PKV Wechsel
PKV Wechsel: PKV zu PKV / PKV zu GKV / GKV zu PKV
Wer kann eigentlich in die PKV wechseln? Welche Voraussetzungen müssen für einen Wechsel erfüllt sein? Wann ist ein Tarifwechsel innerhalb der Versicherung möglich? Macht ein Wechsel von einer PKV zu einer anderen PKV Sinn?
Auf dieser Seite
Während der Versicherungswechsel zu einer privaten Krankenversicherung klar geregelt und relativ einfach ist, kann der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen vollzogen werden. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, hängt von Ihrem Berufsstatus und Alter ab.
Lesen Sie nachfolgend, unter welchen Umständen Sie in die private Krankenversicherung (GKV zu PKV) wechseln können, ob ein Wechsel des PKV-Anbieters sinnvoll ist und was nötig ist, um wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (PKV zu GKV) wechseln.
Unser Tipp
Falls Sie einen Wechsel durchführen wollen und noch einige Fragen offen sind, sollten Sie einen KV-Experten zu Rate ziehen, denn Sie können nicht nach Belieben die Systeme wechseln.
Haben Sie keinen entsprechenden Ansprechpartner für Krankenversicherungen, so nutzen Sie bitte das Rückruf-Kontaktformular. Wir werden Ihnen umgehend einen Ansprechpartner in Ihrer Nähe benennen.
GKV zu PKV: Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung
Von der GKV in die PKV für Selbständige, Freiberufler und Beamte: Sie können als Zugehöriger dieser Berufsgruppen einkommensunabhängig ohne Weiteres von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung wechseln. Für Beamte gibt es seit 2005 erleicherte Zugangsbedingungen, die Beamte vor risikobedingten Ablehnungen und vor Leistungsausschlüssen schützen.
Achtung
Es gibt trotz des leichten Zugangs zur PKV kein grundsätzliches Recht auf die Annahme eines Versicherungsantrages. Die Krankenversicherung kann die Aufnahme in bestimmte PKV-Tarife auch ablehnen. Dann bleibt nur noch der PKV-Basistarif übrig.
Von der GKV in die PKV für Arbeitnehmer und Angestellte: Sie können nur dann in die PKV wechseln, wenn Sie im Jahr ein Einkommen über 64.350 EUR brutto (Versicherungspflichtgrenze) beziehen (Stand 2022). Das entspricht einem monatlichen Bruttoeinkommen von 5.362,50 EUR. Regelmäßige Einmalzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld können Sie dem anrechenbaren Einkommen zurechnen.
Unser Tipp
Bevor Sie in die PKV wechseln, sollten Sie prüfen, ob sich dies überhaupt für Sie lohnt oder ob Sie nicht besser eine private Krankenzusatzversicherung abschließen sollten. Nutzen Sie hierfür den kostenfreien PKV-Vergleich und vergleichen Sie die Beiträge.
PKV zu PKV: Wechsel von einem PKV Anbieter zu einem anderen Anbieter
Der Wechsel des PKV-Anbieters ist im Prinzip unter Einhaltung der Kündigungsfristen problemlos machbar. Auf die Kündigungsfristen (in der Regel zum Jahresende) muss besonders geachtet werden, denn ansonsten müssen Sie für die Übergangszeit zwei Krankenversicherungen bezahlen.
Auch wenn der Wechsel des PKV-Anbieters einfach ist, so sollten Sie sich trotzdem über die damit verbundenen Risiken im Klaren sein, denn je länger Sie bereits bei einem Anbieter privat versichert sind, desto mehr Rechte haben Sie sich damit erworben. Diese Rechte setzen Sie bei einem Wechsel aufs Spiel.
Risiken bei einem Wechsel des PKV Anbieters:
- Der neue PKV-Antrag kann krankheitsbedingt abgelehnt oder mit Zuschlägen belegt werden. Eine Gesundheitsprüfung müssen Sie in jedem Fall machen.
- Neue Wartezeiten: Unter Umständen beginnt der Versicherungsschutz erst nach dem Ablauf einer Wartezeit.
- Höhere Beiträge: Da Sie älter geworden sind, steigen auch die Beiträge.
- Verlust von Alterungsrückstellungen: Wenn Sie den Versicherer wechseln, verbleibt immer ein Teil der Rückstellungen beim alten Versicherer und geht Ihnen verloren. Damit steigen Ihre Beiträge im Alter stärker an.
Unser Tipp
Gerade bei einem beitragsbedingten Wechsel des PKV-Anbieters sollten Sie die Beiträge und die Leistungen vergleichen. Die Risiken, die mit einem Wechsel einhergehen, sind nicht immer offensichtlich. Oft stellen Sie sich besser, wenn Sie den Tarif bei Ihrem bestehenden Versicherer wechseln!
