Was übernimmt die Haftpflichtversicherung?

Welche Schäden übernimmt die Haftpflichtversicherung?

Überall wird einem gesagt, dass die Haftpflichtversicherung ein Muss ist. Aber was genau übernimmt die Haftpflichtversicherung überhaupt? Wir sagen Ihnen alles Wichtige zu den Leistungen der Haftpflichtversicherung. 

Was übernimmt die Haftpflichtversicherung?

Was die private Haftpflichtversicherung übernimmt und was nicht, hängt zwar im Detail vom einzelnen Anbieter ab, dennoch gibt es Standards, die mittlerweile alle Verträge erfüllen.

Die Haftpflichtversicherung ist der wichtigste Schutz im Privatleben, denn immer dann, wenn Sie oder ein Familienangehöriger einem Dritten einen Schaden zufügen, kommen finanzielle Forderungen auf Sie beide zu.

Das können kleinere Sachschäden sein, die man leicht noch aus eigener Tasche zahlen kann, das können aber auch Personenschäden sein, die sich schnell in die Zehn- oder gar Hunderttausende auswachsen.

Unser Alltag ist oft stressig und nicht immer gelingt es uns zu allen Zeiten die nötige Sorgfalt und Aufmerksamkeit an den Tag zu legen, um Schäden zu vermeiden. Das ist menschlich und nur dann problematisch, wenn man keine Haftpflichtversicherung hat. Denn dann muss man plötzlich mit dem gesamten Privatvermögen haften und kann so durch einen kleinen Fehler in große finanzielle Not geraten.

Da die Haftpflichtversicherung vergleichsweise günstig ist und meist nur ein paar Euro im Monat kostet, sollte man daher auf diese Sicherheit nicht verzichten. Wir sagen Ihnen im Folgenden, was die Haftpflichtversicherung übernimmt, welche Leistungen in der Regel nur optional angeboten werden und worauf Sie beim Abschluss der Haftpflichtversicherung achten sollten.

Schadensarten: Was übernimmt die Haftpflichtversicherung?

Ganz grundsätzlich kommt die Haftpflichtversicherung für fahrlässig verursachte Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden auf, die aus einer der vorgenannten Schadensarten erwachsen.

Es gibt auch Versicherer, die die Mitversicherung sogenannter echter Vermögensschäden (kein Folgeschaden) anbieten, dies ist dann aber teuerer und meist nur für genau festgelegte Schäden der Fall. Ansonsten benötigt man hierfür eine eigene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Bei einfacher Fahrlässigkeit, also immer dann, wenn Sie es zwar an der erforderlichen Sorgfalt haben mangeln lassen, Ihnen die Konsequenzen dieses Handelns aber nicht bewusst waren, leistet die Haftpflichtversicherung.

Bei grober Fahrlässigkeit, also wenn Ihnen bewusst war, dass eine Gefahr besteht, Sie sich aber trotzdem unvorsichtig verhalten haben, kommt es meist auf den Einzelfall und den Versicherer an. In der Regel sind Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht versichert.

Vorsätzlich herbeigeführte Schäden unterliegen generell nicht dem Versicherungsschutz. Die Haftpflichtversicherung leistet dagegen auch dann, wenn Sie in Wahrheit keinen Schaden verursacht haben, Ihnen dies aber vorgeworfen wird.

Im Rahmen eines bestehenden passiven Rechtsschutz, der in die Haftpflichtversicherung eingebaut ist, werden Kosten, die zur Abwehr unbegründeter Ansprüche aufgewendet werden müssen, vom Versicherer übernommen. Dazu zählen zum Beispiel Anwaltskosten und Gutachtergebühren. 

Welche Leistungen übernimmt die Haftpflichtversicherung?

