Dienstunfähigkeitsversicherung Richter

Dienstunfähigkeitsversicherungen für Richter

Richter sind keine Beamten, sondern stehen in einem speziellen Richterverhältnis. Wie Beamte sind aber auch sie häufig unzureichend abgesichert, wenn es um Dienstunfähigkeit geht.

Junge Richter sind unzureichend abgesichert

Dienstunfähigkeit Richter

Richter üben einen äußerst verantwortungsvollen Beruf aus, indem sie im Namen des Volkes Recht sprechen. Im Gegenzug stehen sie in einem sogenannten Richterverhältnis zum Staat, das dem Beamtenverhältnis ähnlich ist.

Besoldet werden Richter ebenfalls vom Staat; werden sie pensioniert, beziehen sie ein Ruhegehalt. Ein solches Ruhegehalt ist auch im Falle einer vorzeitigen Pensionierung möglich, wird bei Richtern allerdings erst gezahlt, wenn sie bereits mindestens fünf Jahre lang das Richteramt ausgeübt haben.

Die Probezeit als Richter zählt dazu, während das davor gesetzte Referendariat in den meisten Fällen nicht angerechnet wird: Anders als etwa angehende Lehrer sind Juristen im Referendariat in 15 von 16 Bundesländern nämlich ganz normale Angestellte.

Richter, die noch keine fünf Jahre im Amt sind und dienstunfähig werden, haben nur in bestimmten Fällen Anspruch auf staatliche Unterstützung: Dies ist in der Regel dann gegeben, wenn die Dienstunfähigkeit infolge eines Dienstunfalls eintritt. Dem ausgeschütteten „Unfallruhegehalt“ wird die Erfahrungsstufe zugrundegelegt, die der Richter bis zum regulären Ende seiner Dienstzeit hätte erreichen können; die Zurechnungszeiten werden jedoch nur mit der Hälfte angerechnet. Immerhin beträgt das Unfallruhegehalt mindestens 66,67 Prozent der Ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.

Ist die Dienstunfähigkeit nicht auf einen Unfall, sondern auf eine Krankheit oder einen Freizeitunfall zurückzuführen, werden Richter, die weniger als fünf Jahre Dienstzeit zurückgelegt haben, entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Hier besteht oft nicht einmal ein Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Bei Richtern, die länger im Amt sind, führt die Dienstunfähigkeit zur Zahlung eines Ruhegehalts. Hierbei ist aber vor allem die Anzahl der ruhegehaltfähigen Dienstjahre wichtig – wer vergleichsweise wenige Dienstjahre angesammelt hat, erhält auch ein geringeres Ruhegehalt. Erst mit der Zeit steigt die Absicherung an. Gerade junge Richter sollten sich daher mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Richter absichern.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Richter ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die einen wegen Dienstunfähigkeit entlassenen oder in den Ruhestand versetzten Richter automatisch für berufsunfähig erklärt und dann eine zuvor vereinbarte Dienstunfähigkeitsrente leistet. Die Police muss dazu eine entsprechende Klausel enthalten.

DUV Vergleich: Versicherer bieten Lösungen für Richter an

Einige Versicherer haben sich auf Dienstunfähigkeitsversicherungen spezialisiert und bieten auch Versicherungslösungen für Richter an, die die finanzielle Situation zu Beginn der Laufbahn einkalkulieren.

Da Dienstunfähigkeitsklauseln in den Versicherungsverträgen normalerweise für Beamte gelten, sollten sich versicherungswillige Richter vergewissern, dass der Vertrag das Richterverhältnis dem Beamtenverhältnis gleichstellt bzw. auch Richter versichert. Zudem sollten sie darauf achten, dass der Versicherungsschutz bis zum Eintritt in das reguläre Pensionsalter besteht.

Um Ihnen die Suche nach einer leistungsstarken und günstigen Dienstunfähigkeitsversicherung für Richter zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

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