PKV Tarifwechsel innerhalb einer Versicherung
Wollen Sie den Versicherungstarif bei ihrem bestehenden Versicherer wechseln, geht dies in der Regel auch ohne die Einhaltung von Kündigungsfristen. Ein Tarifwechsel macht vor allem dann Sinn, wenn sich Ihr Tarif im Verhältnis zu den anderen Tarifen unverhältnismaßig teuer entwickelt hat oder Sie Leistungen abspecken oder hinzunehmen wollen.
Die Zugangsvoraussetzungen zu einem anderen Tarif variieren von Versicherung zu Versicherung. Auch wenn der Versicherte im Recht ist, so stößt sein Wunsch nach einem Wechsel innerhalb der PKV-Tarife eines Versicherers nicht immer auf Gegenliebe. Häufig sperren sich die privaten Krankenversicherungen gegen die Wechselwünsche der Versicherten.
Der Grund: Die hohen Beiträge, die vor allem Altkunden zahlen, werden dringend gebraucht, um die steigenden Auswirkungen von demographischem Wandel und chronischen Krankheiten abzufangen – und um Neukunden zugleich günstige Tarife anbieten zu können. Privatversicherte haben jedoch Anspruch darauf, bei ihrem Versicherer jederzeit in einen günstigeren Tarif wechseln zu können – dies garantiert Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes.
Sofern der günstigere Tarif dieselben Leistungen beinhaltet wie der bisherige, darf die Versicherung dafür weder Gesundheitsprüfung noch Risikozuschlag verlangen; sind für den neuen Tarif jedoch mehr oder umfassendere Leistungen vorgesehen, kann der Versicherer beim Wechsel innerhalb der PKV beides einfordern.
Wer darauf nicht eingehen möchte, kann sowohl die Gesundheitsprüfung als auch den Zuschlag durch Vereinbarung eines Leistungsausschlusses umgehen – Leistungsausschluss bedeutet in diesem Fall dann schlicht, auf etwas zu verzichten, was zuvor auch nicht vereinbart war. Gleichzeitig kann der Kunde bislang erworbene Rechte und Altersrückstellung behalten.
Mit Geduld und Zähigkeit gelingt der Wechsel innerhalb der PKV: Wie bereits beschrieben, so zieren sich die Privaten bisweilen den Wechselwünschen der Versicherten nachzukommen. Hier haben wir Ihnen einige Verzögerungsstrategien aufgeführt:
- Der Versicherer beantwortet Ihre Fragen nur nach mehrmaliger Aufforderung bzw. nach Monaten der Wartezeit und lässt Sie immer neue Fragen beantworten.
- Der Versicherer formuliert lapidar, dass es keine adäquaten Wechseltarife gibt bzw. Ihre Vorerkrankungen einen Wechsel innerhalb der PKV Tarife nicht ermöglichen.
- Der Versicherer schreckt Sie mit hohen Risikozuschlägen ab und weist Sie nicht auf die Möglichkeit eines teilweisen Leistungsausschlusses hin.
Wenn Sie bereits den Wechsel innerhalb der PKV Tarife beantragt haben und die obigen Verzögerungsstrategien angewandt werden, dann suchen Sie sich bitte Hilfe bei einem Versicherungsmakler.
Dieser kann Sie mit Rat und Tat beim Wechsel des PKV Tarifs unterstützen. Auch wenn Sie den Tarifwechsel erst gar nicht selbst in Angriff nehmen wollen, kann Ihnen ein Versicherungsmakler wertvolle Dienste erweisen.
Wichtig
Beim Wechsel innerhalb der PKV sollten Sie darauf achten, dass der vereinbarte Versicherungsschutz nicht geringer ist als bisher! Daher ist auch ein Wechsel in den Basistarif, den die Gesellschaften Wechselwilligen oft anbieten, mit Vorsicht zu genießen. Die Anrechnung der Altersrückstellung ist hierbei übrigens nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
PKV zu GKV: Wechsel von der privaten zur gesetzlichen Krankenversicherung
In die gesetzliche Krankenversicherung können Sie als Privatversicherter nur dann wechseln, wenn Sie wieder versicherungspflichtig werden. Beispiele für eine solche Versicherungspflicht:
- Sie gehen von der Selbständigkeit in ein Arbeitnehmerverhältnis (mindestens 12 Monate).
- Ihr Einkommen ist unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken.
- Sie sind arbeitslos geworden.
Schlechte Karten für alle über 55 Jahre: Wenn Sie älter als 55 Jahre sind, haben Sie kaum noch eine Möglichkeit, in die GKV zu wechseln. Dieses Alterslimit gilt für Selbständige und Arbeitnehmer gleichermaßen.
Es gibt allerdings noch zwei Möglichkeiten:
- Sie lassen sich über Ihren gesetzlich versicherten Ehepartner in der GKV familienversichern. Dazu dürfen Sie allerdings höchstens Einnahmen in Höhe von 470 Euro pro Monat haben und nicht hauptberuflich selbständig sein.
- Sie haben Ihren Wohnsitz für mindestens ein Jahr ins europäische Ausland verlegt und waren dort gesetzlich pflichtversichert. Nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland dürfen Sie sich wieder in der GKV versichern.
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