Dienstunfähigkeitsversicherung Referendare

Dienstunfähigkeitsversicherungen für Referendare

Referendare brauchen besonderen Versicherungsschutz: Während ihres Vorbereitungsdienstes können sie bei Dienstunfähigkeit nur selten auf die Unterstützung ihres Dienstherrn zählen. Empfehlenswert ist der „frühe Abschluss“ einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare.

Versorgungslücken im Referendariat

Dienstunfähigkeit Referendar

Frisch von der Uni, schon mitten im Beruf: Referendare müssen sich nach einigen Jahren des Studiums erstmals in ihrem Beruf beweisen. Um ihre praktischen Kenntnisse zu vertiefen, sind im Schnitt zwei Jahre Vorbereitungsdienst vonnöten, während derer sie zumeist als Beamte auf Widerruf gelten.

An das Referendariat schließt sich dann noch eine mehrjährige Probezeit an; erst wenn diese absolviert ist, können sich die Betroffenen Beamte auf Lebenszeit nennen.

Bis dahin bestehen aber leider auch Versorgungslücken: Gerade Referendare haben kaum versorgungsrechtliche Ansprüche, wenn sie zur Zeit ihres Vorbereitungsdienstes etwa schwer erkranken – erklärt ihr Dienstherr sie für dienstunfähig, werden sie ohne weitere Bezüge entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Etwas besser stehen die Chancen, wenn ein Dienstunfall oder eine Dienstbeschädigung Anlass für eine Dienstunfähigkeit sind: In diesem Fall können Referendare wenigstens auf einen Unterhaltsbeitrag ihres Dienstherrn hoffen.

Der Unterhaltsbeitrag beträgt grundsätzlich 66 2/3 des Eingangsgehaltes eines Beamten auf Probe; ist der Grad der Erwerbsminderung aber geringer als 100 Prozent, wird der Beitrag anteilig berechnet.

Risiko der Dienstunfähigkeit bei Referendaren

Der Unterhaltsbeitrag wird solange gezahlt, wie die entsprechende Einschränkung andauert. Ein solcher Betrag reicht jedoch selten aus, um den eigenen Lebensunterhalt adäquat zu finanzieren.

Auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente besteht in den meisten Fällen auch kein Anspruch: Dazu müssen die Voraussetzungen einer Erwerbsminderung im Sinne des Sozialgesetzbuches und weitere Voraussetzungen erfüllt sein, die auch eine mindestens fünfjährige Vorversicherungszeit vor Eintritt der Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung umfassen.

Da Referendare, z.B. angehende Lehrer, in hohem Maße körperlicher und geistiger Belastung ausgesetzt sind, ist die Gefahr einer Dienstunfähigkeit während des Vorbereitungsdienstes nicht unbedingt gering. Um einer finanziellen Unterversorgung vorzubeugen, ist eine Absicherung in Form einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare notwendig.

Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare: Auf Formulierungen achten

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare ist praktisch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie enthält allerdings eine Klausel, die eine Dienstunfähigkeit einer Berufsunfähigkeit gleichsetzt und damit garantiert, dass der dienstunfähig gewordene Referendar automatisch auch für berufsunfähig im Sinne des Versicherers erklärt wird.

Andernfalls könnte sich der Versicherer in vielen Fällen weigern, eine Berufsunfähigkeit anzuerkennen, da Dienstunfähigkeit auch schon festgestellt werden kann, wenn die mögliche Arbeitsleistung noch mehr als 50 Prozent umfasst, Berufsunfähigkeit meist aber mit höchstens 50 Prozent möglicher Arbeitsleistung definiert wird.

Vorsicht: Es gibt auch Policen mit „unechten“ Dienstunfähigkeitsklauseln, die beispielsweise eine Formulierung wie „Wird ein Beamter wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich seine Berufsunfähigkeit nach der Anwendung der allgemeinen Absätze“ enthält.

Die Bedingungen der Dienstunfähigkeitsversicherung für Referendare sollten Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit des Versicherten aber immer explizit gleichstellen und dazu konkrete Formulierungen wie etwa „Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit“ verwenden.

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