Dienstunfähigkeitsversicherung Polizeibeamte

Dienstunfähigkeitsversicherungen für Polizeibeamte

Werden Polizisten vorzeitig aus dem Polizeidienst entlassen, können sie auf ein Ruhegehalt zählen. Das bekommen sie allerdings erst nach einer gewissen Anzahl von Dienstjahren; zu Beginn der Laufbahn ist es zudem nicht hoch. Um sich abzusichern, können Polizeibeamte daher eine private Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen.

Dienstunfähigkeitsrisiko Polizeibeamte

Dienstunfähigkeit für Polizeibeamte

Polizisten üben eine anstrengende Tätigkeit aus: Als Streifenpolizisten wie auch als Kriminalbeamte haben sie es tagtäglich mit Gesetzesübertretungen und Gewalt zu tun. Das kann sowohl körperlich als auch psychisch auslaugen und auch die Arbeitsfähigkeit dauerhaft beinträchtigen.

Da Polizisten im Staatsdienst stehen, können sie im Gegensatz zu vielen anderen Berufstätigen allerdings nicht berufsunfähig werden: Wenn sie aufgrund von Unfall oder Krankheit nicht mehr in ihrem Beruf tätig sein können, gelten sie als „dienstunfähig“.

Polizisten, die ihren Job bereits viele Jahre machen, sind im Falle einer Dienstunfähigkeit durch ihren Dienstherrn finanziell abgesichert – wenn sie vorzeitig aus dem Dienst entlassen werden, beziehen sie von ihrem Dienstherrn ein Ruhegehalt, welches sich nach der Anzahl der bisher abgeleisteten Dienstjahre richtet. Pro Dienstjahr steigern sich die Bezüge um etwa 1,8 Prozent. Den vollen Ruhestandsanspruch erreichen Polizeibeamte allerdings erst nach 40 Jahren Dienstzugehörigkeit.

Dienstunfähigkeitsversicherung Polizeibeamte: Absicherung ist notwendig

Polizeibeamte, die weniger lange im Dienstverhältnis stehen, müssen definitiv mit weniger rechnen. Beamte auf Probe, Beamte auf Widerruf und alle Polizisten, die noch keine 5 Jahre im Dienstverhältnis stehen, haben oft keinerlei Anspruch auf Zahlungen. Deshalb benötigen sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die ihren Beamtenstatus berücksichtigt, eine sogenannte Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten.

Wichtig ist dabei, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht auf eine Berufsunfähigkeit des Polizisten, sondern auf Dienstunfähigkeit abstellt: Denn ein Beamter, der z.B. aufgrund des Verlustes eines Fingers nicht mehr schießen kann, kann als dienstunfähig entlassen werden. Eine normale Berufsunfähigkeitsversicherung sähe hierin aber keinen BU-Fall, da sie üblicherweise erst bei einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent leistete.

Polizisten benötigen spezielle Dienstunfähigkeitsklausel

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Polizeibeamte muss eine Dienstunfähigkeit des Polizisten einer Berufsunfähigkeit gleichsetzen: Nur so ist gewährleistet, dass der BU-Versicherer die Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit anerkennt und eine Leistungspflicht ausgelöst wird. Dies geschieht bei guten Berufsun-fähigkeitsverträgen für Beamte mittels einer sogenannten echten Beamtenklausel.

Für Polizeibeamte reicht eine solche echte Beamtenklausel jedoch nicht aus: Sie benötigen eine Police, die eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel beinhaltet. Diese Klausel bezieht sich inhaltlich direkt auf die besonderen Aufgaben des Polizeidienstes bzw. Vollzugsdienstes. Es ist allerdings möglich, dass der Dienstherr einem Polizeibeamten, der seine bisherigen Aufgaben nicht mehr ausüben kann, eine Versetzung bei gleichbleibendem Endgrundgehalt anbietet.

Nimmt der betroffene Polizist die angebotene Stelle nicht an, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet. Seit 2009 müssen die Dienstherren bei Beeinträchtigungen der Dienstfähigkeit zudem prüfen, ob der betroffene Beamte bei begrenzter Arbeitszeit weiterbeschäftigt werden kann. Wird die Arbeitszeit reduziert, sinkt allerdings auch die Gehaltshöhe. Deshalb ist es sehr gut, wenn der Versicherer auch gegen Teildienstunfähigkeit versichert.

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