Dienstunfähigkeitsversicherung Beamtenanwärter

Dienstunfähigkeitsversicherungen für Beamtenanwärter

Beamtenanwärter sind Beamte im Vorbereitungsdienst. Da sie im Falle einer Dienstunfähigkeit (DU) kaum Versorgungsansprüche haben, sollten sie unbedingt eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamtenanwärter abschließen.

Benötigen Beamtenanwärter eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Dienstunfähigkeit für Beamtenanwärter

Beamtenanwärter nennt man auch Beamte auf Widerruf. Anwärter befinden sich im sogenannten Vorbereitungsdienst auf die Beamtenlaufbahn, so etwa nach dem Studium in einem Referendariat.

Der Vorbereitungsdienst dauert in den meisten Fällen zwei bis drei Jahre; nach erfolgreichem Abschluss wird der Beamtenanwärter meist von seinem Dienstherrn als Beamter auf Probe eingestellt.

Beamte auf Widerruf, Beamtenanwärter also, haben ein Recht auf Bezüge: Je nachdem, in welches Amt ein Anwärter nach Beendigung seiner Ausbildung eintritt, erhält er eine monatliche Vergütung, die im mittleren bis höheren Dienst zwischen rund 830 Euro und 1.220 Euro Grundgehalt liegt.

Wird ein Beamtenanwärter nach der Ausbildung nicht übernommen, gilt dies nicht als Entlassung aus dem Dienstverhältnis. 

Anders verhält es sich während der Zeit des Vorbereitungsdienstes: Hier kann der Beamtenanwärter, z.B. aufgrund einer Krankheit, aus dem Dienstverhältnis entlassen werden. Er gilt dann als dienstunfähig; die bisherigen Bezüge fallen weg und werden nicht ersetzt.

Einzige Ausnahme: Wenn der Beamtenanwärter aufgrund eines Dienstunfalles oder einer Dienstbeschädigung aus dem Dienstverhältnis ausscheiden muss, hat er Anspruch auf einen Unterhaltsbeitrag, der bei einer hundertprozentigen Minderung der Erwerbsfähigkeit 66 2/3 des zu erwartenden Eingangsgehaltes beträgt. Ist die Erwerbsminderung nur anteilig, erhält er nur den entsprechenden Prozentsatz des errechneten Betrages.

Zum Lebensunterhalt reicht der Unterhaltsbeitrag für gewöhnlich nicht. Dienstunfähige Beamtenanwärter werden nach ihrer Entlassung zwar in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert, doch einen Anspruch auf die (ohnehin sehr geringe) Erwerbsminderungsrente vom Staat haben sie meist nicht – dazu sind nämlich mindestens fünf Jahre Vorversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung notwendig, die Beamtenanwärter normalerweise nicht vorweisen können. Um finanziellen Risiken vorzubeugen, empfiehlt sich dringend der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamtenanwärter.

Vertrag sollte Probezeit umfassen

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamtenanwärter ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel enthält: Dadurch erklärt sich der Versicherer bereit, eine Dienstunfähigkeit des Beamtenanwärters einer Berufsunfähigkeit gleichzustellen. Das ist essenziell, da Dienstunfähigkeit auch schon bei weniger als 50 Prozent Minderung der Berufsfähigkeit eintreten kann, der Dienstherr somit bereits eine Entlassung aus dem Dienst vornehmen kann, wenn eine BU noch keine Berufsunfähigkeit anerkennt.

Die Vertragslaufzeit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamtenanwärter sollte in jedem Fall auch noch die Probezeit umfassen, die sich an die Ausbildungszeit des Beamtenanwärters anschließt. Wer bereits fünf Jahre oder länger im Beamtenverhältnis steht, ist bei Dienstunfähigkeit grundsätzlich durch seinen Dienstherrn abgesichert und kann ein Ruhegehalt beziehen. Das Ruhegehalt steigt allerdings erst mit der Dauer des Dienstverhältnisses an, so dass es sinnvoll sein kann, die Dienstunfähigkeitspolice für Beamte gleich bis zum Beginn des Rentenalters abzuschließen.

Dienstunfähigkeitsversicherungen (DUV) für Beamtenanwärter im Vergleich

Um Ihnen die Suche nach einer leistungsstarken und günstigen Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamtenanwärter zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an.

DUV Vergleich für Beamtenanwärter [kostenfrei]

Datenschutz-Garantie: Sie nutzen eine sichere SSL-Daten-Verschlüsselung. Keine Werbung. Kein Spam.

Leider wurde das Formular nicht geladen: Klicken Sie bitte hier, um das Formular neu zu laden