PKV Beitrag senken
Wie kann ich meinen PKV Beitrag senken?
Ihre private Krankenversicherung hat wieder den Beitrag erhöht und Sie ärgern sich? Sie fragen sich langsam, wie Sie die steigenden Beiträge überhaupt noch bezahlen sollen? Hier zeigen wir Ihnen vier Möglichkeiten, den PKV Beitrag zu senken und damit richtig zu sparen.
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PKV Beitrag senken durch Tarifwechsel
Bevor Sie über einen Wechsel zu einer anderen privaten Versicherungsgesellschaft oder gar hin zur GKV denken, sollten Sie sich zunächst über das Tarifangebot Ihrer momentanen PKV informieren: Die Versicherer legen nämlich häufig neue, attraktive Tarife auf, um Neukunden anzulocken.
Das Gute: Bei einer Prämienerhöhung haben auch Altkunden das Recht auf einen Wechsel in diese Tarife! Meist lässt sich ein solcher Wechsel ohne Leistungsabstriche vollziehen; zudem bleiben bei einem Wechsel innerhalb Ihrer PKV sämtliche der angesparten Alterungsrückstellungen erhalten – ein klarer Vorteil gegenüber dem Wechsel zu einer anderen Versicherung.
Das Problem: Während die Versicherten ihre PKV Beiträge damit senken können, erleiden die Unternehmen Einbußen, da die Kunden weniger bezahlen und sich der günstigere Tarif, der sich prinzipiell an junge und gesunde Neukunden richtet, durch das Hineindrängen von Altkunden für die Versicherer weniger rechnet.
Deshalb versuchen viele Versicherer ihren Bestandskunden den Zutritt zu neuen Tarifen zu verwehren. Hier heißt es: Hartnäckig bleiben und notfalls einen Versicherungsberater einschalten. Das kostet zwar auch Geld, ist aber meist besser, als das ganze Jahr über den teureren Beitrag zu zahlen.
Wer sich einen Nervenkrieg ersparen möchte, hat noch eine andere Möglichkeit: Den Wechsel in den Basis- bzw. Standardtarif seiner Versicherung. Hier sind die Leistungen im Wesentlichen dieselben wie bei der GKV, lassen sich im Basistarif jedoch um Zusatzleistungen aufstocken.
PKV Beitrag senken durch Leistungsverzicht
Auch durch Abspecken von Leistungen lässt sich der PKV Beitrag senken. Dabei ist allerdings Vorsicht geboten: Eine einmal gestrichene Leistung kann man oft nicht wiedererlangen, ohne erneut eine Gesundheitsprüfung über sich ergehen zu lassen.
Da das Bestehen des Gesundheitschecks mit den Jahren nicht einfacher wird, drohen dann Risikoaufschläge! Das Ausklammern ganzer Leistungsbereiche ist ebenfalls nicht empfehlenswert: Verzichtet man z.B. auf die Leistungen bei der Behandlung psychischer Krankheiten, wird die Versicherung sich weigern, eine monatelange Therapie zu finanzieren, wenn der Kunde doch an einem psychischen Leiden erkrankt.
Dann muss der Kunde selbst zahlen, was ihn unter Umständen sehr teuer zu stehen kommt – und zu allem Überfluss wird ihn weder seine noch eine andere Gesellschaft jemals wieder gegen ein solches Krankheitsbild versichern.
Falls Sie daran denken, Ihren PKV Beitrag durch Leistungsverzicht zu senken, sollten Sie sich also gut überlegen, was beim Versicherungsschutz außen vor gelassen werden kann: Zuschüsse zu Sehhilfen, die Ihre Krankenversicherung anbietet, sind beispielsweise überschaubare Kosten, die der Versicherte im Ernstfall auch selber tragen kann, ohne gleich in Finanznot zu geraten. Auch auf das Einbettzimmer beim Krankenhausaufenthalt kann durchaus verzichtet werden: Allein dadurch kann der PKV Beitrag um bis zu 30 Euro im Monat gesenkt werden.
PKV Beitrag senken durch Erhöhung des Selbstbehalts
Die Erhöhung des Selbstbehalts ist eine weitere Möglichkeit, den PKV Beitrag zu senken. Dies lohnt sich jedoch eher für Selbständige als für Angestellte, denn Angestellten zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Kassenbeitrags; den Selbstbehalt müssen sie wiederum ganz alleine tragen.
Von daher sollte der Selbstbehalt beim PKV Beitrag höchstens 400 Euro im Jahr betragen – ansonsten kann der Versicherte nicht sparen, falls er tatsächlich über längere Zeit erkrankt und ihn voll zahlen muss.
Selbständige sollten maximal 800 Euro Selbstbehalt pro Jahr vereinbaren. Gerade ältere oder anfällige Versicherte sollten sich allerdings genau überlegen, ob sich diese Art der Beitragssenkung wirklich für sie eignet.
PKV Beitrag senken durch einen Versicherungswechsel
Grundsätzlich ist der Wechsel zu einer anderen PKV selten zu empfehlen: Dabei geht immer mindestens ein Teil der Alterungsrückstellungen verloren. Wer sich erst nach 2008 bei einer PKV versichert hat, kann immerhin hoffen, ein gewisses Polster hinüberzuretten: Der Versicherte muss dann jedoch erst in den Basistarif seiner jetzigen Versicherung gehen und von dort aus zum Basistarif des neuen Versicherers wechseln.
Erst dann kann er sich im Tarif seiner Wahl bei seinem Wunschunternehmen versichern. Da im Basistarif alle Alterungsrückstellungen gleich hoch sind, bleiben ihm nun wenigstens die Rückstellungen des Basistarifs erhalten. Hatte er zuvor einen hochwertigen Tarif, können allerdings schon hier herbe Verluste eintreten. Wer bereits vor 2009 Kunde bei einer PKV war, kann nicht auf die Erhaltung seiner Alterungsrückstellungen hoffen.
Ein Wechsel hin zu einer anderen PKV-Gesellschaft kann allerdings trotzdem von Vorteil sein, wenn es große Preis- oder Leistungsunterschiede zwischen den Versicherungen gibt und der Versicherte noch nicht lange Kunde bei seiner bisherigen PKV ist: Dann hat er dort in der Regel noch keine großen Rückstellungen aufgebaut und erleidet infolgedessen nur geringe Verluste durch einen Wechsel.
PKV Beitragsvergleich
Wer sich für einen Wechsel der Versicherung oder einen Tarifwechsel interessiert, um seinen PKV Beitrag zu senken, sollte nichts überstürzen: Vergleichen Sie unterschiedliche Angebote miteinander und denken Sie in Ruhe darüber nach, welche Konsequenzen ein Wechsel haben kann.
Gründliches Recherchieren und sorgfältiges Abwägen sind gefragt, damit Ihnen keine Verluste entstehen. Zum Vergleich von Versicherungen und Tarifen können Sie unseren kostenlosen und unverbindlichen Versicherungsvergleich nutzen: PKV Beitragsvergleich
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