PKV GKV Vergleich

PKV oder GKV? Die Krankenversicherungen im Vergleich

PKV GKV Vergleich

Zwischen der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse gibt es viele Unterschiede. Welche das im Einzelnen sind, erfahren Sie in der folgenden PKV GKV Gegenüberstellung.
 
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PKV GKV Unterschiede: Ambulanter Bereich

  Gesetzliche Krankenkasse (GKV) Private Krankenversicherung (PKV)
Arztwahl Arztwahl nur innerhalb der Gruppe der Kassenärzte möglich Arzt aus der Gesamtheit aller niederge-
lassenen Ärzte wählbar
Arztwechsel bei Arztwechsel Überweisung zu anderem Mediziner erforderlich Patient benötigt keine Überweisung zu an-
deren Ärzten
Terminvergabe bei Arztbesuch keine Bevorzugung bei der Terminvergabe Bevorzugung bei der Terminvergabe
Versicherungsnachweis Chipkarte als Versicherungsnachweis erforderlich bei ambulanten Behandlungen keine Chip-
karte als Versicherungsnachweis nötig; Chipkarte jedoch bei stationären Aufent-
halten als Nachweis erforderlich (daher die Bezeichnung „Klinik-Card“)
Behandlungsmethoden Leistung für Vorsorgeuntersuchungen nur im Rahmen gesetzlich eingeführter Pro-
gramme (für viele Untersuchungen ist ein Mindestalter vorgegeben)
etliche Behandlungsmethoden sind nicht versichert
Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen unabhängig vom Alter
Optimale Behandlung: Bezahlung von neuen, alternativen oder überdurch-
schnittlich teuren Behandlungsmethoden
Heilpraktiker-Leistungen keine Leistungen Bezahlung von Behandlungen zugelassener Heilpraktiker (möglicherweise jedoch Wahlleistungstarif nötig)
Psychotherapie bei medizinisch notwendiger Behandlung Leistung für eine große Anzahl von Sitzungen
Behandlung durch Diplom-Psychologen möglich
maximal 20-30 Sitzungen
Behandlung durch Diplom-Psychologen zumeist nicht gestattet
Arztkosten keine Rechnung Rechnung für die Arztkosten wird dem Patienten zugesandt, der den Betrag
(u.U. per Vorkasse) überweisen muss; Geldsumme wird von der Versicherung nachträglich zurückerstattet
Arzneimittel Patient muss 10% des Abgabepreises eines Medikamentes übernehmen, minimal 5€, maximal 10€. Nur besonders kostengüns-
tige Medikamente (sog. Generika) sind von der Zuzahlung befreit.
Erstattung der Kosten für medizinisch notwendige Arzneimittel in vollem Umfang (selbst bei alternativen oder sehr teuren Heilmitteln)
Budgetierung Budgetierung von Medikamenten (bei Erreichen der Budgetgrenze oftmals nur noch Notfallbehandlung und Verschreibung von Generika, weil Ärzte die Behandlungs-kosten aus eigener Tasche bezahlen müssen) keine Budgetierung von Behandlungs-
methoden und Medikamenten (keine Service-Einschränkungen)
Heilmittel Zuzahlung von 10% der Kosten plus Zuschuss pro Verordnung in Höhe von 10€ in der Regel Kostenerstattung in voller Höhe; Patient muss jedoch in Vorkasse treten (Betrag wird ihm nachträglich gegen Vorlage der Quittung von der Krankenkasse zurückgezahlt)
Hilfsmittel bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind: Übernahme von 10% der Kosten (maximal 10€) pro Hilfsmittel
bei sonstigen Hilfsmitteln: ebenfalls 10%ige Selbstbeteiligung pro Hilfsmittel
bei Hilfsmitteln, die zum Verbrauch bestimmt sind: Übernahme bis zu einer vereinbarten Maximalgrenze; keine Selbstbeteiligung erforderlich
bei sonstigen Hilfsmitteln: Leistung bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze; auch hier keine Selbstbeteiligung erforderlich
Brillen und Kontaktlinsen Übernahme von Kosten für Brillen nur noch dann, wenn der Patient unter 18 Jahren ist. Erwachsene ohne starke Sehbeeinträchtigung müssen Brille oder Kontaktlinsen gänzlich selbst bezahlen. PKV zahlt in Abhängigkeit vom Tarif 50-250 € für Brillengestelle. Leistung für Gläser in der Ausführung, in der sie verschrieben wurden (auch superentspiegelte oder getönte Gläser sowie Kunststoffgläser).
bei medizinischer Notwendigkeit Erstattung von Kontaktlinsen in voller Höhe (auch Übernahme von Kosten für weiche oder gasdurchlässige Linsen)
Häusliche Krankenpflege Bereitstellung einer häuslichen Krankenpflege bis zu maximal 28 Tagen; Selbstbeteiligung von 10% sowie 10€ pro Besuch keine Kostenübernahme für die häusliche Krankenpflege
Haushaltshilfe Kosten werden übernommen (minimal 5€, maximal 10€) keine Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe

