Dienstunfähigkeitsversicherung Lehrer
Erhöhtes Dienstunfähigkeitsrisiko für verbeamtete Lehrer
Das Risiko der Berufs-/Dienstunfähigkeit bei Lehrern wird mit der durchschnittlichen Eingruppierung des Berufes in Risikogruppe 3 als erhöht eingestuft. Entsprechend wichtig ist es für Lehrer, eine Berufs- bzw. Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Auf dieser Seite
- Dienstunfähigkeitsrisiko Lehrer
- Benötigen verbeamtete Lehrer eine Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung?
- Ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer sinnvoll?
- Welche Leistungen sind wichtig?
- Kosten einer DU Versicherung für Lehrer
- Dienstunfähigkeitsversicherungen
für Lehrer im Vergleich
Dienstunfähigkeitsrisiko Lehrer
Lehrer haben es wirklich nicht leicht: Tagtäglich sehen sie sich mit schwierigen Schülern oder verärgerten Eltern konfrontiert und sind starkem Termindruck ausgesetzt.
Vor allem junge Lehrer, die noch nicht lange im Dienstverhältnis stehen, keine Routine haben und alles besonders gut machen möchten, stehen hier im Fokus.
Obwohl sie einen Beamtenstatus besitzen, sollten sie sich gegen eine mögliche Dienstunfähigkeit absichern – nicht nur aufgrund des hohen Stressfaktors während der ersten Zeit im Job, sondern auch deshalb, weil sie während der ersten fünf Dienstjahre meist keinerlei Anspruch auf ein Ruhegehalt haben.
Einen regulären Anspruch auf ein Ruhegehalt erwerben sich verbeamtete Lehrer erst nach fünf Jahren im Beruf: Sie können es bei Dienstunfähigkeit beziehen. Dienstunfähigkeit heißt: die Betroffenen Lehrer sind dauerhaft nicht mehr in der Lage, ihren Beruf auszuüben.
Die Dauerhaftigkeit wird entweder durch ein ärztliches Gutachten oder durch einen dreimonatigen Dienstausfall innerhalb eines halben Jahres begründet, wobei über sechs Monate oder mehr keine Besserung in Aussicht steht. Die Höhe des Ruhegehaltes richtet sich nach der Anzahl der bisher geleisteten Dienstjahre, ist also anfänglich geringer und steigt mit der Anzahl der Dienstjahre an.
Benötigen verbeamtete Lehrer eine Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung?
Irrtümlicherweise werden die Begriffe Berufsunfähigkeitsversicherung und Dienstunfähigkeitsversicherung oft in einen Topf geworfen. Es gibt jedoch einen wesentlichen Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeits- und einer Dienstunfähigkeitsversicherung.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer unterscheidet sich von der Berufsunfähigkeitsversicherung durch eine zusätzliche Dienstunfähigkeitsklausel. Die Klausel besagt, dass ein für dienstunfähig erklärter Lehrer zugleich berufsunfähig im Sinne des Versicherers ist und Leistungen beziehen darf.
Die klassische Berufsunfähigkeitsversicherung ist für verbeamtete Lehrer nicht ausreichend, da hier in der Regel auf eine 50-prozentige Berufsunfähigkeit abgehoben wird, eine Dienstunfähigkeit aber z.B. schon bei 30-prozentiger Berufsunfähigkeit ausgesprochen werden kann. Kommt es zu einer Dienstunfähigkeit, dann kann das Fehlen der Dienstunfähigkeitsklausel ernste Folgen, nämlich die Leistungsverweigerung des Versicherers, nach sich ziehen.
Oft werden die Begriffe Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel und Dienstunfähigkeitsversicherung synonym verwendet. Im Nachgang verwenden wir zur begrifflich klaren Trennung den Begriff der Dienstunfähigkeitsversicherung.
Ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer sinnvoll?
Wer schon länger Beamter ist, ist damit in der Regel ganz gut abgesichert. Junge Lehrer sollten sich jedoch – zumindest in den ersten Berufsjahren – gegen Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit wappnen, indem sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer abschließen.
