PKV Basistarife

PKV Basistarif / PKV Standardtarif / PKV Notlagentarif

Die PKV bietet neben ihren hochwertigen Tarifen auch abgespeckte Tarife an: Mit den Basistarifen Standard und Basis erhalten die Versicherten GKV-Leistungen zum günstigeren Preis. Versicherte, die nicht mehr zahlen können, werden in den Notlagentarif eingestuft.

Wer kann die PKV Basistarife nutzen?

PKV Basistarif

Die Basistarife der PKV sind hauptsächlich dazu gedacht, Mitglieder mit kleinem Geldbeutel finanziell zu entlasten.

Dabei gelten allerdings spezielle Bedingungen: In den Standardtarif wechseln dürfen nur Personen, die vor 2009 in die private Krankenversicherung eingetreten sind und die bereits mindestens zehn Jahre versichert sind.

Außerdem müssen sie noch in ihrem alten Bisex-Tarif versichert sein. Darüber hinaus ist das Alter des Versicherten entscheidend:

  • Wer mindestens 65 Jahre alt ist und die genannten Bedingungen erfüllt, kann ohne Weiteres in den Standardtarif der PKV wechseln.
  • Wer mindestens 55 Jahre alt ist und mit seinem Gesamteinkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze der GKV liegt, kann ebenfalls in den Standardtarif wechseln.
  • Versicherte unter 55 Jahren, die in den Standardtarif wechseln möchten, müssen bereits eine Rente bzw. ein Ruhegehalt beziehen und mit ihrem Gesamteinkommen ebenfalls unter der Beitragsbemessungsgrenze der GKV liegen. Sind diese Bedingungen erfüllt, dürfen auch ihre Familienangehörigen in den Standardtarif wechseln, sofern sie nach den Maßstäben der GKV familienversichert wären.

Beihilfeempfänger / Empfänger freier Heilfürsorge

Auch Beihilfeempfänger und Empfänger freier Heilfürsorge können unter den gegebenen Voraussetzungen in den Standardtarif wechseln. Bei Beziehen von Heilfürsorge muss die Anwartschaftsversicherung zur PKV mindestens zehn Jahre bestanden haben.

PKV Basistarif

Der PKV Basistarif steht allen offen, die sich nach dem Jahr 2008 privat versichert haben. Auch Versicherten, die zuvor bereits Mitglied einer privaten Krankenversicherung waren, steht der Weg in den Basistarif offen. Dann gilt jedoch:

  • Wer mindestens 55 Jahre alt ist, kann jederzeit in den Basistarif wechseln.
  • PKV-Mitglieder, die jünger als 55 Jahre sind, können ebenfalls wechseln, wenn sie bereits eine Rente oder ein Ruhegehalt beziehen.
  • Auch Hilfebedürftige im Sinne des Sozialrechts können den Basistarif jederzeit beanspruchen.

Außerdem können sich gesetzlich Versicherte binnen eines halben Jahres nach Ende der Versicherungspflicht noch im Basistarif privat versichern. Nichtversicherte, die der PKV zuzuordnen sind, haben ebenfalls die Möglichkeit einer Versicherung im Basistarif.

PKV Basistarif: Die Leistungen

Die Leistungen des PKV Basistarifs entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Zu den ambulanten Leistungen gehören:

  • freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten mit Kassenzulassung, Übernahme der Honorare
  • Kostenerstattung für verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel bei Zuzahlung von 6 Euro pro Medikament für Erwachsene
  • Kostenerstattung für Hilfsmittel bei Zuzahlung von 8 Euro pro Hilfsmittel für Erwachsene
  • Kostenerstattung für Heilmittel bei Zuzahlung von 2 Euro pro Heilmittel und 10 Euro pro Verordnung für Erwachsene
  • Kostenerstattung für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen
  • Kostenerstattung für Psychotherapien nach vorheriger Genehmigung (max. 160 Sitzungen/Behandlung, in Ausnahmefällen bis zu 300 Sitzungen/Behandlung)
  • Kostenerstattung für verordnete Behandlungspflege, außerdem für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt wird
  • Kostenerstattung für eine Haushaltshilfe unter bestimmten Bedingungen
  • Kostenerstattung für ambulante Vorsorge- und Rehakuren
  • Kostenerstattung für ambulante Palliativversorgung
  • Kostenerstattung für Zahnbehandlungen nach GKV-Vorgabe, bei Inlays Kostenzuschuss
  • Kostenerstattung von bis zu 65 Prozent für Zahnkronen und Brücken in einfacher Ausführung, bei Zahnkronen im Sichtbereich auch für Verblendung
  • Kostenerstattung für kieferorthopädische Leistungen in bestimmten Fällen

Achtung: Die ärztlichen Honorare werden im Basistarif bis zum 1,2-fachen (Ärzte) bzw. bis zum 2,0-fachen (Zahnärzte) Gebührensatz erstattet.

