Versicherungen für Heilpraktiker

Welche Versicherungen benötigen Sie als Heilpraktiker?

Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht oder beides? Welche Versicherung ist für Sie als Heilpraktiker wichtig, was sind die Unterschiede und wie finden Sie das für Sie beste Angebot?

Versicherungen für Heilpraktiker

Jedes Unternehmen, somit auch Heilpraktiker, benötigt eine Betriebshaftpflichtversicherung, die in Haftungsfällen einspringt und Schadensersatzansprüche übernimmt.

Als Heilpraktiker sind Sie gemäß Ihrer Berufsverordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, um dem besonderen Berufsrisiko gerecht zu werden. Denn ein Heilpraktiker ist, genau wie ein Schulmediziner, haftbar für etwaige Behandlungsfehler. Schnell entstehen hier Forderungen, die selbst für einen gut laufende Praxis nicht mehr tragbar sind.

Es ist sinnvoll sowohl eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, die speziell auf Ihre berufliche Tätigkeit im Heilwesen abgestimmt ist, als auch eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Ihr Unternehmen absichert.

Spezielle Berufshaftpflichtversicherungen für Heilpraktiker

Die Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker ist eine Personenversicherung. Mit ihr können Sie sich selbst und Ihre Mitarbeiter vor Haftungsschäden schützen, die im Rahmen Ihrer täglichen, verantwortungsvollen Arbeit auftreten können. Sie kommt in vielen Fällen auch für reine Vermögensschäden auf, die eine Betriebshaftpflicht nicht mehr abdeckt.

Die Schwerpunkte der beiden Versicherungen sind ganz unterschiedlich und ergänzen einander. Wollen Sie also rundum abgesichert sein, brauchen Sie beides. Die Versicherer haben auf die besonderen Anforderungen an eine Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker reagiert und bieten meist einen Sondertarif mit Leistungspaketen an, die speziell auf die Bedürfnisse des Heilpraktikers zugeschnitten sind.

Heilpraktiker benötigen diese Versicherungsleistungen

Sowohl die Betriebshaftpflichtversicherung als auch die Berufshaftpflichtversicherung kommen für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden auf (die Betriebshaftpflicht für Vermögensschäden nur begrenzt). Der Versicherer prüft für Sie die Rechtmäßigkeit von Forderungen und begleicht diese, sofern ein berechtigter Anspruch besteht. Da er auch unrechtmäßige Forderungen abwehrt, handelt es sich bei beiden Versicherungsarten zugleich um eine passive Rechtschutzversicherung.

Zusätzlich zu den Schäden, die durch eine Berufshaftpflicht im Allgemeinen übernommen werden, werden in der Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker folgende Leistungen angeboten:

  • Mitversicherung aller üblichen Therapiearten
  • Einschluss des erweiterten beruflichen Strafrechtsschutzes
  • das Abhalten von Seminaren in fremden Räumen
  • Hausbesuche
  • Mitversicherung angestellter Therapeuten und anderen Personals

Eine zusätzliche Absicherung von Schäden, die durch Permanent-Make-ups oder Faltenunterspritzung entstehen können, muss meist mit dem Versicherer gesondert vereinbart werden und hat Auswirkungen auf die Beitragshöhe. 

Die Betriebshaftpflichtversicherung schließt in der Regel eine Grundbesitzerhaftpflicht sowie eine Umwelthaftpflicht mit ein und übernimmt für Sie bspw.

  • Schäden an Mietsachen
  • Personenschäden in Ihren Praxisräumen oder auf Ihrem Betriebsgelände
  • Umweltschäden, die durch Ihren Betrieb entstehen

Eine Abgrenzung, in welchem Fall welche Versicherung eintritt, ist nicht ganz leicht. Dies ist in Absprache mit dem Versicherer zu klären. Die Versicherungssumme sollte auf Ihr persönliches Risiko abgestimmt werden, welches abhängig ist von der Größe des Betriebes, der Zahl der Angestellten und vom Umfang der ausgeführten Leistungen. Es ist ratsam, die Versicherungssumme nicht zu niedrig festzulegen, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

Sie sehen, das Thema ist komplex. Sie sollten sich in jedem Fall vor Abschluss einer Versicherung eingehend beraten lassen, um das für Sie günstigste Angebot zu erhalten und sicherzustellen, dass Sie rundum gut geschützt sind. Oft können Sie bspw. in der Berufshaftpflichtversicherung eine Privathaftpflichtversicherung einschließen, was günstiger ist, als beide Versicherungen parallel abzuschließen.

Berufshaftpflichtversicherung Heilpraktiker

In der Berufsordnung der Heilpraktiker (BOH) ist festgelegt, dass Heilpraktiker einen ausreichenden Berufshaftpflichtversicherungsschutz gewährleisten müssen. Lesen Sie hier, worauf Sie beim Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Heilpraktiker achten sollten. Weiter »