Krankenversicherung Künstler
Künstler: Freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern?
Künstler haben die Qual der Wahl: Dank der Künstlersozialkasse können sie sich kostengünstig gesetzlich oder privat krankenversichern.
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Künstlersozialkasse: Welche Bedingungen gibt es?
Die Künstlersozialkasse unterstützt Künstler finanziell bei ihrer Krankenversicherung. Als selbständiger Künstler können Sie sich so wie ein Arbeitnehmer versichern und dabei zwischen gesetzlicher Kasse und privater Krankenversicherung wählen.
Als Künstler erkennt die Künstlersozialkasse z.B. Maler, freie Schriftsteller oder Artisten an, nicht jedoch Kunsthandwerker.
Um sich über die Künstlersozialkasse versichern zu können, müssen Sie Ihren künstlerischen Beruf im Hauptberuf ausüben. Außerdem muss Ihr Arbeitseinkommen über der Geringfügigkeitsgrenze von 3.900 Euro im Jahr liegen.
In den ersten drei Jahren darf es aber noch weniger sein. Auch wenn Sie die Grenze zweimal innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren unterschreiten, bleiben Sie über die Künstlersozialkasse versichert.
Als Künstler gesetzlich versichern
Zu Beginn ihres Berufslebens können Künstler frei wählen, ob sie die Mitgliedschaft in der PKV oder GKV bevorzugen. Als Regelfall wird allerdings die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse angenommen. Bei welcher der gesetzlichen Kassen Künstler Mitglied sein wollen, können sie selbst entscheiden.
Der gesetzlich versicherte Künstler bringt selbst die Hälfte des fälligen Beitrages auf; den Rest zahlt die Künstlersozialkasse für ihn an die Krankenkasse. Auch am Zusatzbeitrag beteiligt sich die Künstlersozialkasse zur Hälfte.
Die Gelder bezieht sie einesteils aus steuerlichen Mitteln vom Bund, andernteils von den Unternehmen, die die Produkte der Künstler vermarkten.
Prüfen Sie hier, ob die gesetzliche oder die private Krankenversicherung für Sie günstiger bzw. besser geeignet ist: Krankenversicherung Vergleich Künstler. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.
Ist eine private Krankenversicherung für Künstler sinnvoll?
Auf Antrag können sich Künstler in den ersten drei Monaten nach Feststellung ihrer Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse auch privat versichern. Dies kann mitunter sinnvoll sein, da hier oftmals bessere Leistungen geboten werden.
Erscheint eine private Krankenversicherung für Künstler dann doch nicht mehr so attraktiv, sind ein Widerruf und ein Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung während der ersten drei Berufsjahre noch möglich. Sie müssen der Künstlersozialkasse gegenüber dann schriftlich erklären, dass Ihre Befreiung von der Versicherungspflicht enden soll.
Achtung: Auch nach der Erklärung bleiben Sie jedoch bis zum Ende der Dreijahresfrist privat krankenversichert!
Späterer Beitritt zur PKV: Künstler, die schon voll im Berufsleben stehen, sich aber anfangs für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung entschieden haben, können nur dann noch in eine private Krankenversicherung für Künstler wechseln, wenn sie als Höherverdienende gelten.
Dazu müssen sie mit dem Einkommen in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Die Einkommen der drei Jahre werden dabei addiert und müssen die Summe der jeweils geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen übersteigen.
Beispiel
In den Jahren 2018-2020 müssen Sie insgesamt ein Arbeitseinkommen von mehr als 182.700 Euro erzielt haben, um 2021 einkommensbedingt in die PKV wechseln zu können.
Achtung: Wer sich als Höherverdienender privat versichert, kann nicht mehr in die GKV zurückkehren! Die Mitgliedschaft bleibt selbst dann bestehen, wenn Sie Ihre künstlerische Tätigkeit nach einer Unterbrechung wieder aufnehmen.
Was zahlt die Künstlersozialkasse zur PKV?
Ein privat versicherter Künstler zahlt seinen Versicherungsbeitrag grundsätzlich voll selbst, kann jedoch einen Zuschuss bei der Künstlersozialkasse beantragen. Die Höhe des Zuschusses richtet sich dabei nach dem Einkommen:
Sind Sie als Künstler privatversichert, erhalten Sie von der Künstlersozialkasse einen Zuschuss in Höhe von derzeit 7,3 Prozent Ihres geschätzten Arbeitseinkommens plus die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrages der GKV. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 2022 1,3 Prozent.
Der Zuschuss ist allerdings höchstens so hoch wie Ihr halber PKV-Beitrag.
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