Dienstunfähigkeitsversicherung Soldat

Dienstunfähigkeitsversicherungen für Soldaten

Soldaten sind bei der Ausübung ihres Berufes vielen Risiken ausgesetzt. Wird ein Soldat dienstunfähig, können finanzielle Probleme drohen. Dagegen kann sich eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten als sinnvoll erweisen.

Welche DU-Regelungen gelten für Soldaten?

Dienstunfähigkeit Soldat

Der Beruf des Soldaten bietet viele Annehmlichkeiten: So genießen Soldaten neben einem sicheren Arbeitsplatz auch truppenärztliche Versorgung und Freiheit von Sozialversicherungsbeiträgen.

Andererseits tragen Soldaten auch ein hohes Risiko, bei Einsätzen oder auch bei Wehrübungen einen Unfall zu erleiden. Dies kann gerade für Soldaten auf Zeit ein schnelles Karriereende bedeuten: Wird ein Zeitsoldat aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit dienstunfähig, wird er von seinem Dienstherrn entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Er kann nach mindestens vier Jahren Wehrdienstzeit sogenannte Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfe beanspruchen; eine Dienstunfähigkeitsrente steht ihm jedoch nicht zu. Zeitsoldaten können nach ihrer Entlassung unter Umständen eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente beziehen, deren Höhe jedoch gering und für eine Versorgung nicht ausreichend ist.

Berufssoldaten haben es bei Dienstunfähigkeit schon etwas besser: In Abhängigkeit von der Ursache der Dienstunfähigkeit erhalten sie ein Ruhegehalt oder ein Unfallruhegehalt.

Wichtig: Dienstunfähigkeitsklausel für Soldaten

Auch das Ruhegehalt des Berufssoldaten kann je nach Ursache der Dienstunfähigkeit deutliche Abschläge beinhalten, die den gewohnten Lebensstandard entscheidend verändern können. Soldaten sollten sich daher mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung gegen finanzielle Risiken durch Dienstunfähigkeit schützen: Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die greift, sobald ein Soldat dienstunfähig geworden ist, und dann eine zuvor vereinbarte Rente zahlt.

Dazu muss der Versicherungsvertrag allerdings eine Klausel beinhalten, die zugleich das besondere Berufsrisiko des Soldaten berücksichtigt und eine Dienstunfähigkeit mit Berufsunfähigkeit gleichsetzt (spezielle Dienstunfähigkeitsklausel). Letzteres ist deshalb wichtig, weil die meisten BU-Versicherungen erst ab einem Berufsunfähigkeitsgrad von 50 Prozent Leistungen erbringen, eine Dienstunfähigkeit aber schon bei einem geringeren BU-Grad gegeben sein kann. Der Betroffene ist dann faktisch nicht mehr in der Lage, seinen Beruf auszuüben.

Dienstunfähigkeitsversicherung und Auslandseinsatz

Soldaten auf Zeit sollten darauf achten, dass sich die Dienstunfähigkeitsklausel nicht nur auf Berufssoldaten, sondern auch auf Zeitsoldaten bezieht und ihnen nach einer Entlassung aus dem Dienst aufgrund von festgestellter Dienstunfähigkeit ebenfalls Leistungen zusagt.

Das passive Kriegsrisiko ist in einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten in der Regel mit versichert: Wird der Soldat wegen der Tätigkeit bei einem humanitäten Auslandseinsatz dienstunfähig, wird ihm die Dienstunfähigkeitsrente von der Versicherung ausgezahlt.

Sollte ein Soldat in aktive kriegerische Handlungen verwickelt werden, so gewährt die Dienstunfähigkeitsversicherung keine Dienstunfähigkeitsrente. In diesem Fall zahlt der Bund allerdings einen Schadensausgleich und erbringt die vom Versicherer zugesagte Leistung, sofern der Soldat selbst Versicherungsnehmer ist.

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