PKV GKV Vergleich
PKV oder GKV? Die Krankenversicherungen im Vergleich
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Zwischen der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse gibt es viele Unterschiede. Welche das im Einzelnen sind, erfahren Sie in der folgenden PKV GKV Gegenüberstellung.
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PKV GKV Unterschiede: Ambulanter Bereich
Gesetzliche Krankenkasse (GKV) | Private Krankenversicherung (PKV) | |
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Arztwahl | Arztwahl nur innerhalb der Gruppe der Kassenärzte möglich | Arzt aus der Gesamtheit aller niederge- lassenen Ärzte wählbar |
Arztwechsel | bei Arztwechsel Überweisung zu anderem Mediziner erforderlich | Patient benötigt keine Überweisung zu an- deren Ärzten |
Terminvergabe bei Arztbesuch | keine Bevorzugung bei der Terminvergabe | Bevorzugung bei der Terminvergabe |
Versicherungsnachweis | Chipkarte als Versicherungsnachweis erforderlich | bei ambulanten Behandlungen keine Chip- karte als Versicherungsnachweis nötig; Chipkarte jedoch bei stationären Aufent- halten als Nachweis erforderlich (daher die Bezeichnung „Klinik-Card“) |
Behandlungsmethoden | Leistung für Vorsorgeuntersuchungen nur im Rahmen gesetzlich eingeführter Pro- gramme (für viele Untersuchungen ist ein Mindestalter vorgegeben) etliche Behandlungsmethoden sind nicht versichert |
Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen unabhängig vom Alter Optimale Behandlung: Bezahlung von neuen, alternativen oder überdurch- schnittlich teuren Behandlungsmethoden |
Heilpraktiker-Leistungen | keine Leistungen | Bezahlung von Behandlungen zugelassener Heilpraktiker (möglicherweise jedoch Wahlleistungstarif nötig) |
Psychotherapie | bei medizinisch notwendiger Behandlung Leistung für eine große Anzahl von Sitzungen Behandlung durch Diplom-Psychologen möglich |
maximal 20-30 Sitzungen Behandlung durch Diplom-Psychologen zumeist nicht gestattet |
Arztkosten | keine Rechnung | Rechnung für die Arztkosten wird dem Patienten zugesandt, der den Betrag (u.U. per Vorkasse) überweisen muss; Geldsumme wird von der Versicherung nachträglich zurückerstattet |
Arzneimittel | Patient muss 10% des Abgabepreises eines Medikamentes übernehmen, minimal 5€, maximal 10€. Nur besonders kostengüns- tige Medikamente (sog. Generika) sind von der Zuzahlung befreit. |
Erstattung der Kosten für medizinisch notwendige Arzneimittel in vollem Umfang (selbst bei alternativen oder sehr teuren Heilmitteln) |
Budgetierung | Budgetierung von Medikamenten (bei Erreichen der Budgetgrenze oftmals nur noch Notfallbehandlung und Verschreibung von Generika, weil Ärzte die Behandlungs-kosten aus eigener Tasche bezahlen müssen) | keine Budgetierung von Behandlungs- methoden und Medikamenten (keine Service-Einschränkungen) |
Heilmittel | Zuzahlung von 10% der Kosten plus Zuschuss pro Verordnung in Höhe von 10€ | in der Regel Kostenerstattung in voller Höhe; Patient muss jedoch in Vorkasse treten (Betrag wird ihm nachträglich gegen Vorlage der Quittung von der Krankenkasse zurückgezahlt) |
Hilfsmittel | bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind: Übernahme von 10% der Kosten (maximal 10€) pro Hilfsmittel bei sonstigen Hilfsmitteln: ebenfalls 10%ige Selbstbeteiligung pro Hilfsmittel |
bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind: Übernahme bis zu einer vereinbarten Maximalgrenze; keine Selbstbeteiligung erforderlich bei sonstigen Hilfsmitteln: Leistung bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze; auch hier keine Selbstbeteiligung erforderlich |
Brillen und Kontaktlinsen | Übernahme von Kosten für Brillen nur noch dann, wenn der Patient unter 18 Jahren ist. Erwachsene ohne starke Sehbeeinträchtigung müssen Brille oder Kontaktlinsen gänzlich selbst bezahlen. | PKV zahlt in Abhängigkeit vom Tarif 50-250 € für Brillengestelle. Leistung für Gläser in der Ausführung, in der sie verschrieben wurden (auch superentspiegelte oder getönte Gläser sowie Kunststoffgläser). bei medizinischer Notwendigkeit Erstattung von Kontaktlinsen in voller Höhe (auch Übernahme von Kosten für weiche oder gasdurchlässige Linsen) |
Häusliche Krankenpflege | Bereitstellung einer häuslichen Krankenpflege bis zu maximal 28 Tagen; Selbstbeteiligung von 10% sowie 10€ pro Besuch | keine Kostenübernahme für die häusliche Krankenpflege |
Haushaltshilfe | Kosten werden übernommen (minimal 5€, maximal 10€) | keine Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe |
PKV GKV Unterschiede: Stationärer Bereich
Gesetzliche Krankenkasse (GKV) | Private Krankenversicherung (PKV) | |
