GKV Beitrag
Wie wird sich der GKV Beitrag entwickeln?
Der Beitragssatz der GKV, der momentan noch bei 15,5 Prozent liegt, soll ab 2015 sinken. Dennoch zahlen die Mitglieder der gesetzlichen Kassen nicht unbedingt weniger GKV Beitrag.
Sinkende GKV Beiträge werden wahrscheinlich
durch GKV Zusatzbeiträge ausgeglichen.
Der Beitragssatz, den die gesetzlichen Krankenkassen erheben, soll bald zurückgeschraubt werden – er liegt dann nur noch bei 14,6 Prozent statt wie bisher bei 15,5 Prozent. Das hat der Bundestag im Rahmen eines neuen Gesundheitspaketes beschlossen.
Eigentlich wäre die Regelung ein Grund zur Freude für alle GKV Versicherten – wenn sie nicht noch mehr Änderungen enthielte: So wird der GKV Beitragssatz nur für Arbeitgeber bei 7,3 Prozent eingefroren, während Arbeitnehmer Erhöhungen ihres Anteils befürchten müssen. Die wiederum sind nicht unwahrscheinlich, da den Kassen mit Einführung des neuen Gesetzes erst einmal deutlich weniger Beiträge zur Verfügung stehen als bisher.
Zwar entfällt in Zukunft auch die Kopfpauschale, die die Versicherer in Form von Festbeträgen von den Versicherten erheben durften – an ihrer Stelle können die gesetzlichen Kassen jedoch einkommensabhängige Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern einfordern.
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GKV Beitrag: Arbeitnehmeranteil könnte steigen
In Kraft treten soll das Gesetz im Januar 2015. Angehörige der Koalitionsparteien zeigen sich mit den Beschlüssen zufrieden. Annette Widmann-Mauz, die Gesundheitsstaatssekretärin der CDU, betonte, dass eine Entlastung von bis zu 20 Millionen Versicherten zu erwarten sei, da die kapitalstärkeren Kassen einen Teil der fehlenden Beiträge selbst ausgleichen könnten.
Kritische Stimmen meldeten sich aus den Parteien Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zu Wort: Das Gesetz sei ungerecht, stelle einen „Raubzug durch die Geldbörsen“ von Arbeitnehmern mit kleinen und mittleren Einkommen dar. Insbesondere das Einfrieren des Arbeitsgeberanteils stand im Fokus der Kritik.
So rechnete der gesundheitpolitische Sprecher der Linken, Harald Weinberg, vor, dass die GKV-versicherten Arbeitnehmer bis 2020 150 Milliarden Euro mehr zahlen müssten als die Arbeitgeber. Auch DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach bezeichnete den festgeschriebenen Beitragssatz der Arbeitgeberseite als „Bruch mit dem Solidarprinzip“. Auch das derzeitige Mehr von 0,9 Prozent des Beitragssatzes müssen die Arbeitnehmer allein tragen.
Erhöhung der GKV Beiträge: Kunden müssen rechtzeitig informiert werden
Eine Begrenzung der Zusatzbeiträge nach oben ist nicht vorgesehen. Experten sehen denn auch eine stetige Steigerung des GKV Beitrags auf die Versicherten zukommen: Es sei damit zu rechnen, dass sich der Beitrag pro Jahr um 0,2 bis 0,3 Prozent erhöhen werde.
Ob dies über einen langen Zeitraum realisierbar sei, bleibe fraglich; ohnehin seien die Kunden der GKV bereits mit wachsenden Pflegebeiträgen und Leistungsabbau konfrontiert. Immerhin soll der GKV-Spitzenverband seine Mitglieder künftig auf einer Internetseite über die GKV Beiträge der einzelnen Kassen informieren und den durchschnittlichen Beitragssatz benennen.
Zudem hat die Regierung den Kassen auferlegt, die Kunden rechtzeitig in schriftlicher Form von GKV Beitragserhöhungen in Kenntnis zu setzen. Dabei müssen sie auch ein Sonderkündigungsrecht einräumen. Der Spitzenverband befürchtet nun, dass der GKV Beitrag für viele Mitglieder zum einzigen Kriterium bei der Wahl der Krankenkasse avancieren könnte. Es gehe jedoch nicht nur um den Preis, sondern um das Preis-Leistungs-Verhältnis.
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