Privat oder gesetzlich: Krankenversicherung für Kinder
Welche Krankenversicherung ist für Kinder sinnvoll?
Steht die Geburt eines Kindes an, stellt sich unweigerlich auch irgendwann die Frage, wie es krankenversichert ist. Ist es sinnvoll, das eigene Kind privat zu versichern? Und in welchen Fällen ist eine private Krankenversicherung für Kinder möglich? Verschaffen Sie sich jetzt einen Überblick.
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Kinder krankenversichern: GKV oder PKV?
Sind beide Elternteile verheiratet und entweder beide privat oder beide gesetzlich versichert, sind die Regelungen bezüglich der Krankenversicherung des Kindes noch leicht nachvollziehbar: Sind beide privat versichert, ist es das Kind auch; sind beide gesetzlich versichert, ist das Kind automatisch beitragsfrei familienversichert. Eine freiwillige private Versicherung für das Kind ist dabei aber möglich.
Soweit so gut. Kompliziert wird es erst, wenn die beiden Elternteile unterschiedlich versichert sind und nochmal schwieriger wird es, wenn der Verdienst eines Elternteils über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) legt fest, ab welchem jährlichen Bruttoverdienst ein Arbeitnehmer nicht mehr krankenversicherungspflichtig ist. Im Jahr 2022 liegt dieser Betrag bei 64.350,- Euro. Die JAEG wird jährlich angepasst und ist daher veränderbar.
Wir wollen für Sie Licht ins Dunkel der Regelungen der Krankenversicherung für Kinder bringen und zeigen Ihnen daher die wichtigsten Konstellationen im Überblick. Zudem sagen wir Ihnen auch, was nicht verheiratete Paare bei der Versicherung der Kinder beachten müssen
Krankenversicherung für Kinder: Die Regelungen im Überblick
Im Folgenden stellen wir für Sie die möglichen Versicherungs- und Verdienstkombinationen im Überblick dar. Für die Krankenversicherung der Kinder spielt eine Rolle, wie der höher verdienende und wie der geringer verdienende Elternteil versichert sind und ob ein Elternteil oder beide einen Verdienst über der Jahresarbeitsentgeltgrenze hat/haben.
Zur besseren Lesbarkeit werden die Begriffe Jahresarbeitsentgeltgrenze mit JAEG, Private Krankenversicherung mit PKV und die gesetzliche Krankenversicherung mit GKV abgekürzt.
Folgende Tabelle gilt für verheiratete Elternteile:
Besser verdienender Elternteil | Geringer verdienender Elternteil | Kind |
---|---|---|
Privat versichert / Einkünfte über JAEG | Gesetzlich versichert / Einkünfte unter JAEG | Gesetzliche Versicherung nur im Rahmen einer freiwilligen, beitragspflichtigen Mitgliedschaft möglich / private Versicherung möglich |
Gesetzlich versichert / Einkünfte über JAEG | Privat oder gesetzlich versichert | Beitragsfreie Familienversicherung in der GKV |
Privat versichert / Einkünfte unter JAEG | Gesetzlich versichert | Beitragsfreie Familienversicherung in der GKV |
Gesetzlich versichert / Einkünfte über JAEG | Privat versichert / Einkünfte über JAEG | Beitragsfreie Familienversicherung in der GKV |
Privat versichert / Einkünfte über JAEG | Gesetzlich versichert / Einkünfte über JAEG | im Rahmen einer freiwilligen, beitragspflichtigen Mitgliedschaft möglich / private Versicherung möglich |
Sind die Eltern des Kindes nicht verheiratet kommt es darauf an, ob die Elternteile im selben Haushalt wohnen oder nicht. Ist die Mutter alleinerziehend und der Vater wohnt nicht im selben Haushalt, ist das Kind privat zu versichern, wenn die Mutter privat versichert ist und kann beitragsfrei familienversichert werden, wenn die Mutter in der GKV versichert ist.
Leben die Eltern zusammen und ist die Mutter privat versichert und der Vater in der GKV, hat das Kind Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung beim Vater.
