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Wie sinnvoll sind PKV Beitragsentlastungstarife?
Viele PKV-Versicherte fürchten sich vor steigenden Beiträgen im Alter. Abhilfe könnte hier ein Beitragsentlastungstarif schaffen, den mehrere Versicherer zum Hauptvertrag anbieten.
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Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung machen immer wieder Schlagzeilen: Oft liest man, dass sie im Alter stark ansteigen werden – und dass es fraglich sei, ob Rentner sich die Prämien noch leisten könnten.
Eine Möglichkeit, Beitragssteigerungen im Alter zu vermeiden, ist der Abschluss eines sogenannten Beitragsentlastungstarifes: Damit beugen PKV-Kunden etwaigen Anstiegen vor, indem sie jetzt etwas mehr zahlen – der Beitrag im Alter ist dafür geringer.
Das hört sich zunächst einmal gut an. Wer sich für einen solchen Beitragsentlastungstarif der PKV interessiert, sollte allerdings wissen, dass er die Entlastungsbeiträge im Alter weiterzahlen muss – so die Zeitschrift „Finanztest“ der Stiftung Warentest in ihrer Ausgabe 9/2017.
„Finanztest“ hat insgesamt 32 Beitragsentlastungstarife von 22 Versicherern untersucht, die zum Hauptvertrag hinzugebucht werden müssen. Geprüft wurde dabei für 40-jährige Modellkunden, ermittelt wurden sowohl die tatsächliche Beitragsentlastung (Entlastungsbetrag minus Prämie für die Beitragsentlastung) als auch die Verzinsung des Beitrags, wobei der Entlastungsbetrag mit 100 Euro vorgegeben und für Männer und Frauen je eine unterschiedliche Restlebenserwartung angenommen wurde. Die Höhe des Beitrags wurde als konstant vorausgesetzt.
Die Versicherungsgesellschaften bieten den Testergebnissen zufolge ganz unterschiedliche Konditionen: Bei mehreren Tarifen eines Versicherers ist eine tatsächliche Beitragsentlastung von 73 Euro pro Monat bei Beginn mit Alter 67 möglich, bei einem Versicherer gibt es eine Beitragsentlastung von 90 Euro.
Hier ist allerdings eine Entlastungsprämie in Höhe von 40 Euro zu zahlen, erst ab Beginn der Entlastungsphase sinkt die Prämie um 75 Prozent. In anderen Fällen liegt die Entlastung am Anfang der Entlastungsphase etwas niedriger; die Verträge sehen jedoch ab bestimmten Altersstufen regelmäßig Erhöhungen der Entlastungsbeträge vor.
Dadurch können die Beträge theoretisch auf über 100 Euro, in einem Fall sogar auf 245 Euro klettern. Um die maximalen Entlastungsbeträge zu erreichen, muss man jedoch fast immer sehr alt werden. Manche Versicherer setzen das Eintrittsalter statt auf 67 Jahre auf 65 oder 63 Jahre fest, was sich teils, aber nicht zwangsläufig, mindernd auf den tatsächlichen Entlastungsbetrag auswirkt.
Auch in den sonstigen Bedingungen unterscheiden sich die PKV-Beitragsentlastungstarife erheblich: Wie der Test der Beitragsentlastungstarife von „Finanztest“ zeigt, sehen die einzelnen Tarife divergierende Regelungen bei Kündigung des Tarifs, einer Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung und einem Wechsel des Versicherungsunternehmens vor.
In keinem Fall erhält der Versicherte das eingezahlte Geld zurück; eine alternative Verwendung ist jedoch oft möglich. Bei Kündigung des PKV-Beitragsentlastungstarifes kommen die bisherigen Einzahlungen meist dem Vollversicherungsvertrag zugute, in einigen Tarifen verfällt das Angesparte jedoch, wenn der Vertrag zur Beitragsentlastung jünger als drei bzw. fünf Jahre ist.
In anderen Tarifen verliert der Kunde bei Kündigung sein Geld, sofern er sich nicht vom Beitrag freistellen lässt. Bei Freistellung fällt die Entlastung bei Entlastungsbeginn dann geringer aus als geplant.
Kehren Kunden eines Entlastungstarifes in die gesetzliche Krankenversicherung zurück, bleibt ihnen nur die Möglichkeit, das bisher Ersparte auf einen Zusatzversicherungsvertrag zu übertragen.
Fast alle der getesteten Beitragsentlastungsversicherungen ermöglichen auch die Übertragung auf eine neu abzuschließende Krankenzusatzversicherung, fordern dazu aber teils eine Gesundheitsprüfung – besteht der Kunde diese nicht, verfällt das eingezahlte Kapital.
Beim Wechsel zu einem anderen privaten Versicherer gibt es ebenfalls von Versicherer zu Versicherer abweichende Regelungen: Mitunter wird das Kapital aus der Beitragsentlastungsversicherung dem Kunden wie die restlichen angesparten Alterungsrückstellungen zum Teil angerechnet.
„Finanztest“ gibt allerdings zu bedenken, dass die Rückstellungen maximal im Umfang des Basistarifes übertragen werden können, wodurch Kunden, die Leistungen in größerem Umfang gebucht haben, das für die PKV-Beitragsentlastung aufgewendete Geld de facto los sind.
Manche Versicherer bieten wiederum die Weiterverwendung für eine bereits bestehende Pflegezusatz- oder Krankenhaustagegeldversicherung an oder finanzieren eine neue, die aber nicht immer ohne Gesundheitsprüfung zu haben ist. Bei vier Anbietern verfällt das Kapital ersatzlos, ein Anbieter gibt es dem Versicherten beim Wechsel hingegen vollständig mit.
Ob der Abschluss einer PKV-Beitragsentlastung sinnvoll ist, muss letztlich jeder für sich entscheiden. Bevor man einen Vertrag eingeht, sollte man die Tarife aufgrund der unterschiedlichen Konditionen jedoch gründlich miteinander vergleichen.
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