Zu den Krankenhausleistungen gehören:

  • freie Krankenhauswahl (ohne Privatkliniken), Übernahme der allgemeinen Krankenhausleistungen
  • Unterbringung im Mehrbettzimmer
  • Behandlung durch den diensthabenden Krankenhausarzt

Achtung: Vor Behandlungsbeginn sollte der behandelnde Arzt darauf hingewiesen werden, dass die Versicherung (nur) zum Basistarif besteht! Die Krankenversicherung zahlt maximal den 1,2-fachen Gebührensatz für Ärzte. Werden höhere Sätze vereinbart, muss der Patient den Rest selbst tragen.

Im Basistarif der PKV sind außerdem Verdienstausfallleistungen enthalten, nämlich

  • Krankentagegeld ab dem 43. Krankheitstag
  • Krankentagegeld bei Erkrankung eines Kindes

PKV Basistarif: Die Kosten

Der Höchstbeitrag im Basistarif der PKV entspricht dem Höchstbeitrag in der GKV mit dem jeweils gültigen durchschnittlichen Zusatzbeitrag der Krankenkassen. 2019 sind das monatlich 703,32 Euro. In aller Regel zahlen PKV-Mitglieder auch nicht viel weniger, da in den Basistarif auch Personen mit höherem Risiko aufgenommen werden müssen. Das Risiko wird dann finanziell auf alle Mitglieder im Basistarif verteilt.

Grundsätzlich haben Mitglieder jedoch die Möglichkeit, einen Selbstbehalt zu wählen, der sich beitragsmindernd auswirkt. Es gibt die Selbstbehaltsstufen 0 Euro, 300 Euro, 600 Euro, 900 Euro und 1.200 Euro. Die Wahl ist für drei Jahre bindend. Führt der Selbstbehalt nicht zu einer Beitragsminderung, kann man auch vor Ablauf der Dreijahresfrist zur 0 Euro-Variante wechseln.

Arbeitnehmer erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Basistarif, der höchstens die Hälfte des Beitrages umfasst und nicht höher sein darf als das, was der Arbeitgeber in der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuzahlen hätte. Rentner erhalten unter den gleichen Bedingungen einen Zuschuss von ihrem Rentenversicherungträger.

Wer hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts ist, zahlt die Hälfte des Höchstbeitrags. In Härtefällen übernehmen die Bundesagentur für Arbeit oder das Sozialamt Teile des noch zu entrichtenden Beitrages, in Ausnahmefällen auch den ganzen noch zu zahlenden Beitrag.

PKV Standardtarif: Die Leistungen

Die Leistungen des PKV Standardtarifs sind denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Zu den ambulanten Leistungen gehören:

  • freie Arztwahl unter allen niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten, Übernahme der Honorare
  • Kostenerstattung für verordnete verschreibungspflichtige Arzneimittel, aufgelistete Hilfsmittel und verordnete Heilmittel bei Selbstbeteiligung von 20 Prozent (max. 306 Euro/Jahr)
  • Kostenerstattung für bestimmte Vorsorgeuntersuchungen
  • Kostenerstattung für Psychotherapien nach vorheriger Genehmigung (max. 25 Sitzungen/Jahr)
  • Kostenerstattung für verordnete Behandlungspflege
  • Kostenerstattung für Zahnbehandlungen, bei Inlays Kostenübernahme von 65 Prozent (ohne Verblendung)
  • Kostenerstattung für Zahnkronen und Brücken in einfacher Ausführung, bei Zahnkronen im Sichtbereich auch für Verblendung
  • Kostenerstattung für kieferorthopädische Leistungen zu 80 Prozent

Achtung

PKV-Mitglieder, die den Standardtarif gewählt haben, dürfen zwar auch Privatärzte aufsuchen, eine Versorgungsgarantie gibt es jedoch nur bei Ärzten mit Kassenzulassung! Die Honorare werden bis zum 1,8-fachen (Ärzte) bzw. 2,0-fachen (Zahnärzte) Gebührensatz erstattet.

