Dienstunfähigkeitsversicherung Zollbeamte

Dienstunfähigkeitsversicherungen für Zollbeamte

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Zollbeamte beugt Versorgungslücken vor. Gerade Zollbeamte auf Widerruf und Zollbeamte auf Probe sollten sich absichern.

Junge Zollbeamte nicht ausreichend abgesichert

Dienstunfähigkeit Zollbeamte

Zollbeamte sind grundsätzlich Bundesbeamte, die z.B. an Flughäfen oder Bahnhöfen arbeiten. Zu ihren Aufgaben gehören etwa Einfuhrkontrollen, die Schmuggel und kriminelle Aktivitäten verhindern sollen. Auch in der Terrorismusbekämpfung wirkt der Zoll mit.

Insofern sind Zollbeamte häufig potenziell gefährlichen Situationen ausgesetzt und damit in nicht unwesentlichem Maß von Dienstunfähigkeit bedroht, zumal eine Dienstunfähigkeit nicht nur aufgrund eines Dienstunfalls, sondern auch infolge von berufsunabhängigen Unfällen oder Krankheiten auftreten kann.

Vor allem junge Zollbeamte, die noch in der Ausbildung sind, können bei einer Dienstunfähigkeit, die nicht unmittelbar durch den Dienst hervorgerufen ist, nicht mit Bezügen ihres Dienstherrn rechnen: Zollbeamte auf Widerruf und Zollbeamte auf Probe werden bei einer solchen Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Ansprüche auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben sie aber meist nicht.

Versorgungslücken vermeiden

Bei einer durch den Dienst veranlassten Krankheit („Dienstbeschädigung“) oder einem Unfall („Dienstunfall“) können Zollbeamte auf Widerruf einen Unterhaltsbeitrag beziehen, der allerdings gering ist und zur Finanzierung des Lebensunterhaltes im Normalfall nicht ausreicht: Lediglich bei einer hundertprozentigen Minderung der Erwerbsfähigkeit erhalten Betroffene 66 2/3 ihres zukünftigen Eingangsgehaltes; bei einer anteiligen Erwerbsminderung wird ihnen nur der entsprechende Anteil (z.B. 60 Prozent) zugebilligt.

Beamte auf Widerruf, die Anspruch auf einen solchen Unterhaltsbeitrag haben, gelten dennoch als aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Zollbeamte auf Probe erhalten bei Dienstbeschädigung oder Dienstunfall ein Ruhegehalt oder ein Unfallruhegehalt und werden damit in den Ruhestand versetzt. Auch hier sind jedoch meist Summen zu erwarten, die die Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstils nicht garantieren können.

Selbst bei Beamten auf Lebenszeit, die bei Dienstunfähigkeit nicht mehr entlassen werden können, sondern in den Ruhestand versetzt werden, gibt es in aller Regel Versorgungslücken. Gerade Zollbeamte, die bereits Familie haben, sollten unbedingt mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Zollbeamte vorsorgen.

Auf Versicherungsbedingungen achten

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Zollbeamte ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei Dienstunfähigkeit eine zuvor vereinbarte Rente ausschüttet. Sie greift, sobald der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit feststellt, ohne auf einer gesonderten Überprüfung durch den Versicherer zu bestehen. Das ist deshalb wichtig, weil eine Dienstunfähigkeit bereits entstehen kann, bevor der bei Versicherungen ausschlaggebende Grad an Berufsunfähigkeit – üblicherweise 50 Prozent – erreicht ist.

Damit die Dienstunfähigkeitsversicherung für Zollbeamte auch wirklich eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist, muss sie eine Klausel enthalten, die besagt, dass der Versicherer die Versetzung in den Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis aufgrund von Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit anerkennt.

Zollbeamte auf Widerruf und auf Probe sollten unbedingt darauf achten, dass die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ebenfalls als berufsunfähigkeit anerkannt wird, da ihnen die Dienstunfähigkeitsversicherung ansonsten erst einmal wenig nützt. Zudem sollte der Vertrag bei Zollvollzugsbeamten gezielt auf Vollzugsbeamte abstellen, die ansonsten unter Umständen nicht gut genug abgesichert sind.

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