Betriebshaftpflichtversicherung Beitrag

Betriebshaftpflichtversicherung: Große Beitragsunterschiede

Was kostet eine Betriebshaftpflichtversicherung? Der Betriebshaftpflichtversicherungsbeitrag schwankt von Versicherung zu Versicherung. Welche Faktoren – neben der Wahl des Versicherers – die Beitragshöhe noch beeinflussen und wie Sie einen guten und günstigsten Tarif finden, erfahren Sie hier.

Betriebshaftpflichtversicherung Beitrag

Niemand kann es sich leisten, zu hohe Beiträge für seine Betriebshaftpflichtversicherung zu zahlen. Egal, ob kleiner oder mittelständischer Betrieb, oder welcher Branche Sie angehören: Das Vergleichen von Preisen und Leistungen der Versicherer ist vor Abschluss eines Vertrags ein Muss.

Die Berechnung der Beitragshöhe ist dabei allerdings so individuell wie Sie selbst. Neben der Wahl des richtigen Versicherers spielen noch viele andere Punkte eine entscheidende Rolle bei der Berechnung des Versicherungsbeitrags.

Wenn man diese kennt und weiß, worauf man achten muss, kann man oftmals selbst Einfluss auf die Höhe der Beiträge der Betriebshaftpflichtversicherung nehmen und damit kräftig sparen. Wir sagen Ihnen daher hier, was die Beitragshöhe beeinflusst und wie Sie teils enorme Rabatte aushandeln können. So finden Sie den optimalen Versicherungsschutz für Ihre Bedürfnisse und das zum bestmöglichen Preis.

Policeart und Vertragsgestaltung haben Einfluss auf den Beitrag

Laufzeit: Wenn Sie sich auf eine längere Laufzeit der Betriebshaftpflichtversicherung festlegen, wird die Versicherung günstiger. Allerdings haben Jahrespolicen den Vorteil, dass Sie einen Anbieterwechsel schneller vollziehen können, falls Sie andernorts ein besseres Angebot bekommen. Hier müssen Sie entscheiden, ob Ihnen Flexibilität oder ein möglichst niedriger Beitrag wichtig ist.

Selbstbehalt: Einen direkten Einfluss auf die Höhe der Beiträge können Sie auch mit dem vereinbarten Selbstbehalt nehmen. Dieser wird oft prozentual von der Höhe der Schadenssumme vereinbart. Auf Wunsch können Sie ihn aber auch erhöhen, was eine Reduktion der Versicherungsprämie zur Folge haben kann. Sie sollten trotzdem sicherstellen, dass Sie den vereinbarten Betrag im Schadensfall auch tatsächlich leisten können.

Mit den meisten Versicherern kann man neben der prozentualen Berechnung auch einen Festbetrag als Selbstbehalt vereinbaren. Sprechen Sie mit dem Versicherer darüber, wie sehr sich das auf die Höhe der Beiträge auswirkt.

Betriebsrisiken mindern

Die Art des Gewerbes, die Anzahl der zu versichernden Mitarbeiter, die Umsatzhöhe – diese Faktoren der Beitragsberechnung können Sie meist nicht wirklich beeinflussen, oder tun es nur aus anderen Erwägungen.

Sie können aber auf ein paar Dinge achten: Bei der Berechnung der Prämie wird vom Versicherer eine Einteilung der von Ihnen erbrachten betrieblichen Leistungen in unterschiedliche Risikoklassen vorgenommen. Manche Betriebsrisiken lassen sich durch präventive Maßnahmen verringern, was sich mindernd auf die Prämienhöhe auswirken kann. Sprechen Sie Ihren Versicherer auf diese Möglichkeiten an!

Deckungssumme richtig kalkulieren

Auch eine realistische Kalkulation der Deckungssummen kann zu geringeren Beiträgen in der Betriebshaftpflichtversicherung führen. Achten Sie hierbei aber unbedingt darauf, nicht unterversichert zu sein!

Gerade im Kleingedruckten verstecken sich oft Haftungsausschlüsse, die Sie kennen sollten oder die vielleicht durch einen Zusatzbaustein mitversichert werden können. Eine Deckungserweiterung ist nie auch nur annähernd so teuer, wie eine Unterversicherung im Schadenfall. Hier finden Sie einen ausführlichen Überblick über die Kostenfaktoren einer Betriebshaftpflichtversicherung.

