Pflege Eigenanteil

Pflege Eigenanteil stark gestiegen

Zuletzt (2018 bis 2020) ist der Eigenanteil, den Pflegebedürftige im Pflegeheim zuzahlen müssen, stark angestiegen. Viele Pflegebedürftige sind nun auf Sozialhilfe angewiesen.

Das Leben im Pflegeheim ist teuer: Je nach Pflegegrad müssen die Heimbewohner einen Anteil an den reinen Pflege- und Betreuungskosten übernehmen. Erhalten sie lediglich den Pflegegrad 1, beträgt der Zuschuss der Pflegekasse gerade mal 125 Euro.

Dazu kommen weitere Kosten, die sie in jedem Fall selbst tragen müssen: Das sind die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten sowie gegebenenfalls Kosten für Zusatzleistungen und eine Ausbildungsumlage.

Was sind Investitionskosten? Investitionskosten sind Kosten, die für Instandhaltung oder Umbauten des Pflegeheims benötigt werden.

Was sind Zusatzleistungen? Zusatzleistungen sind Komfortleistungen wie z.B. Friseur oder Reparaturservices, die die Pflegebedürftigen im Heim in Anspruch nehmen können.

Infothek Pflege / Pflegeversicherung

Ab wann erhalte ich Geld für die Pflege?

Um staatliche Unterstützung für die Pflege zu erhalten, müssen Sie die Einstufung in einen Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade, wobei Pflegegrad 1 eine Einschränkung der allgemeinen Alltagskompetenz beinhaltet. Dies betrifft meist an Demenz Erkrankte; die finanzielle Unterstützung in Grad 1 ist nur gering.

Was ist eine private Pflegeversicherung?

Es gibt drei Arten der privaten Pflegeversicherung: Die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegekostenversicherung und die Pflegerentenversicherung. Mit einer privaten Pflegeversicherung schließen Sie einen Vertrag ab, in den Sie regelmäßig einzahlen. Im Pflegefall erhalten Sie dann auch eine regelmäßige Leistung von der Versicherung.

Kann ich das Geld aus der privaten Pflegeversicherung frei verwenden?

Das Geld aus Pflegetagegeld- und Pflegerentenversicherung können Sie nach eigenem Ermessen verwenden. Eine Pflegekostenversicherung hingegen orientiert sich an den tatsächlichen Pflegekosten und übernimmt dabei oft nur Leistungen, die der Katalog der gesetzlichen Pflegeleistungen aufführt. Im Pflegeheim werden die Kosten für Unterkunft und Verpflegung daher meist nicht übernommen.

Private Pflegekosten steigen

Im Schnitt zahlen Pflegeheimbewohner bundesweit monatlich 2.015 Euro privat zu, wie der Verband der Ersatzkassen im Juli 2020 mitteilte. Davon entfielen786 Euro auf den Eigenanteil an den Pflegekosten und 774 Euro auf Unterkunft und Verpflegung. 455 Euro müssen die Pflegebedürftigen für Investitionskosten ausgeben.

Anfang 2018 hatte die durchschnittliche Zuzahlung noch bei 1.766 Euro gelegen. Davon waren 593 Euro auf den Eigenanteil an den Pflegekosten, 716 Euro auf die Unterbringung und Verpflegung und 436 Euro auf Investitionskosten entfallen.

Durch die steigenden Kosten sind immer mehr Pflegebedürftige auf Sozialhilfe angewiesen. Ein Rückgriff auf die Sozialhilfe ist dann möglich, wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht mehr ausreichen, um die Pflege zu finanzieren.

Kinder pflegebedürftiger Eltern

Kinder pflegebedürftiger Eltern müssen seit dem 1. Januar 2020 erst dann einen Beitrag zur Pflege leisten, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Das Einkommen des Partners hat dabei keinen Einfluss.

Pflegereform verschoben

Für die Pflegheimbewohner ist diese Situation meist bedrückend. Mittlerweile ist schon jeder dritte im Pflegeheim von Sozialhilfe abhängig. Der Fraktionschef der Linken, Dietmar Bartsch, bezeichnete die stetig höher werdenden Pflegekosten als „Armutsfalle“ und forderte eine umfassende Pflegereform.

Auch die Deutsche Stiftung Patientenschutz und der Sozialverband VdK sehen Handlungsbedarf im Bundesgesundheitsministerium. Tatsächlich hatte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ursprünglich angekündigt, im Sommer 2020 Pläne für eine Pflegereform vorzustellen.

Aufgrund der Corona-Pandemie ist eine Reformdiskussion jedoch inzwischen verschoben worden. Wie ein Sprecher des Ministeriums mitteilte, soll im Herbst zunächst ein „Kassensturz“ im Pflegesektor erfolgen, auf dessen Grundlage über das weitere Vorgehen entschieden wird.

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