Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte auf Lebenszeit

Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte auf Lebenszeit

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe besonders wichtig. Auch Beamte auf Lebenszeit sind im Falle einer Dienstunfähigkeit allerdings selten umfassend abgesichert.

Anspruch auf Versorgung

Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte auf Lebenszeit

Beamte auf Lebenszeit haben bei Dienstunfähigkeit vollen Anspruch auf Versorgung durch ihren Dienstherrn: Sie bekommen selbst dann ein Ruhegehalt, wenn ihre Dienstunfähigkeit nicht auf ihren Dienst zurückzuführen ist, wie es bei einer Dienstbeschädigung oder einem Dienstunfall der Fall ist.

Auch bei Freizeitunfällen oder Erkrankungen, die nicht in Zusammenhang mit dem Dienst stehen, steht ihnen daher regelmäßig ein Geldbetrag zu. Beamte auf Probe oder gar auf Widerruf hingegen genießen dieses Privileg noch nicht.

Beamte auf Lebenszeit sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass trotz Versorgungsanspruch Versorgungslücken bestehen können: Während Unfallruhegehälter den Lebensunterhalt einigermaßen sicherstellen, ist das einfache Ruhegehalt stark davon abhängig, wie viele Dienstjahre ein Beamter auf Lebenszeit bereits zurückgelegt hat.

Unfallruhegehälter betragen nämlich mindestens 66,67 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, wobei die Dienstbezüge nach derjenigen Gehaltsstufe berechnet werden, die der betroffene Beamte bis zu seiner Pensionierung von Alters wegen hätte erreichen können. Ein Abschlag wegen vorzeitiger Zurruhesetzung unterbleibt.

Einfaches Ruhegehalt häufig nicht hoch genug

Einfache Ruhegehälter hingegen basieren auf der aktuellen Gehaltsstufe des jeweiligen Beamten; bei Beförderungen, die weniger als zwei Jahre zurückliegen, ist die zuvor gültige Gehaltsstufe maßgeblich. Das Ruhegehalt berechnet sich, indem zunächst die bisher abgeleisteten Dienstjahre festgestellt und mit dem Faktor 1,79375 multipliziert werden; dann werden die verbleibenden Jahre bis zum vollendeten 60. Lebensjahr als sogenannte „Zurechnungszeit“ zu zwei Dritteln berücksichtigt und ebenfalls mit diesem Faktor multipliziert.

Die Ergebnisse werden addiert. Betrüge die bislang erbrachte Dienstzeit beispielsweise 22,5 Jahre, ergäbe sich eine Zahl von 40,36. Bei einer Zurechnungszeit von 18 Jahren (angerechnet werden zwölf Jahre) ergäbe sich ein Gesamtergebnis von 61,21. Unterstellen wir, dass die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge unter Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen 3.000 Euro betragen, würden nun 61,21 Prozent davon berechnet, was 1.836,30 ergibt.

Wer mindestens drei Jahre vor Vollendung des 63. Lebensjahres in Pension geht, zahlt zusätzlich einen Abschlag wegen vorzeitiger Zurruhesetzung von 10,8 Prozent. Im Beispiel blieben dann noch 1.637,98 Euro übrig.

Versorgungslücke berechnen

Bei vorzeitiger Pensionierung eines Beamten auf Lebenszeit werden meist einfache Ruhegehälter ausgeschüttet, Unfallruhegehälter sind seltener. Da die Versorgung selbst bei einer höheren Anzahl an Dienstjahren gerade bei Beamten mit Familie nicht ausreichen dürfte, um den Lebensunterhalt abzusichern, ist der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung, der insbesondere Beamten auf Widerruf und Beamten auf Probe empfohlen wird, auch für Beamte auf Zeit relevant.

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte, die Dienstunfähigkeit explizit mit Berufsunfähigkeit gleichsetzt. Vor Vertragsabschluss sollte genau auf die Versicherungsbedingungen geachtet werden. Zudem sollten sich Beamte auf Lebenszeit zunächst ihre Pension bei Vorruhestand ausrechnen und diese mit dem aktuellen Gehalt abgleichen. Anhand der Versorgungslücke sollte dann die benötigte monatliche Versicherungsleistung bei Dienstunfähigkeit ermittelt werden.

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