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Arztwahl | keine Wahlmöglichkeiten; Behandlung durch diensthabenden Stationsarzt Kostenübernahme nur bis zum 2,3-fachen Regelsatz nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) |
freie Arztwahl (inklusive Chefarzt-Behandlung) Leistung bis zum 3,5-fachen Regelsatz nach der GOÄ oder noch höher (Chefarztbehandlung). Übernahme von Chefarzt-Honoraren auch dann, wenn sie im Rahmen von ambulanten Operationen im Krankenhaus entstanden sind |
Unterbringung | Unterbringung in der Allgemeinen Pflegeklasse (Mehrbettzimmer) Zuzahlung von 10€ pro Aufenthaltstag für maximal 28 Tage pro Jahr |
im Standardtarif: Unterbringung in der Allgemeinen Pflegeklasse (Mehrbettzimmer) bei Wahlleistungstarif: Ein- oder Zweibettzimmer keine Selbstbeteiligung erforderlich |
Krankenhauswahl | Einlieferung in eines der beiden nächstgelegenen Krankenhäuser Übernahme von 10% der Transportkosten erforderlich (mindestens 5€, maximal 10€) |
freie Klinikwahl (auch Spezialkliniken mit höherem Tagessatz) Übernahme von Transportkosten stark tarifabhängig |
Krankenhaustagegeld | keine Leistung | bei Standardtarif: keine Leistung bei Wahlleistungstarif: vereinbarte Tagesleistung, die zum Begleichen von Zusatzkosten, welche bei einem Krankenhausaufenthalt entstehen, gedacht sind |
Stationärer Kuraufenthalt | alle vier Jahre Leistungsanspruch auf eine maximal 3-wöchige Kur bei einer Selbstbeteiligung von 10€ pro Tag | kein Leistungsanspruch |
PKV GKV Unterschiede: Zahnärztlicher Bereich
Gesetzliche Krankenkasse (GKV) | Private Krankenversicherung (PKV) | |
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Zahnbehandlung und -prophylaxe | Leistung im Umfang von 100% für alle regulären Behandlungsmethoden und Vorsorgeuntersuchungen | nach Abhängigkeit vom jeweiligen Tarif Übernahme von 75-100% der Behandlungskosten |
Zahnarztwahl | Behandlung nur bei einem Zahnarzt | Besuch unterschiedlicher Zahnärzte möglich |
Inlays | Leistung nur im Rahmen einer herkömmlichen Amalgamfüllung; alle Zusatzkosten müssen aus der eigenen Tasche gezahlt werden | Leistung hängt davon ab, wie die PKV Inlays kategorisiert (Zahnbehandlung vs Zahnersatz); im ersten Fall: Übernahme von 100% der Kosten im zweiten Fall: Zahlung bis zur tariflich vereinbarten Maximalgrenze |
Zahnersatz | befundbezogene Zuzahlungspauschale in Höhe von 50%, aber Bonusprogramm: bei regelmäßiger Vorsorge zusätzlicher Bonus von bis zu 30% | je nach Abhängigkeit vom vereinbarten Tarif 40-80%iger Erstattungssatz |
Implantate | befundorientierter Festzuschuss in Höhe von 50%, aber Bonusprogramm: bei regelmäßiger Vorsorge zusätzlicher Bonus von bis zu 30% |
tarifabhängige Leistung bis zu 100% (gelegentlich eingeschränkt durch Maximalgrenze) |
Kieferorthopädie | Übernahme von 80% der Kosten, wenn die kieferorthopädische Maßnahme vor Beginn des 18. Lebensjahres in Angriff genommen wird; Erstattung von 90% der Aufwendungen ab dem zweiten Kind pro Haushalt Vorkasse für Restkosten (Versicherter erhält Geldsumme nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurück) | in Abhängigkeit vom Tarif 60-100%ige Leistung, unabhängig vom Lebensalter |
PKV GKV Unterschiede: Krankentagegeld
Gesetzliche Krankenkasse (GKV) | Private Krankenversicherung (PKV) | |
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Höhe des Krankentagegelds | niedriger als der übliche Verdienst des Kranken (maximal 70% des Brutto- bzw. 90% des Nettoeinkommens); Berücksichtigung des Nettoverdienstes nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze | gegen Aufpreis Vereinbarung des Krankentagegelds bis zur Höhe des tatsächlichen Nettoeinkommens (inklusive Sozialversicherungsanteil); Beitragsbemessungsgrenze irrelevant |
Auszahlungsdauer | Auszahlungsdauer auf 78 Wochen für dieselbe Krankheit beschränkt | keine zeitliche Beschränkung, Leistung während der gesamten Dauer der Arbeitsunfähigkeit |
Beitragszahlung | Beitragsfreiheit bei Bezug von Krankentagegeld (Anrechnungszeit in der Rentenversicherung) | Bei Bezug von Krankentagegeld muss die Beitragszahlung fortgesetzt werden. |
PKV GKV Unterschiede: sonstige Leistungen
Gesetzliche Krankenkasse (GKV) | Private Krankenversicherung (PKV) | |
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Auslandsschutz (ambulant und stationär) | in EU-Ländern: permanenter Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland: Versicherungsschutz nur in Nationen, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen getroffen wurde |
in EU-Ländern: permanenter Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland: Deckung von mindestens einem Monat (kann zumeist gegen Aufpreis verlängert werden) |