Dienstunfähigkeitsversicherung Vergleich

Vergleich Dienst- / Berufsunfähigkeitsversicherungen

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Dienstunfähigkeitsversicherungen vergleichen

Dienst- und Berufsunfähigkeitsversicherungen im Anbieter-Vergleich

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DUV / BUV Anbieter-Vergleich [kostenfrei]

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Was leistet eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Die Leistungen, die Sie von einer Dienstunfähigkeitsversicherung (eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel) erwarten können, hängen zum großen Teil davon ab, für welchen Versicherer Sie sich entscheiden. Denn neben der monatlichen Rente, die man Ihnen im Falle einer eintretenden Dienstunfähigkeit zahlt, können im Versicherungsvertrag noch zusätzliche Leistungen angeboten werden.

So ist es zum Beispiel wichtig darauf zu achten, dass der Versicherer auf die abstrakte Verweisung verzichtet, d.h. dass der Versicherer nicht darauf verweisen kann, dass Sie einen anderen als den bisher von Ihnen tatsächlich ausgeführten Beruf ausüben könnten.

Außerdem ist es sinnvoll, bei Vertragsabschluss in jungen Jahren darauf zu achten, ob es die Möglichkeit einer Zusatzabsicherung bis zu einem gewissen Lebensalter gibt, die eine höhere Rente für die ersten Dienstjahren garantiert, da hier der Versorgungsanspruch an den Dienstherren noch gering ist.

Das heißt, dass Sie zum Beispiel zusätzlich zu den 700 Euro monatliche Rente, die vereinbart wurden, bei einer Dienstunfähigkeit bis zum 35. Lebensjahr noch weitere 1200 Euro Rente bekommen.

Wichtige Leistungen einer Dienstunfähigkeitsversicherung:

  • Verzicht auf die „abstrakte Verweisung“
  • Befristete Anerkennung und Verzicht auf Nachprüfung
  • Rückwirkende Leistung
  • Verzicht auf die Verpflichtung zur Umschulung
  • Verzicht auf die Arztanordnungsklausel
  • Nachversicherungsgarantie

Die Leistungsbedingungen von Dienstunfähigkeitsversicherungen variieren von Versicherer zu Versicherer. Dies erklärt auch die Unterschiede hinsichtlich der Beiträge, wobei teuer nicht zwingend mit einem, im Sinne des Versicherten guten Bedingungswerks, einhergeht.

Für wen ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Eine Dienst­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist besonders wichtig für Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf, denn diese beiden Personengruppen bekommen kein Ruhegehalt, wenn sie nicht mehr arbeiten können.

Da die Höhe des Ruhegehalts erst mit zunehmender Dienstzeit steigt, ist die Dienstunfähigkeitsversicherung auch für junge Beamte auf Lebenszeit sinnvoll.

Infothek Dienstunfähigkeitsversicherung

Wann gilt man als dienstunfähig?

Für dienstunfähig kann Sie nur Ihr Dienstherr erklären. Dies kann er z.B. dann tun, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mindestens drei Monate keinen Dienst tun konnten und keine Aussicht auf Besserung besteht. Sie können allerdings auch selbst einen Antrag stellen, wenn Sie sich aus gesundheitlichen Gründen dazu veranlasst sehen.

Um die Dienstunfähigkeit festzustellen, muss ein amtsärztliches Gutachten angefertigt werden. Nach der Feststellung von Dienstunfähigkeit werden Sie in den Ruhestand versetzt und beziehen ein Ruhegehalt, das von Ihren bisherigen Bezügen abhängt.

Was bedeutet Dienstunfähigkeitsversicherung?

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eigentlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Dienstunfähigkeitsklausel. Die Klausel ist für Beamte besonders wichtig, denn sie besagt, dass Ihre Berufsunfähigkeit bereits anerkannt wird, wenn Dienstunfähigkeit vorliegt.

Die Versicherer definieren eine Berufsunfähigkeit in der Regel so, dass Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf höchstens noch zu 50 Prozent ausüben können. Ihr Dienstherr kann Sie aber bereits für dienstunfähig erklären, wenn Sie z.B. noch zu 70 Prozent in Ihrem Beruf arbeiten könnten. In so einem Fall könnten Sie die Rente von Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne DU-Klausel nicht geltend machen.

Wie bin ich über meinen Dienstherrn abgesichert?

Die Höhe Ihres Ruhegehaltes hängt von Ihren bisherigen Bezügen und Ihrer Dienstzeit ab. Für jedes abgeleistete Dienstjahr erhalten Sie einen bestimmten Prozentsatz. Die amtsabhängige Mindestversorgung beträgt 35 Prozent, der Höchstsatz 71,75 Prozent Ihrer Dienstbezüge der letzten zwei Jahre vor der Dienstunfähigkeit.

Bei Dienstunfähigkeit aufgrund eines Unfalls erhöht sich der Ruhegehaltssatz um 20 Prozent. Bei Unfall erhalten Sie mindestens zwei Drittel, höchstens 75 Prozent der Dienstbezüge.

Es kann auch eine amtsunabhägige Mindestversorgung gewährt werden, wenn Sie dadurch mehr Geld erhalten würden. Die Höhe der amtsunabhängigen Mindestversorgung kann in den einzelnen Bundesländern voneinander abweichen.

Wer ist bei Dienstunfähigkeit nicht geschützt?

Anspruch auf ein Ruhegehalt haben Sie nur dann, wenn Sie mindestens fünf Dienstjahre abgeleistet haben oder sich in Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes eine Krankheit, Verwundung oder sonstige Beschädigung zugezogen haben.

Beamte auf Widerruf können daher kein Ruhegehalt beziehen; Beamte auf Probe meist auch noch nicht. Ohne Dienstunfähigkeitsversicherung sind sie finanziell daher nicht geschützt.

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