Beihilfeergänzungstarif

Beihilfeergänzungstarife verbessern die Leistungen

Beamte sind mit privater Krankenversicherung und Beihilfeanspruch ganz gut abgesichert. Trotzdem entstehen auch für sie bei verschiedenen Behandlungen hohe Zuzahlungen. Diese Kosten kann man mit einem Beihilfeergänzungstarif abdecken.

Beihilfeergänzungstarif

Beamte des Landes, des Bundes oder der Kommunen haben einen Anspruch darauf, von ihrem Dienstherren im Krankheitsfall versorgt zu werden. Dieser übernimmt im Rahmen der sogenannten Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten.

Der Anteil liegt bei einem ledigen Beamten ohne Kinder bei 50 % der Kosten, kommen Kinder dazu erhöht sich dieser auf bis zu 70 % für den Beamten. Auch der Ehepartner ist beihilfeberechtigt, sofern er nicht berufstätig ist.

Dasselbe gilt für die Kinder bis zu einem gewissen Alter. Der Beihilfeanspruch ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt, ebenso gibt es Unterschiede zwischen der Beihilfeverordnungen von Bund und Ländern.

Gleich ist nur, dass der Teil der Krankheitskosten, der nicht von der Beihilfe abgedeckt wird, im Wege einer privaten Krankenversicherung abgedeckt werden muss. In der gesetzliche Krankenversicherung (GKV), in der ein Beamter nicht versicherungspflichtig ist, sich aber freiwillig versichern kann, gibt es keine Tarife, die die Beihilfeansprüche berücksichtigen.

Deshalb ist die GKV für Beamte immer ungünstig. Wenn die privaten Krankenversicherer auch an einigen Stellen mehr leisten als die gesetzlichen Kassen, gibt es in bestimmten Bereichen auch hier nur noch eingeschränkte Leistungen.

Das gilt zum Beispiel für Heilpraktikeraufwendungen und Zahnersatzleistungen. Auch die Beihilfestellen haben in den letzten Jahren in einigen Bereichen eingespart. Hohe Zuzahlungen sind auch für Beamte ein großes Problem.

Dem kann man mit den Beihilfeergänzungstarifen entgegen treten. Diese sind oft als Zusatztarife konzipiert und können nur als Ergänzung zu einem Hauptvertrag beim selben Versicherer abgeschlossen werden.

Was leistet ein Beihilfeergänzungstarif?

Was ein Beihilfeergänzungstarif leistet, ist ganz unterschiedlich und hängt auch davon ab, was der Krankenversicherungsvollschutz bereits enthält. Hier haben die Versicherer ihre Leistungen zum Teil auch schon angepasst, nachdem die Beihilfe für bestimmte Aufwendungen nicht mehr aufkommt.

Als Beispiel sind die Kosten für Sehhilfen zu nennen, die in der Regel gar nicht mehr beihilfefähig sind. Auch Material und Laborkosten beim Zahnarzt werden von der Beihilfe nur unzureichend abgedeckt, ebenso Auslandsreisen, sowie Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer.

Die Beihilfeergänzungstarife sind aber nicht nur dafür da, den Teil der Kosten abzusichern, den die Beihilfe nicht deckt. Sie sollen auch die Lücke von Seiten des Versicherers schließen.

Und hier gilt es genau aufzupassen: Leistungen, die im Beihilfeergänzungstarif enthalten sind, sind in der Krankenvollversicherung nicht oder nur ungenügend abgesichert. Achten Sie also darauf eine private Krankenversicherung (PKV) abzuschließen, die Ihnen auch den nötigen Schutz garantieren kann. Sollten Sie feststellen, dass der Versicherungsschutz ungenügend ist, sollten Sie einen Wechsel der PKV nicht scheuen.

Was kosten die Beihilfeergänzungstarife?

Wie hoch die Beiträge für einen Beihilfeergänzungstarif sind, hängt natürlich von den Leistungen ab, die dadurch abgedeckt werden können. In einigen Ländern übernimmt die Beihilfe die Kosten für Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer nicht mehr, hier braucht man Tarife, die auch das einschließen, sofern man eine solche Behandlung und Unterbringung wünscht.

Deshalb schwanken die Kosten für Beihilfeergänzungstarife auch je nachdem welche Beihilfeverordnung gilt. Zudem spielen Alter und Vorerkrankungen bei der Beitragsberechnung immer eine große Rolle.

Ausgehend von einem 30-jährigen Neukunden ohne Vorerkrankungen liegen die Beiträge für einen Beihilfeergänzungstarif meist zwischen 38 und 68 Euro, für einen Zweibettzimmertarif werden zwischen 30 und 55 Euro fällig. Diese Beiträge kommen zu den Kosten für die Krankenvollversicherung monatlich hinzu.

Beihilfeergänzungstarife im Vergleich

Da die Beihilfeergänzungstarife an die Krankenvollversicherung gebunden sind, kann man sie nicht untereinander vergleichen, ohne die Hauptversicherung zu betrachten. Je besser die Leistungen sind, die Ihnen in der PKV geboten werden, desto weniger Leistungen müssen Sie über einen Beihilfeergänzungstarif zusätzlich absichern.

Bevor Sie sich also für einen Tarif bei einem privaten Krankenversicherer entscheiden, sollten Sie unbedingt einen Beitrags- und Leistungsvergleich der privaten Krankenversicherung durchführen.

Nur so kann der Tarif auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten werden und leistet im Schadensfall alles, was Sie brauchen. Wir bieten Ihnen gerne unseren kostenlosen und unverbindlichen Vergleich der privaten Krankenversicherungen an, einschließlich Informationen zu den Beihilfeergänzungstarifen. So finden Sie ganz schnell den Anbieter, der zu Ihnen passt.

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen privaten Krankenversicherung zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen Vergleich der Versicherungsgesellschaften an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

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