Dienstunfähigkeitsversicherung Finanzbeamte

Dienstunfähigkeitsversicherungen für Finanzbeamte

Entgegen der landläufigen Erwartung üben Finanzbeamte bezüglich des Diensunfähigkeitsrisikos einen nicht „ungefährlichen Beruf“ aus. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Finanzbeamte sichert dieses Risiko ab.

Benötigen Finanzbeamte eine Dienstunfähigkeitsversicherung?

Dienstunfähigkeit für Finanzbeamte

Finanzbeamte treiben im Namen des Staates Steuern ein. Die Arbeit, die sie dabei ausüben, ist nicht ungefährlich, da Finanzbeamte zunehmend Ziel gewalttätiger Übergriffe werden.

Durch schwerwiegende Verletzungen während der Verrichtung ihrer Tätigkeit, aber auch durch Freizeitunfälle oder Krankheiten kann eine Dienstunfähigkeit hervorgerufen werden, der Finanzbeamte am besten mit einer privaten Absicherung begegnen: Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Finanzbeamte ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Finanzbeamte, die bei einer Dienstunfähigkeit greift.

Die amtsärztlich begutachtete und vom Dienstherrn ausgesprochene Dienstunfähigkeit des Beamten wird dabei einer Berufsunfähigkeit automatisch gleichgesetzt. Dazu muss der Vertrag allerdings eine entsprechende Klausel beinhalten, die die Gleichsetzung klar formuliert.

Ein Beispiel wäre etwa: „Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit.“

Ist eine solche Klausel nicht enthalten oder verweist sie lediglich auf die Anwendung allgemeiner Absätze bei Dienstunfähigkeit des Beamten, handelt es sich nicht um eine echte Dienstunfähigkeitsversicherung.

Dienstunfähigkeit bei Finanzbeamten

Dienstunfähig sind Finanzbeamte dann, wenn sie ihre Dienstpflichten aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr erfüllen können. Als dienstunfähig können sie auch angesehen werden, wenn sie während eines Zeitraums von sechs Monaten länger als drei Monate nicht dienstfähig waren und nicht zu erwarten ist, dass sie ihre Dienstfähigkeit innerhalb der nächsten sechs Monate wiedererlangen.

Beamte auf Widerruf oder auf Probe werden in diesem Fall entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert: Sofern sie keinen Dienstunfall erlitten haben, haben sie ihrem Dienstherrn gegenüber auch keinen Versorgungsanspruch. Beamte auf Lebenszeit hingegen werden in den Ruhestand versetzt und beziehen ein Ruhegehalt, das jedoch insbesondere zu Beginn der Laufbahn gering ausfallen kann und deutliche Lücken zur Besoldung aufweist.

Ist ein Finanzbeamter auf Lebenszeit anderweitig verwendbar, muss ihm allerdings ein anderes Amt übertragen werden, das auch einer anderen Laufbahn angehören kann, aber dasselbe Endgrundgehalt aufweisen muss wie das vorherige. Die Zustimmung des betroffenen Beamten ist hierzu nicht erforderlich. Weiterhin kann der Beamte sogar in ein Amt mit geringerem Endgrundgehalt versetzt werden, sofern er sich dafür eignet und sich kein Amt mit gleichem Endgrundgehalt findet. Auch dazu ist keine Zustimmung des Betroffenen erforderlich.

Kann ein Beamter seine bisherige Tätigkeit noch mindestens zur Hälfte ausüben, wird er für teildienstunfähig erklärt. Hierbei drohen in jedem Fall Einkommenseinbußen.

Dienstunfähigkeitsversicherung: Worauf achten?

Ist ein Finanzbeamter nur teilweise von Dienstunfähigkeit, von sogenannter begrenzter Dienstfähigkeit also, betroffen, hat er mit Abschlägen zu rechnen. Bei einigen Anbietern von Dienstunfähigkeitsversicherungen für Finanzbeamte kann man Teildienstunfähigkeit mitversichern; diese leisten dann z.B. ab einer Quote von 20 Prozent Teildienstunfähigkeit. Die Versicherung wird dadurch allerdings etwas teurer, so dass man abwägen muss, ob man dieses Risiko abdecken möchte.

Generell sollten Finanzbeamte, die an den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung denken, die unterschiedlichen Anbieter und Angebote gründlich miteinander vergleichen und erst danach einen Vertrag eingehen. Besonders wichtig es auch, dass die Höhe der Absicherung der Versorgungslücke entspricht, die bei einer Versetzung in den Ruhestand bzw. einer Teildienstunfähigkeit mit geringeren Bezügen zum bisherigen Gehalt entsteht.

DUV Vergleich für Finanzbeamte

Um Ihnen die Suche nach einer leistungsstarken und günstigen Dienstunfähigkeitsversicherung für Finanzbeamte zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an.

Dienstunfähigkeitsversicherungen für Finanzbeamte

Datenschutz-Garantie: Sie nutzen eine sichere SSL-Daten-Verschlüsselung. Keine Werbung. Kein Spam.

Leider wurde das Formular nicht geladen: Klicken Sie bitte hier, um das Formular neu zu laden