Dienstunfähigkeitsversicherung Kosten

Dienstunfähigkeitsversicherung: Kosten vergleichen!

Jeder Beamte sollte eine Dienstunfähigkeitsversicherung haben, um im Falle einer Dienstunfähigkeit Versorgungslücken zu schließen. Vor Abschluss des Vertrages ist ein Vergleich der Kosten der Dienstunfähigkeitsversicherung empfehlenswert.

Kosten einer Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeitsversicherung Kosten

Beamte benötigen eine Dienstunfähigkeitsversicherung, um sich gegen Versorgungslücken im Falle der Dienstunfähigkeit abzusichern.

Vor allem Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe sind in ihrer Existenz gefährdet, da sie bei nicht unfallbedingter Dienstunfähigkeit ohne das Recht auf Bezüge entlassen werden können.

Sie werden dann in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert; ein Anspruch auf staatliche Erwerbsminderungsrente besteht allerdings nur selten.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist also insbesondere in den Anfangsjahren der Beamtentätigkeit essenziell. Auch Beamte auf Lebenszeit gehen ohne Dienstunfähigkeitsversicherung aber ein Risiko ein. Sie erhalten bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt, das jedoch mit Abschlägen versehen ist: Erst nach vielen Dienstjahren ist der Versorgungsanspruch so weit angestiegen, dass das Ruhegehalt sich dem bisherigen Verdienst annähert.

Gerade bei Beamten mit Kindern ist es jedoch besonders wichtig, dass der bisherige Lebensstandard bei vorzeitiger Pensionierung gehalten werden kann. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung hilft, laufende Kosten zu decken und finanzielle Engpässe zu vermeiden.

Dienstunfähigkeitsversicherung: Verbleibende Kosten abdecken

Das Ruhegehalt von Beamten errechnet sich aus der ruhegehaltfähigen Dienstzeit und den Dienstbezügen. Dabei werden zunächst die abgeleisteten Dienstjahre mit dem Faktor 1,79375 multipliziert. Bei der Ermittlung der Dienstjahre wird taggenau berechnet, so dass die Zahl der Dienstjahre z.B. 22,75 betragen kann. In diesem Beispiel wäre das Ergebnis 40,81.

Weiterhin wird die Zeit bis zum 60. Lebensjahr zugerechnet, dies allerdings nur zu zwei Dritteln. Hätte ein vorzeitig pensionierter Beamter beispielsweise noch 18 Dienstjahre abzuleisten, würden ihm davon zwei Drittel, also zwölf Jahre, angerechnet. Diese zwölf Jahre werden ebenfalls mit 1,79375 multipliziert, das Ergebnis lautet aufgerundet 21,53. Zusammengerechnet mit dem vorherigen Ergebnis von 40,81 ergibt sich eine Zahl von 62,34.

Dies ist der prozentuale Anteil, der von den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen (zuletzt bezogenes Grundgehalt plus Zuschläge und eventuelle Zulagen) grundsätzlich gewährt wird: Bei fiktiven Bezügen von 2.700 Euro ständen dem Beamten somit 1.683,18 Euro zu. Der Betrag verringert sich allerdings um einen Versorgungsabschlag von 3,6 Prozent für jedes Jahr, das der Beamte vor seinem 63. Geburtstag in Pension geht, maximal aber um 10,8 Prozent.

Abzüglich der 10,8 Prozent erhielte der Beamte also noch 1.501,40 Euro an Ruhegehalt. Hier entsteht eine gravierende Versorgungslücke. Um Ausgaben und Kosten weiter tragen zu können, sollte unbedingt eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden, die das Fehlende ausgleicht.

Kostenfaktoren einer Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Kosten einer Dienstunfähigkeitsversicherung hängen von mehreren Faktoren ab: So vom Eintrittsalter, vom Gesundheitszustand der zu versichernden Person, deren Beruf, der vereinbarten Dienstunfähigkeitsrente und letztlich auch vom Versicherer. Älteren und weniger gesunden Personen wird im Allgemeinen ein höherer Beitrag berechnet.

Daneben spielt es eine Rolle, ob der Beamte, der sich versichern möchte, Verwaltungsbeamter, Polizist oder etwa Lehrer ist. Lehrer können wiederum je nach Schulart unterschiedlich eingestuft werden und zahlen dann bei gleichen Voraussetzungen verschieden hohe Beiträge – hinsichtlich der Berufe ist das Dienstunfähigkeits-risiko, das die Versicherung unterstellt, entscheidend. Die Höhe der DU-Rente lässt sich innerhalb eines gewissen Rahmens frei festlegen und hat direkten Einfluss auf die Kosten der Dienstunfähigkeitsversicherung.

Grundsätzlich wird Dienstunfähigkeit von weitaus weniger Versicherern versichert als eine „normale“ Berufsunfähigkeit. Diejenigen Versicherer, die Dienstunfähigkeitsversicherungen anbieten, unterscheiden sich in den Kosten allerdings durchaus voneinander.

Dienstunfähigkeitsversicherungen im Vergleich

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