Zu den Krankenhausleistungen gehören:

  • freie Krankenhauswahl (auch Privatkliniken), Übernahme der allgemeinen Krankenhausleistungen
  • Unterbringung im Mehrbettzimmer
  • Behandlung durch den diensthabenden Krankenhausarzt, Übernahme des Honorars

Vor Behandlungsbeginn sollte der behandelnde Arzt darauf hingewiesen werden, dass die Versicherung (nur) zum Standardtarif besteht! Die Krankenversicherung zahlt maximal den 1,8-fachen Gebührensatz für Ärzte. Werden höhere Sätze vereinbart, muss der Patient den Rest selbst tragen.

PKV Standardtarif: Die Kosten

Grundsätzlich ist der Standardtarif der PKV günstiger als ein normaler PKV-Tarif: Beim Wechsel zu Standard wird ein Teil der bisher angesparten Alterungsrückstellungen aufgelöst und wirkt sich beitragsmindernd aus.

Gesetzlich darf der Höchstbeitrag im Standardtarif nicht über dem Höchstbeitrag der GKV liegen. Dieser Höchstbeitrag beträgt 2019 662,48 Euro. Faktisch zahlen jedoch fast alle Kunden im Standardtarif weniger.

Im Standardtarif werden gegebenenfalls Risikozuschläge erhoben. Die Höchstgrenze von 662,48 Euro schließt den Risikozuschlag jedoch mit ein. Auch bei Abschluss eines Krankentagegeldes und/oder einer Auslandskrankenversicherung zahlen Versicherte maximal bis zur Höchstgrenze.

Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, die in der PKV versichert sind, gilt ein maximaler Betrag von 150 Prozent des GKV-Höchstbeitrages, wenn ihr Gesamteinkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt.

Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber bis zur Hälfte der Prämie hinzu, allerdings nicht mehr als das, was er bei einer Versicherung in der GKV zu zahlen hätte. Rentner können unter den gleichen Bedingungen einen Zuschuss von ihrem Rentenversicherungsträger erhalten.
Bei Bezug von Sozialhilfe übernimmt der Sozialhilfeträger den Beitrag ganz.

PKV Notlagentarif

Der Notlagentarif der PKV ist nicht frei wählbar: Versicherte werden nur dann in den Notlagentarif eingestuft, wenn sie mit der Zahlung von Beiträgen im Rückstand sind. Der Notlagentarif muss allerdings dennoch bezahlt werden: Der Privatversicherer fordert dann zwischen 80 und 120 Euro im Monat.

Zudem müssen die aufgelaufenen Prämien nachbezahlt werden. Besteht Hilfebedürftigkeit, erfolgt keine Einstufung in den Notlagentarif; der Betroffene wird dann auf den Basistarif umgestellt.

PKV Notlagentarif: Die Leistungen

Die Leistungen des Notlagentarifs sind deutlich eingeschränkt. Sie umfassen:

  • Kostenerstattung bei Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzen
  • Untersuchung und medizinisch notwendige Behandlung bei Schwangerschaft und Mutterschaft einschließlich eines nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruches
  • teilstationäre und stationäre Versorgung in einem Hospiz
  • ambulante Palliativversorgung
  • Bei Kindern und Jugendlichen werden außerdem folgende Leistungen übernommen:
  • Behandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Früherkennungsuntersuchungen
  • Impfungen

Achtung: Die Honorare werden im Notlagentarif bis zum 1,8-fachen (Ärzte) bzw. 2,0-fachen (Zahnärzte) Gebührensatz erstattet.

PKV Notlagentarif: Die Kosten

Wie erwähnt sind die Kosten im Notlagentarif wesentlich niedriger als in anderen PKV-Tarifen. Hinzuzurechnen sind jedoch die nachzuzahlenden Prämien inklusive Säumniszuschläge und Mahngebühren.

Alterungsrückstellungen werden im Notlagentarif nicht gebildet. Der Versicherer ist sogar berechtigt, bis zu 25 Prozent des Monatsbeitrages aus der bereits gebildeten Alterungsrückstellung zu entnehmen.

Wird der Versicherte nach Zahlung aller Außenstände wieder in seinen alten Tarif überführt, können die Beiträge aufgrund der aufgebrauchten Rückstellungen hierfür höher sein als zuvor.

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