Da Lehrer, die noch keine fünf Jahre im Beruf absolviert haben, bei Auftreten von Dienstunfähigkeit fast immer entlassen werden, muss die Dienstunfähigkeitsklausel außerdem Leistungen bei Entlassung des Beamten aufgrund von Dienstunfähigkeit vorsehen – ansonsten schützt der Vertrag gerade in der Zeit nicht, in der er am dringendsten gebraucht wird.
Dienstunfähigkeitsversicherung Lehrer: Welche Leistungen sind wichtig?
Wegen ihres anspruchsvollen Berufes ist es für Lehrer essenziell, dass sie zumindest in den ersten fünf Jahren ihrer Berufslaufbahn eine Dienstunfähigkeitsversicherung besitzen. Neben der Erweiterung des Geltungsbereiches auf entlassungsgefährdete Lehrer sollte die Dienstunfähigkeitsversicherung auch einen Verzicht auf abstrakte Verweisung und eine Nachversicherungsgarantie enthalten.
Somit kann der Versicherer einen dienstunfähigen Lehrer nicht auf einen anderen Beruf verweisen, für den es möglicherweise gar keine Stellenausschreibungen gibt; bei der Geburt eines Kindes oder einer Heirat können sich Lehrer in höherem Umfang als bisher nachversichern, ohne dass noch einmal eine Gesundheitsprüfung fällig wird.
Kosten einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer
Die Prämien der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer können je nach Spezialisierung variieren: Hauptschullehrer zahlen unter Umständen etwas mehr als Gymnasiallehrer, weil die Versicherer das Risiko einer Dienstunfähigkeit an Hauptschulen meist höher einschätzen.
Zudem spielt es hinsichtlich der Prämie eine Rolle, welche Leistungen der Vertrag beinhaltet, wie der Gesundheitszustand des jeweiligen Lehrers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist, welche Summe abgesichert werden soll, welche Laufzeit und welcher Versicherer gewählt werden.
Einige Versicherer bieten eine Dienstanfängerpolice an, die während der ersten fünf Jahre im Dienst eine höhere Summe absichert; nach Ablauf dieser Zeit wird der Betrag an die steigenden Versorgungsansprüche des Beamten angepasst. Es ist jedoch auch möglich, einen Vertrag auf fünf Jahre abzuschließen. Da die Versicherer verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten anbieten, ist es sinnvoll, sich vor dem Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung umfassend beraten zu lassen und Angebote zu vergleichen.
Risikorelevantes Arbeitsumfeld von Lehrern
Risikogruppe Lehrer
Aufgabenbereich: Lehrer unterrichten meist Kinder und Jugendliche in verschiedenen Fächern. Aufgrund der vielfältigen Probleme, die durch die unterschiedlichen Lebenshintergründe der Schüler sowohl zwischen den einzelnen Schülern als auch zwischen Lehrer und Schüler entstehen können, kann es leicht zu einer berufsbedingten gesundheitlichen Beeinträchtigung des Unterrichtenden kommen, die zur Berufsunfähigkeit führen kann.
Arbeitsplatz: Lehrer kommen in diversen Lehreinrichtungen zum Einsatz. Außer in Grundschulen und weiterführenden Schulen können sie an staatlichen Berufsschulen und privaten Ausbildungsstätten unterrichten.
Beschäftigungsverhältnis: Lehrer arbeiten in der Regel entweder im Angestellten- oder im Beamtenverhältnis. Je nachdem, wo und wen ein Lehrer unterrichtet, sind die an ihn gestellten Anforderungen sehr hoch. So mancher Lehrer wirft im Laufe seiner Karriere das Handtuch, weil er den mit diesem Beruf verbundenen Anforderungen nicht gewachsen ist. Nicht immer bleibt das ohne Folgen: Einige werden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit so stark beansprucht, dass an Weiterarbeiten erstmal nicht zu denken ist. Da Lehrer im Angestelltenverhältnis keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt haben, sollten sie unbedingt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, um bei Berufsunfähigkeit umfassend abgesichert zu sein.
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