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PKV Beitragsentlastungstarif

PKV Beitragsentlastungstarife (BET) im Überblick

Viele PKV-Versicherte fürchten sich vor steigenden Beiträgen im Alter. Um dem entgegenzuwirken, bieten viele Versicherer sogenannte Beitragsentlastungstarife (BET) an. Diese Tarife dienen dazu, die Beiträge im Ruhestand gezielt zu senken, indem bereits in jungen Jahren zusätzliche Beiträge eingezahlt werden.

Funktionsweise eines Beitragsentlastungstarifs

PKV Beitragsentlastungstarif

Ein PKV Beitragsentlastungstarif ist ein zusätzlicher Tarifbaustein innerhalb der PKV, der ausschließlich der späteren Reduzierung der Beiträge im Alter dient.

Der Versicherte zahlt während der Erwerbsphase regelmäßig zusätzliche Beiträge in diesen Tarif ein. Diese Zahlungen werden angespart und verzinst.

Ab einem festgelegten Alter – meist ab dem 60., 63. oder 67. Lebensjahr – wird dieses Kapital dann monatlich verwendet, um die regulären PKV-Beiträge zu reduzieren.

Die Höhe der Entlastung hängt von der Dauer der Einzahlungen, der Beitragshöhe sowie der kalkulierten Verzinsung ab. Der Vertrag ist fest mit dem Versicherten verknüpft und endet in der Regel mit seinem Tod.

BET Beispiel

Beispiel: Ein 40-jähriger zahlt zusätzlich 100 EUR monatlich in den Beitragsentlastungstarif ein und senkt dadurch ab dem 67. Lebensjahr den PKV-Beitrag z. B. um 200 EUR pro Monat.

Vor- und Nachteile eines PKV Beitragsentlastungstarifs

Besonders vorteilhaft ist ein Beitragsentlastungstarif für Personen, deren Einkommen im Ruhestand sinkt und die Beitragssteigerungen der PKV abfedern möchten. Hier finden Sie einen Überblick der BET-Vorteile:

  • Planungssicherheit im Alter: Reduktion der Beitragshöhe in der Ruhestandsphase.
  • Steuerliche Vorteile: Beiträge zum BET können als Vorsorgeaufwendungen (bis zu einem gewissen Anteil) steuerlich geltend gemacht werden.
  • Kapitalerhalt im System: Die Mittel werden ausschließlich zur Beitragssenkung genutzt.
  • Pflicht zur Beitragszahlung entfällt ab Entlastungsbeginn: Ab diesem Zeitpunkt keine Beiträge mehr zum BET nötig.

Weiterer Vorteil: Ist der BET einmal abgeschlossen, ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, und die Entlastung ist vertraglich garantiert. Auch für Menschen mit geringem Interesse an eigenen Finanzanlagen bietet der BET eine einfache Lösung.

Wo Licht ist, gibt es auch Schatten. Ein zentrales Argument ist die fehlende Flexibilität: Einmal gezahlte Beiträge können nicht zurückgefordert oder anderweitig genutzt werden. Hier finden Sie einen Überblick der BET-Nachteile:

  • Keine Flexibilität: Die eingezahlten Beiträge sind zweckgebunden, eher niedrig verzinst und im Regelfall nicht rückholbar.
  • Bindung an einen PKV-Tarif: Ein Tarifwechsel kann zur Reduktion oder zum Verlust der Entlastung führen.
  • Verlust bei frühem Tod: Bei frühem Versterben des Versicherungsnehmers vor Entlastungsbeginn verfällt ein Teil des Kapitals (abhängig vom Versicherer).

Verwendung bei Kündigung oder Verlassen der Versicherung

Bei einer Kündigung des Beitragsentlastungstarifs hängt der Verbleib der eingezahlten Beiträge vom Versicherer und der Vertragsgestaltung ab. Grundsätzlich gilt:

Kündigung vor Rentenbeginn (vor der Leistungsphase):

  • Kein Rückkaufswert: In den meisten Fällen sieht der Beitragsentlastungstarif keine Rückerstattung der gezahlten Beiträge vor. Das eingezahlte Geld bleibt beim Versicherer – ohne Auszahlung oder Übertrag.
  • Kein Kapitaltransfer möglich: Man kann das angesparte Kapital nicht auf einen anderen Tarif oder zu einem anderen Anbieter übertragen.
  • Teilweise Kulanzregelungen: Einige Versicherer bieten eine (meist geringe) Rückerstattung oder Beitragsgutschrift an, z. B. wenn nur kurze Zeit Beiträge gezahlt wurden. Das ist jedoch selten und nicht vertraglich garantiert.

In keinem Fall erhält der Versicherte das eingezahlte Geld zurück; eine alternative Verwendung ist jedoch oft möglich. Bei Kündigung des PKV-Beitragsentlastungstarifes kommen die bisherigen Einzahlungen meist dem Vollversicherungsvertrag zugute, in einigen Tarifen verfällt das Angesparte jedoch, wenn der Vertrag zur Beitragsentlastung jünger als drei bzw. fünf Jahre ist.

Kehren Kunden eines Entlastungstarifes in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, bleibt ihnen nur die Möglichkeit, das bisher Ersparte auf einen Zusatzversicherungsvertrag zu übertragen.

Kündigung nach Rentenbeginn (in der Entlastungsphase):

Wenn der Beitragsentlastungstarif bereits Leistungen erbringt (also die PKV-Beiträge senkt), kann er in der Regel nicht mehr gekündigt werden.

Sollte eine Kündigung ausnahmsweise doch möglich sein, entfällt die künftige Beitragsentlastung – bereits gezahlte Beiträge bleiben beim Versicherer.

Fazit zur Kündigung des BET

Eine Kündigung des Beitragsentlastungstarifs führt i. d. R. zum vollständigen Verlust der bis dahin gezahlten Beiträge. Daher sollte eine Kündigung sehr gut überlegt sein und nur erfolgen, wenn es einen triftigen Grund gibt (z. B. Rückkehr in die GKV, erhebliche finanzielle Engpässe, geplanter Tarifwechsel mit besserer Lösung).

Für wen ist ein Beitragsentlastungstarif sinnvoll?

Ein PKV Beitragsentlastungstarif ist besonders sinnvoll für jüngere Versicherte zwischen 25 und 45 Jahren, die langfristig planen und während der Erwerbsphase über ein stabiles Einkommen verfügen.

Auch für Besserverdiener lohnt sich der Tarif aufgrund der steuerlichen Absetzbarkeit.

Personen mit geringem Interesse oder Wissen in Kapitalanlagefragen profitieren von der Einfachheit des Konzepts.

Weniger geeignet ist der BET für ältere Versicherte kurz vor Rentenbeginn oder für Menschen, die lieber selbst flexibel über ihr Geld verfügen möchten.

Auch bei einem unsicheren Erwerbsverlauf oder geplanter Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung kann ein Beitragsentlastungstarif unvorteilhaft sein.

PKV Tarife sollten verglichen werden

Ob der Abschluss einer PKV-Beitragsentlastung sinnvoll ist, muss letztlich jeder für sich entscheiden. Bevor man einen Vertrag eingeht, sollte man die Tarife aufgrund der unterschiedlichen Konditionen jedoch gründlich miteinander vergleichen.

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