PKV GKV Unterschiede: Stationärer Bereich

  Gesetzliche Krankenkasse (GKV) Private Krankenversicherung (PKV)
Arztwahl keine Wahlmöglichkeiten; Behandlung durch diensthabenden Stationsarzt
Kostenübernahme nur bis zum 2,3-fachen Regelsatz nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
freie Arztwahl (inklusive Chefarzt-Behandlung)
Leistung bis zum 3,5-fachen Regelsatz nach der GOÄ oder noch höher (Chefarztbehandlung). Übernahme von Chefarzt-Honoraren auch dann, wenn sie im Rahmen von ambulanten Operationen im Krankenhaus entstanden sind
Unterbringung Unterbringung in der Allgemeinen Pflegeklasse (Mehrbettzimmer)
Zuzahlung von 10€ pro Aufenthaltstag für maximal 28 Tage pro Jahr
im Standardtarif: Unterbringung in der Allgemeinen Pflegeklasse (Mehrbettzimmer) bei Wahlleistungstarif: Ein- oder Zweibettzimmer
keine Selbstbeteiligung erforderlich
Krankenhauswahl Einlieferung in eines der beiden nächstgelegenen Krankenhäuser
Übernahme von 10% der Transportkosten erforderlich (mindestens 5€, maximal 10€)
freie Klinikwahl (auch Spezialkliniken mit höherem Tagessatz)
Übernahme von Transportkosten stark tarifabhängig
Krankenhaustagegeld keine Leistung bei Standardtarif: keine Leistung
bei Wahlleistungstarif: vereinbarte Tagesleistung, die zum Begleichen von Zusatzkosten, welche bei einem Krankenhausaufenthalt entstehen, gedacht sind
Stationärer Kuraufenthalt alle vier Jahre Leistungsanspruch auf eine maximal 3-wöchige Kur bei einer Selbstbeteiligung von 10€ pro Tag kein Leistungsanspruch

PKV GKV Unterschiede: Zahnärztlicher Bereich

  Gesetzliche Krankenkasse (GKV) Private Krankenversicherung (PKV)
Zahnbehandlung und -prophylaxe Leistung im Umfang von 100% für alle regulären Behandlungsmethoden und Vorsorgeuntersuchungen nach Abhängigkeit vom jeweiligen Tarif Übernahme von 75-100% der Behandlungskosten
Zahnarztwahl Behandlung nur bei einem Zahnarzt Besuch unterschiedlicher Zahnärzte möglich
Inlays Leistung nur im Rahmen einer herkömmlichen Amalgamfüllung; alle Zusatzkosten müssen aus der eigenen Tasche gezahlt werden Leistung hängt davon ab, wie die PKV Inlays kategorisiert (Zahnbehandlung vs Zahnersatz);
im ersten Fall: Übernahme von 100% der Kosten
im zweiten Fall: Zahlung bis zur tariflich vereinbarten Maximalgrenze
Zahnersatz befundbezogene Zuzahlungspauschale in Höhe von 50%, aber Bonusprogramm: bei regelmäßiger Vorsorge zusätzlicher Bonus von bis zu 30% je nach Abhängigkeit vom vereinbarten Tarif 40-80%iger Erstattungssatz
Implantate befundorientierter Festzuschuss in Höhe von 50%,
aber Bonusprogramm: bei regelmäßiger Vorsorge zusätzlicher Bonus von bis zu 30%
tarifabhängige Leistung bis zu 100% (gelegentlich eingeschränkt durch Maximalgrenze)
Kieferorthopädie Übernahme von 80% der Kosten, wenn die kieferorthopädische Maßnahme vor Beginn des 18. Lebensjahres in Angriff genommen wird; Erstattung von 90% der Aufwendungen ab dem zweiten Kind pro Haushalt Vorkasse für Restkosten (Versicherter erhält Geldsumme nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung zurück) in Abhängigkeit vom Tarif 60-100%ige Leistung, unabhängig vom Lebensalter

PKV GKV Unterschiede: Krankentagegeld

  Gesetzliche Krankenkasse (GKV) Private Krankenversicherung (PKV)
Höhe des Krankentagegelds niedriger als der übliche Verdienst des Kranken (maximal 70% des Brutto- bzw. 90% des Nettoeinkommens); Berücksichtigung des Nettoverdienstes nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze gegen Aufpreis Vereinbarung des Krankentagegelds bis zur Höhe des tatsächlichen Nettoeinkommens (inklusive Sozialversicherungsanteil); Beitragsbemessungsgrenze irrelevant
Auszahlungsdauer Auszahlungsdauer auf 78 Wochen für dieselbe Krankheit beschränkt keine zeitliche Beschränkung, Leistung während der gesamten Dauer der Arbeitsunfähigkeit
Beitragszahlung Beitragsfreiheit bei Bezug von Krankentagegeld (Anrechnungszeit in der Rentenversicherung) Bei Bezug von Krankentagegeld muss die Beitragszahlung fortgesetzt werden.

PKV GKV Unterschiede: sonstige Leistungen

  Gesetzliche Krankenkasse (GKV) Private Krankenversicherung (PKV)
Auslandsschutz (ambulant und stationär) in EU-Ländern: permanenter Versicherungsschutz
im außereuropäischen Ausland: Versicherungsschutz nur in Nationen, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen getroffen wurde
in EU-Ländern: permanenter Versicherungsschutz
im außereuropäischen Ausland: Deckung von mindestens einem Monat (kann zumeist gegen Aufpreis verlängert werden)