicherung Kinder

Eltern haften (nicht) für Ihre Kinder!

Eltern haften für ihre Kinder! Jeder hat das schon einmal an einer Baustelle oder andernorts gelesen. Dabei stimmt diese Behauptung tatsächlich nur eingeschränkt. Eine Haftpflichtversicherung für Kinder ist dennoch wichtig und nützlich. Lesen Sie hier alles zur Haftungsverpflichtung von Kindern und Eltern und wie Sie sich und Ihr Kind richtig absichern.

Private Haftpflichtversicherung Kinder

Zunächst: Eine Haftpflichtversicherung für Kinder muss nicht extra abgeschlossen werden. Sofern Sie keinen Single-Tarif abgeschlossen haben, können Kinder in der Regel einfach in Ihrem Vertrag mitversichert werden.

Kinder haben gerade in den ersten Lebensjahren noch kein Gefühl für die eigene Kraft. Sie bewegen sich schnell und sind impulsiv, laufen ohne auf den Verkehr zu achten auf die Straße, um einem Ball zu folgen – ein Knochenjob für die Eltern da immer hinterher zu sein und Schlimmeres zu verhindern.

Da sich auch der Gesetzgeber darüber im Klaren ist, dass das kindliche Handeln nicht von rationalem Denken geleitet ist und sich Kinder der Tragweite ihrer Handlungen nicht bewusst sind, hat er entschieden, dass Kinder unter 7 Jahren als generell deliktunfähig gelten und deshalb für Schäden nicht haftbar gemacht werden können.

Die Eltern können in diesem Fall nur dann zur Haftung verpflichtet werden, wenn Ihnen eine Aufsichtspflichtverletzung nachgewiesen werden kann.

Im Straßenverkehr wurde die Altersgrenze für Deliktunfähigkeit bei Kindern sogar auf 10 Jahre heraufgesetzt. Allerdings gilt das nur für Schäden, die im fließenden Verkehr entstehen. Im Alter zwischen 7 und 10 Jahre können Kinder, bzw. ihre Eltern, durchaus haftbar gemacht werden für Schäden, die z.B. an parkenden Autos verursacht werden.

Fällt also beispielsweise das soeben abgestellte Fahrrad um und gegen das Auto des Nachbarn, müssen die Eltern des Kindes für etwaige Lackschäden aufkommen. Aber auch bei wesentlich kleineren Kindern können sich faktisch Zahlungsverpflichtungen ergeben, auch wenn diese nicht gesetzlich fundiert sind, sondern nur als moralische Pflicht der Eltern empfunden werden. Wir sagen Ihnen, wie Sie sich und Ihre Kinder optimal absichern können.

Familienversicherung: Wie lange sind Kinder mitversichert?

Es stellt sich natürlich die Frage, wie lange Kinder über ihre Eltern haftpflichtversichert sein können. Hier gibt es zahlreiche Regelungen: Grundsätzlich gilt, dass Kinder bis zur Volljährigkeit bei den Eltern mitversichert sind.

Darüber hinaus ist eine Mitversicherung ebenfalls möglich, wenn das Kind noch bei den Eltern gemeldet ist und entweder eine erste Lehre oder ein Erststudium absolviert, auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz wartet (bis zu ein Jahr), den Bundesfreiwilligendienst macht oder nach der ersten Lehre noch ein Studium anschließt.

Dies gilt nicht nur für leibliche Kinder, sondern auch für Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder und je nach Anbieter bis zum 25. oder 30. Lebensjahr. Bei Auszug, Heirat, im Refrendariat, als Berufs- oder Zeitsoldat, oder bei Aufnahme einer zweiten Lehre, eines Zweitstudiums oder einer Erwerbstätigkeit endet die Mitversicherung des Kindes und eine eigene Haftpflichtversicherung muss her.

Haftpflichtversicherung für Kinder bei Deliktunfähigkeit

Während man im Allgemeinen unter Kindern alle Altersgruppen unter 18 Jahren versteht, ist für eine Haftpflichtversicherung Kind nicht gleich Kind. Gesondert behandelt eine Haftpflichtversicherung Kinder unter 7 Jahren, da diese nach dem Gesetz nicht deliktfähig sind.

Im Straßenverkehr beträgt die Grenze sogar zehn Jahre. Da sie nicht schuldfähig sind, können sie für ihre Taten nicht haftbar gemacht werden und weil kein Haftungsanspruch besteht, ist der Versicherer auch nicht verpflichtet zu leisten. Folglich bleibt der Geschädigte auf seinem Schaden sitzen. Eine Ausnahme bilden lediglich Fälle, bei denen die Eltern nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt – und sich dadurch schuldig gemacht haben.

Das führt jedoch zu ungeahnten Problemen: Spielt zum Beispiel bei einem Abendessen zu Hause bei Freunden Ihr 5- jähriges Kind in der einen Minute noch friedlich neben Ihnen mit den extra eingepackten Spielsachen, kann es in der nächsten Minute einen lauten Knall im Nebenzimmer geben. Das teuere Notebook der Gastgeber liegt beschädigt auf dem Fußboden, Ihr Kind schaut Sie mit erschrockenen Augen an.

Was genau zu dem Unglück geführt hat lässt sich nicht mehr klären, klar ist aber, dass Sie Ihre Freunde nicht auf dem Schaden sitzen lassen können und wollen. Da es hier jedoch keine Haftungsverpflichtung gibt, werden einige Haftpflichtversicherungen der Übernahme eines solchen Schadens nicht zustimmen. Im Zweifelsfall müssen Sie entscheiden, den Schaden zu ersetzen, oder die Freundschaft mit den Gastgebern zu verlieren, wenn Sie den Schaden nicht zahlen.

Um die Lücke, die durch mangelnde Deliktfähigkeit im Versicherungsschutz entsteht, zu stopfen, bieten manche Versicherungsunternehmen spezielle Tarife an, welche durch Kinder verursachte Schadenssummen auch dann begleichen, wenn aus Altersgründen rechtlich noch kein Schadensersatzanspruch besteht. Gedeckt ist eine Haftpflichtversicherung bei Kindern unter 7 Jahren jedoch nur bis zu einer bestimmten Summe, deren Höhe deutlich unter der allgemeinen Deckungssumme liegt (in der Regel zwischen 5.000 und 10.000 Euro).

Private Haftpflichtversicherungen im Vergleich

Für die private Haftpflichtversicherung gibt es zahlreiche Anbieter, die alle mit unterschiedlichen Leistungen und Preisen aufwarten. Damit Sie schnell und einfach einen guten Überblick über die verschiedenen Tarife bekommen, fordern Sie jetzt den kostenfreien Vergleich der Haftpflicht-Anbieter an.

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