Unterschiedliches Leistungsangebot bei PKV und GKV
Aber warum nicht gleich privat versichern? Der Grund dafür liegt in dem unterschiedlichen Leistungsangebot, welches private und gesetzliche Versicherung offerieren: Die Privaten übernehmen beispielsweise nicht alles, was für das Kind notwendig werden kann. Ein Beispiel: Auf die Finanzierung einer Kindkur warten Eltern mitunter vergeblich. Auch Lohnersatz gibt es im Fall einer Erkrankung des Kindes für die betreuenden Eltern nicht.
Die gesetzlichen Kassen hingegen sehen hier Maßnahmen vor. Andererseits bieten auch private Krankenversicherungen für Kinder attraktive Aspekte: So leistet die private Versicherung teils eher, wenn beispielsweise kieferorthopädische Maßnahmen bezahlt werden müssen.
Unter Umständen kosten beide Versicherungen – freiwillig gesetzliche und private – sogar etwa gleich viel. Wer darüber nachdenkt, eine private Krankenversicherung für Kinder abzuschließen, sollte in jedem Fall die gebotenen Leistungen unter die Lupe nehmen, bevor er sein Kind versichern lässt.
In aller Regel entsprechen sie den Leistungen, auf die der privat versicherte Elternteil Anspruch hat. Sind diese umfassender als die der gesetzlichen Kassen, ist die private Lösung vielleicht die bessere.
Private Krankenversicherung für Kinder: Gesundheitsprüfung
Wenn beide Elternteile privat versichert sind, können sie das Kind ausschließlich privat versichern. Dabei kann der Vertrag entweder bei dem Versicherer eines Elternteils oder bei einem anderen privaten Versicherungsunternehmen geschlossen werden. Hier gilt allerdings: Eltern, die einen Fremdversicherer oder einen höherwertigen Versicherungsschutz aussuchen, müssen ihr Kind einer Gesundheitsprüfung unterziehen lassen.
Lassen sie ihr Kind dagegen innerhalb der ersten zwei Lebensmonate bei einem ihrer Versicherer aufnehmen, entfällt die Risikoprüfung. Der Versicherer darf dann auch ein behindertes Kind nicht ablehnen.
Gesetzlich versicherte Eltern haben übrigens ebenfalls die Möglichkeit, ihr Kind privat abzusichern: Bei einigen Versicherern kann der Sprößling bereits ab Geburt Mitglied werden. Es fällt jedoch die übliche Gesundheitsprüfung an.
Familienversicherung ist die kostengünstigere Variante
Für die meisten Eltern, die Anspruch auf eine Familienversicherung haben, dürfte diese allerdings die interessantere Variante sein – vor allem, da sie keine zusätzlichen Kosten hinsichtlich der Krankenversicherung für Kinder zeitigt. Grundsätzlich besteht die Familienversicherung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Verdient das Kind darüber hinaus noch kein eigenes Geld, ist eine Weiterführung der beitragsfreien Mitversicherung bis zum vollendeten 23. Lebensjahr möglich; auch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn der Nachwuchs sich noch in der Ausbildung befindet.
Hat das Kind ein freiwilliges soziales Jahr oder Wehrdienst absolviert, verlängert sich der Schutz der Familienversicherung um diese Zeit, maximal aber um ein Jahr. Verdient das Kind allerdings bereits Geld, und überschreitet sein Gesamteinkommen monatlich eine Summe von 395 Euro (bei Minijob: 450 Euro), verliert es den Vorteil der Familienversicherung auch schon vor dem 18. Geburtstag. Ist das Kind dann nicht durch ein Arbeitsverhältnis pflichtversichert, kann es sich wiederum entweder freiwillig gesetzlich oder privat versichern.
Kassenmitglieder können mit Zusatzversicherungen aufbessern
Familien, die lieber bei der gesetzlichen Kasse versichert bleiben, sich aber bessere Leistungen wünschen, können mit Krankenzusatzversicherungen aufrüsten: Diese werden dann unabhängig von dem bereits bestehenden gesetzlichen Versicherungsschutz mit einem Privatversicherer geschlossen und beugen möglichen Leistungslücken vor. Dabei müssen sie nicht teuer sein: Leistungsstarke Zahnzusatzversicherungen gibt es schon für wenig Geld.
Private Krankenversicherungen für Kinder im Vergleich
Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen privaten Kinder-Krankenversicherung zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen Vergleich der Versicherungsgesellschaften an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.
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