PKV ohne Gesundheitsfragen

PKV Gesundheitsprüfung: Geht es auch ohne Fragen?

Wer in die PKV eintreten will, muss normalerweise mit Hürden rechnen: Vor allem die Gesundheitsprüfung, also die Beantwortung der PKV Gesundheitsfragen kann schnell zum Fallstrick werden. Wie geht man damit am besten um?

PKV ohne Gesundheitsfragen

Die Gesundheitsprüfung, die die privaten Krankenversicherer vor der Aufnahme durchführen, besteht aus mehreren Fragen zu Ihrer Gesundheit, den sogenannten Gesundheitsfragen. Sie sind für den Versicherer wichtig, um das Risiko einschätzen zu können.

Ist dem Versicherer das Risiko zu groß, kann er die Aufnahme verweigern (Ausnahme: Beamte). Es gibt für ihn auch die Möglichkeit, einen Risikozuschlag zu erheben oder einen Leistungsausschluss auszusprechen.

Viele Menschen mit Vorerkrankungen fürchten, keine private Krankenversicherung zu erhalten. Sie sollten die Gesundheitsfragen dennoch sorgfältig und korrekt beantworten, da Sie den Krankenversicherungsschutz sonst im Ernstfall wieder verlieren können.

Um es vorweg zu nehmen: Eine PKV ohne Gesundheitsfragen gibt es nur im Bereich der privaten Krankenzusatzversicherungen. Hier verzichten einige Anbieter in den Sparten Krankenhauszusatzversicherung und Zahnzusatzversicherung auf eine Gesundheitsprüfung.

Im Bereich der privaten Krankenvollversicherung gibt es aktuell keine Versicherungsgesellschaft die einen Antrag ohne Gesundheitsfragen anbietet.

Ausnahme: Nur für neugeborene Kinder eines Versicherten ist die Aufnahme in die PKV ohne Gesundheitsfragen möglich. Da der Versicherte selbst eine Gesundheitsprüfung hinter sich bringen mußte, verfolgen wir diesen Ausnahmefall nicht weiter.

Nachfolgend erfahren Sie, warum die Gesundheitsprüfung für die Versicherer so wichtig ist und zu welchen Bereichen Gesundheitsfragen gestellt werden.

Gibt es eine PKV ohne Gesundheitsfragen?

Ob Sie bei der Antragstellung Gesundheitsfragen beantworten müssen oder nicht, hängt vor allem von der Art der Krankenversicherung ab. Unterschieden werden private Krankenzusatz- und Krankenvollversicherungen, nachfolgend private Krankenversicherung genannt.

Eine private Krankenversicherung ohne Gesundheitsfragen gibt es nicht. Selbst bei einem Wechsel in den Basistarif eines PKV-Unternehmens wird die Gesundheitsprüfung durchgeführt, obwohl sie dort nicht zu einem Leistungsausschluss oder Zuschlag führt.

Der Wechsel in einen Basistarif ist in der Regel allerdings ohnehin nicht anzuraten, da der Leistungsumfang ungefähr dem der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht.

PKV für Beamte

Beamte können sich im Rahmen der Öffnungsklausel immer privat versichern. Sie dürfen auch mit einer Behinderung oder Vorerkrankungen nicht abgelehnt werden, sofern sie sich bis zu sechs Monate nach ihrer Verbeamtung versichern oder bestimmte andere Voraussetzungen erfüllen. Leistungsausschlüsse gibt es nicht, ein Risikozuschlag von bis zu 30 Prozent ist aber möglich. Zugang gibt es auch hier nur über die Gesundheitsprüfung.

Alternativ können Sie gesetzlich versichert bleiben und weitere Leistungen über eine private Zusatzversicherung abschließen. Private Zusatzversicherungen gibt es z.B. für die folgenden Bereiche:

  • Zahn
  • Ambulant (z.B. Heilpraktikerleistungen)
  • Krankenhauszusatzversicherung

Beim Abschluss einer Zusatzversicherung wird in der Regel auch eine Gesundheitsprüfung fällig. Diese Prüfung betrifft aber nur den zu versichernden Bereich.

PKV ohne Gesundheitsfragen vielleicht in Zukuft?

Wenn es nach Dr. Walter Botermann, dem Vorstandschef der Alten Leipziger Hallesche (ALH) geht, ist auch eine PKV ohne Gesundheitsfragen denkbar: Um die Zukunft der Branche zu sichern, schlägt er vor, dass künftig auch gut verdienende Angestellte den privaten Krankenversicherungsschutz erhalten sollen, ohne eine Gesundheitsprüfung ablegen zu müssen. Stattdessen könne ein maximaler Risikozuschlag erhoben werden. Auch Familienmitglieder könnten eine Vollmitgliedschaft zu diesen Konditionen erhalten.

