Dienstunfähigkeitsversicherung Justizvollzugsbeamte
Dienstunfähigkeitsversicherungen für Justizvollzugsbeamte
Justizvollzugsbeamte tragen ein nicht unbedeutendes Risiko, berufsunfähig zu werden. Vor allem für Berufsanfänger kann sich dies verheerend auswirken, da sie keinerlei Anspruch auf ein Ruhegehalt haben. Die Lösung zur Risikoreduktion liegt in einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Justizvollzugsbeamte.
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Benötigen Justizvollzusbeamte eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Der Dienst eines Justizvollzugsbeamten ist nicht ungefährlich: Der tägliche Umgang mit Gefangenen kann an die Nerven gehen und gleichzeitig an die Grenzen der physischen Belastbarkeit führen. Darüber hinaus arbeiten die Beamten im Schichtdienst, der an der Substanz zehrt.
In vielen Fällen werden Justizvollzugsbeamte dienstunfähig und können ihren Beruf deshalb nicht mehr weiter ausüben. In Sachen Dienstunfähigkeit tragen sie somit ein realistisches Risiko.
Die Dienstunfähigkeit kann unter Umständen aber zu finanziellen Problemen führen – vor allem dann, wenn sie bereits bei Berufsanfängern auftritt: Berufsanfänger im Justizvollzug haben nämlich im Regelfall noch keinen Anspruch auf Ruhegehälter, die erfahrenen Beamten, die mindestens fünf Jahre im Dienst sind, zustehen.
Justizvollzugsbeamte auf Widerruf haben nur dann die Chance auf finanzielle Unterstützung, wenn ihre Dienstunfähigkeit auf einem Dienstunfall beruht; sie können dann einen Unterhaltsbeitrag nach §38 BeamtVG beziehen, der jedoch nicht ausreichen dürfte, um den Lebensunterhalt davon zu bestreiten.
Justizvollzugsbeamte auf Widerruf, deren Dienstunfähigkeit nicht auf einem Dienstunfall, sondern beispielsweise auf einem Freizeitunfall oder einer Krankheit beruht, können nicht auf Gelder ihres Dienstherrn zählen; sie werden entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Ansprüche auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bestehen in den meisten Fällen nicht.
In vielen Fällen keinen Anspruch
Justizvollzugsbeamte auf Probe haben schon etwas mehr Chancen, wenn es um Ruhegehälter geht: Sie können im Falle eines Dienstunfalles in den Ruhestand versetzt werden und erhalten dann ein Unfallruhegehalt; bei einer Dienstbeschädigung bekommen sie gegebenenfalls ein Ruhegehalt. Bei einer Dienstunfähigkeit des Justizvollzugsbeamten, die nicht dienstlich verursacht wurde, kann nach Ermessen des Dienstherrn ein Unterhaltsbeitrag gewährt werden.
Das Unfallruhegehalt errechnet sich auf der Grundlage der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge sowie der bisher zurückgelegten Dienstzeiten. Es beträgt mindestens 66,67 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, wobei diejenige Gehaltsstufe zugrunde gelegt wird, die der Beamte ohne Unfall hätte erreichen können. Anders sieht es hinsichtlich des Ruhegehalts aus, zu dessen Berechnung immer die aktuelle Gehaltsstufe herangezogen wird: Hier errechnet sich der prozentuale Anteil der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge in erster Linie aus den bisher abgeleisteten Dienstjahren; das einfache Ruhegehalt kann somit deutlich geringer ausfallen, als ein Unfallruhegehalt. Die Zurechnungszeit wird nur zur Hälfte berücksichtigt.
Ähnlich sieht es hinsichtlich des Ruhegehaltes aus, zu dessen Berechnung immer die aktuelle Gehaltsstufe herangezogen wird. Die Zurechnungszeit wird hier jedoch zu zwei Dritteln berücksichtigt. Liegen weder ein Unfall noch eine Dienstbeschädigung vor, hat ein Beamter auf Probe keinerlei Anspruch auf Geldleistungen seines Dienstherrn.
Erst Beamte auf Lebenszeit, die mindestens fünf Dienstjahre aufweisen, können auch bei anders begründeter Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden und ein Ruhegehalt beziehen. Je nachdem, wie lange ein Justizvollzugsbeamter bereits im Dienst steht, hat er bei Dienstunfähigkeit geringere oder höhere finanzielle Ansprüche an seinen Dienstherrn.
Dienstunfähigkeitsversicherungen (DUV) für Justizvollzugsbeamte im Vergleich
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Dienstunfähigkeitsversicherung für Justizvollzugsbeamte sinnvoll
Da auch Justizvollzugsbeamte im Fall einer Dienstunfähigkeit Versorgungslücken haben können, ist der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Justizvollzugsbeamte fast immer sinnvoll. Im Idealfall wird sie jedoch bereits zu Beginn der Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten abgeschlossen. Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Justizvollzugsbeamte funktioniert wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Sie sollte jedoch eine Klausel aufweisen, die den speziellen Anforderungen an Justizvollzugsbeamte Rechnung trägt und darauf verweist, dass eine Dienstunfähigkeit eintritt, sobald der Beamte den besonderen Anforderungen des Justizvollzugsdienstes nicht mehr genügt.
Zudem sollte die Klausel eine Dienstunfähigkeit explizit mit Berufsunfähigkeit gleichsetzen, da eine Dienstunfähigkeit des Justizvollzugsbeamten bereits bei weniger als 50 Prozent Berufsunfähigkeit festgestellt werden kann, eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Normalfall aber erst leistet, wenn die Berufsunfähigkeit mindestens 50 Prozent beträgt.