Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte auf Probe

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte auf Probe

Beamte auf Probe sind bereits im Dienst. Bei Dienstunfähigkeit ist eine Versorgung durch den Dienstherrn aber nicht garantiert. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist deshalb ganz wichtig.

Benötigen Beamte auf Probe eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte auf Probe

Beamte auf Probe haben die erste Hürde, die Ausbildung zum Beamten, bereits genommen. Nun folgt eine meist dreijährige Probezeit, bevor der Beamte in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit eintreten kann.

Was die Absicherung anbetrifft, ist die Probezeit noch keine sichere Basis: Beamte auf Probe, die dienstunfähig werden, können je nach Ursache der Dienstunfähigkeit immer noch entlassen werden.

Sie werden dann in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert; da Ansprüche auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erst bestehen, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt der Minderung der Erwerbsfähigkeit eine mindestens fünfjährige Wartezeit zurückgelegt hat, haben Beamte in der Probezeit also meist nicht einmal Anspruch auf die geringe Rente vom Staat. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schützt Beamte auf Probe vor finanziellen Problemen.

Ruhegehalt in den ersten Jahren gering

Die Dienstunfähigkeitsversicherung greift dann, wenn ein Beamter auf Probe aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen wird, d.h., sie zahlt in beiden Fällen. Besonders wichtig ist sie, sofern der versicherte Beamte entlassen wird, denn er hat in der Folge keinen Anspruch auf Absicherung durch seinen Dienstherrn.

Bei Dienstbeschädigung zahlt der Dienstherr ein Ruhegehalt. Auch in besonderen Fällen kann er ein Ruhegehalt zubilligen; dies ist jedoch eine Ermessensfrage. Selbst wenn ein solches Ruhegehalt ausgeschüttet wird, ist die Versorgung jedoch gering, da sie erst im Laufe der Dienstjahre ansteigt: Zur Berechnung des Ruhegehalts werden die aktuelle Gehaltsstufe sowie die bisher zurückgelegten Dienstzeiten zugrundegelegt; hinsichtlich der Dienstzeiten wird die Zeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres mit zwei Dritteln angerechnet.

Beamte auf Probe, die erst eine sehr geringe Anzahl an Dienstjahren hinter sich gebracht haben, dürfte das hart treffen, weil nur die tatsächlich abgeleisteten Dienstjahre voll angerechnet werden. Zusätzlich wird ein Abschlag in Höhe von 10,8 Prozent auf das errechnete Ruhegehalt fällig.

Dienstunfälle sind selten

Bei Dienstunfällen wird ein Unfallruhegehalt gezahlt. Dieses Unfallruhegehalt errechnet sich allerdings aus der Gehaltsstufe, die der Beamte auf Probe bis zum Renteneintritt hätte erreichen können; die Zurechnungszeit, die bei einem Ruhegehalt mit zwei Dritteln berechnet wird, wird hierbei nur zur Hälfte angerechnet. Zusätzlich erhält der Beamte einen Dienstunfallzuschlag von 20 Prozent.

Bei einer Zahlung von Unfallruhegehalt gilt, dass immer mindestens 66,67 Prozent des zugrundegelegten Gehaltes ausgeschüttet werden. Daraus ergeben sich zwar höhere Leistungen als bei einem einfachen Ruhegehalt, doch reichen auch diese je nach Lebenssituation nicht unbedingt aus, um den bisherigen Lebensstil aufrechtzuerhalten. Zudem sind die wenigsten Fälle von Dienstunfähigkeit auf Dienstunfälle zurückzuführen.

Angebote genau vergleichen

Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung können Beamte auf Probe nichts falsch machen: Bei einer Entlassung sichert die Dienstunfähigkeitsversicherung den Lebensunterhalt, bei Frühpensionierung erhält der Beamte auf Probe die vereinbarte Versicherungsleistung zusätzlich. Beamte auf Probe, die eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen möchten, sollten zunächst die am Markt befindlichen Tarife vergleichen und neben dem Preis auch die Leistung der Verträge unter die Lupe nehmen.

Wichtig ist, dass die Geldleistung in ausreichender Höhe vereinbart wird, um auch für den Fall einer frühzeitigen Dienstunfähigkeit vorzusorgen. Manche Versicherer gehen mit ihren Policen speziell auf die Bedürfnisse junger Beamter ein.

Dienstunfähigkeitsversicherungen (DUV) für Beamte auf Probe

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