Welche Gesundheitsfragen werden gestellt?

Typische Gesundheitsfragen in der privaten Krankenversicherung betreffen beispielsweise:

  • Körpergröße und Körpergewicht
  • Medikamente, die eingenommen werden
  • bereits erfolgte und aktuelle Untersuchungen, Behandlungen und Operationen
  • angeratene Untersuchungen, Behandlungen und Operationen
  • Kuraufenthalte
  • Drogenkonsum
  • bestehende Behinderungen

Die abgefragten Zeiträume können dabei von Versicherer zu Versicherer variieren. Mehr als zehn Jahre umfassen sie normalerweise aber nicht. Die meisten Versicherer stellen die Antragsformulare inklusive der Gesundheitsfragen über ihre Webseite zur Verfügung.

PKV Gesundheitsfragen: Welche Angaben muss ich machen?

Ihre Antworten sollten vollständig und wahrheitsgemäß sein. Um korrekte Angaben machen zu können, empfehlen Experten, alle Ärzte und Einrichtungen, die Sie in dem abgefragten Zeitraum aufgesucht haben, zu kontaktieren und Ihre Patientenakte einzusehen.

Angaben zu einer Gesundheitsfrage sind z.B.

  • konkrete Nennung (Bezeichnung der Krankheit, Beschwerde o.ä.)
  • zeitlicher Rahmen (Beginn, Dauer)
  • aufgesuchte Ärzte bzw. Einrichtungen
  • Ergebnis (z.B. Ausheilung, weiterhin bestehende Beschwerden)

Wichtig

Sie müssen die Gesundheitsfragen zwar korrekt beantworten, brauchen zugleich aber keine Informationen zu liefern, nach denen nicht gefragt wurde. Wird z.B. ein Fünfjahreszeitraum abgefragt, müssen Sie eine sechs Jahre zurückliegende Behandlung nicht angeben.

Mit dem Antrag müssen Sie Ihre Ärzte sowie die Krankenkasse von der Schweigepflicht entbinden. Sie können aber auch eine teilweise Entbindung wählen. Dann ist der Versicherer verpflichtet, Sie vor jeder Auskunft darüber zu informieren, von welcher Institution und zu welchem Zweck sie verlangt wird.

Gibt es eine Nachmeldepflicht?

Krankheiten oder gefahrerhebliche Umstände, die erst nach Ihrer Antragstellung, aber vor der Annahme bei der privaten Krankenversicherung auftreten, müssen Sie seit 2008 nicht mehr selbständig nachmelden.

Anders verhält es sich natürlich, falls der Versicherer Sie vor der Annahme nochmals zur Abgabe von Erklärungen auffordert: In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten.

Dies gilt aber auch nur, solange der Versicherer seine Fragen in Textform stellt. Ruft er Sie an, sind Sie strenggenommen nicht zur Beantwortung verpflichtet. Sollte dieser Fall eintreten, bitten Sie einfach darum, dass Ihnen die Fragen schriftlich zugestellt werden.

Und wenn mich die Krankenversicherung ablehnt?

Dass die private Krankenversicherung Sie ablehnt, ist durchaus möglich, zumal, wenn Sie bestimmte Vorerkrankungen haben. In solchen Fällen können Sie weitere Anträge bei anderen Versicherern stellen und hoffen, dort angenommen zu werden.

Das kann allerdings schwierig werden, da im Antrag in der Regel auch nach vorherigen Ablehnungen bei anderen Versicherungsgesellschaften gefragt wird. Beantworten Sie diese Frage mit „ja“, ist dem Versicherer das Risiko meist zu groß.

Auch nach weiteren laufenden Anträgen wird oft gefragt. Stellen Sie mehrere Anträge parallel, kann es passieren, dass die Versicherer misstrauisch werden, weil sie ein Risiko vermuten.

Die privaten Krankenversicherer speichern Ihre Antragsdaten zwar nur für den eigenen Gebrauch statt zentral. Dennoch können sie Ihre Daten auf Anfrage eines anderen Versicherers weiterleiten.

Experten empfehlen deshalb, eine anonyme PKV Risikovoranfrage zu stellen. Dazu suchen Sie mit einem unabhängigen Versicherungsmakler zunächst Angebote verschiedener Versicherer heraus. Der Fachmann kann bei diesen Gesellschaften anonymisierte Anfragen einreichen, die Angaben zu Ihrem gewünschten Versicherungsschutz sowie Ihren Vorerkrankungen enthalten.

Den eigentlichen Antrag stellen Sie erst, wenn Sie von einem oder mehreren Versicherern ein verbindliches Angebot erhalten.

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