Beitrag Betriebshaftpflichtversicherung: Günstige Tarife für Existenzgründer

Oft gibt es für Existenzgründer ganz besondere Konditionen in der Betriebshaftpflichtversicherung. Teilweise zahlen Neugründer gerade mal die Hälfte der normalen Versicherungsbeiträge.

Auch wenn diese Rabatte natürlich zeitlich begrenzt eingeräumt werden, lässt sich hier also einiges sparen. Mit manchen Versicherern kann man einen günstigeren Tarif aushandeln, wenn man über die Angebote am Markt informiert ist und bei einem anderen Versicherer ein günstigeres Angebot bekäme.

Die Versicherer haben natürlich ein Interesse daran, Sie als Kunden zu gewinnen und lassen sich so oftmals auf Verhandlungen ein. In diesem Fall kann für Sie mehr Leistung zum günstigeren Preis drin sein. Als Faustregel für alle gilt: Die Versicherungsprämie sollte im Regelfall nicht teurer sein als 1,5 % Ihres Jahresumsatzes.

Kollektive Beitragserhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung

Jedes Jahr beschäftigen Versicherungsgesellschaften einen unabhängigen Treuhänder, der überprüft, inwieweit sich die Schadenszahlen des Vorjahres zu denen des Jahrs davor verändert haben. Kommt dieser zu dem Schluss, dass höhere Ausgaben für den Versicherer angefallen sind, werden diese über den Versicherungsbeitrag für die Betriebshaftpflichtversicherung auf die Versicherungsnehmer umgelegt.

Der Leistungsumfang der Versicherung bleibt jedoch der selbe. Hier hat der Kunde nun ein außerordentliches Kündigungsrecht, so ist es im Versicherungsvertragsgesetz festgelegt. Innerhalb eines Monats nach Erhalt der Ankündigung der Beitragserhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung kann der Versicherungsnehmer mit sofortiger Wirkung kündigen, frühestens jedoch mit Wirksamwerden der Erhöhung.

Die Kündigung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung kann in einigen Fällen sinnvoll sein, in anderen nicht. Wenn Sie schon viele Vorschäden haben, kann es sein, dass Sie bei einem anderen Versicherer noch weitaus teurere Konditionen haben, als bisher.

Eine Beitragserhöhung sollte allerdings immer Anlass für eine Überprüfung des bisherigen Versicherungsschutz sein. Achtung: Eine Kündigung zu überstürzen kann nach hinten losgehen. Nehmen Sie sich daher die Zeit die Anbieter und Ihre Leistungen in aller Ruhe zu vergleichen.

Individuelle Beitragserhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung

Einige Beitragserhöhungen erfolgen nicht kollektiv für alle Versicherungsnehmer einer Gesellschaft, sondern nur für Einzelfälle. Das kann dann der Fall sein, wenn der Versicherer feststellt, dass Ihre Schadenquote für ihn nicht mehr rentabel ist. Schadenquote heißt, der Versicherer setzt Ihre Beitragszahlungen zu den bisherigen Versicherungsleistungen ins Verhältnis und berechnet einen neuen Beitrag, wenn die Versicherungsleistungen die Beitragszahlungen zu sehr überwiegen.

Beispiel: Sie haben bisher insgesamt 3.000 Euro Beiträge geleistet und der Versicherer musste schon 12.000 Euro für Schäden aufbringen. Das ist eine Schadenquote von 400 %. Hier kann auch eine Kündigung vom Versicherer ausgesprochen werden. Damit rechnen die Wenigsten. Zu gleichen Konditionen eine Alternative zu finden, ist gerade mit den bestehenden Vorschäden nicht einfach.

Diese zu verschweigen ist gleichwohl keine Option, denn damit riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz und die Versicherer tauschen sich untereinander aus. Bei einer Beitragserhöhung wegen Vorschäden steht Ihnen ebenfalls das Kündigungsrecht zu, hier sollten Sie aber noch genauer darauf achten, ob ein Versicherungswechsel wirklich lohnenswert ist und vorher einige Angebote anfordern.