Wer einen Personenschaden verusacht, der muss nicht nur für die unmittelbaren Heilbehandlungskosten aufkommen, sondern auch für alle Folgekosten. Dazu gehören Kosten für Rehamaßnahmen, Schmerzensgelder, aber auch Kosten für den behindertengerechten Umbau einer Wohnung oder eines Hauses, falls der Geschädigte dauerhaft beeinträchtigt bleibt.

Kann er aufgrund des Vorfalls seine Arbeit auf Dauer nicht ausüben, dann müssen Sie auch für den Verdienstausfall bzw. für vergangene Gewinne aufkommen. Neuere Policen bieten in der Regel Deckungssummen von mindestens 5 Millionen Euro und die können im schlechtesten Fall auch notwendig werden.In der Regel mitversichert sind auch Mietsachschäden, also Schäden, die Sie als Mieter an der Wohnu

ng verursachen, zum Beispiel dann, wenn es durch Ihre Schuld zu einem Wasserschaden kommt. Für Mietsachschäden gelten meist spezielle Sublimits, also etwa Beschränkungen auf eine Schadenshöhe von 50.000 Euro, bei manchen Versicherern aber auch deutlich mehr (bis in die Millionenhöhe möglich).

Moderne Haftpflichtversicherungen bieten heute schon standardmäßig die Mitversicherung von Drohnen sowie die Versicherung von Schäden durch Internetnutzung an.

Ebenfalls wichtige Deckungserweiterungen, in der Regel optional hinzuwählbar, sind Schäden durch Schlüsslverluste, eine Forderungsausfalldeckung und weltweiter Schutz bei Auslandsaufenthalten bis zu einem Jahr. Die Forderungsausfalldeckung ist dabei das Backup für einen selbst, denn die greift immer dann, wenn ein Dritter bei Ihnen einen Schaden verusacht, aber für die Folgekosten nicht aufkommen kann. Dann springt die eigene Haftpflichtversicherung ein.

Was übernimmt die Haftpflichtversicherung nicht standardmäßig?

Wie oben bereits erwähnt, übernimmt die Haftpflichtversicherung grundsätzlich keine vorsätzlich herbeigeführten Schäden. Auch für Straf- und Bußgeldzahlungen leistet sie keinen Ersatz. Grundlage für die Haftpflichtversicherung ist immer, dass es eine gesetzliche Haftungsverpflichtung gibt.

Wer sehr kleine Kinder hat, steht daher manchmal vor einem Problem. Ein Beispiel: Ihre dreijährige Tochter hat das Tablet der besten Freundin beim Spielen vom Tisch geworfen. Da sie noch deliktunfähig ist, können weder sie noch die Eltern für den Schaden in Haftung genommen werden. Trotzdem empfinden Sie gegenüber Ihrer Freundin natürlich die Verantwortung für den Schaden aufzukommen. Das schmale Haushaltsbudget gibt eine solche Ausgabe aber nicht her.

Grundsätzlich ist die Haftpflichtversicherung wegen der hier fehlenden gesetzlichen Haftungsverpflichtung nicht dazu verpflichtet den Schaden auszugleichen, allerdings können Sie bei den meisten Anbietern auf Wunsch deliktunfähige Kinder mitversichern und auch solche Schäden absichern.

Wer besondere Hobbys pflegt und risikoreiche Sportarten ausübt, braucht ebenfalls speziellen Haftpflichtschutz, der nur mit dem Anbieter gezielt vereinbart werden kann. Für Hausbesitzer und all diejenigen, die bauen wollen, empfielt sich die Mitversicherung der Hausbesitzer- und Bauherrenhaftpflicht. 

Private Haftpflichtversicherungen im Vergleich

Für die private Haftpflichtversicherung gibt es zahlreiche Anbieter, die alle mit unterschiedlichen Leistungen und Preisen aufwarten. Damit Sie schnell und einfach einen guten Überblick über die verschiedenen Tarife bekommen, fordern Sie jetzt den kostenfreien Vergleich der Haftpflicht-Anbieter an.

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