Betriebshaftpflicht GmbH

Beschränkte Haftung der GmbH? Nicht bei Schadeneratz!

Auch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH genannt, benötigt eine Betriebshaftpflichtversicherung, wenn sie sich vor Schadenersatzforderungen schützen will.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die Haftungsbeschränkung einer GmbH auch bei Schadenersatzforderungen greift: Verlangt ein Dritter Schadenersatz, muss die GmBH hier mit ihrem Firmenvermögen haften.

Durch eine Betriebshaftpflichtversicherung für GmbHs kann das Risiko eines Vermögensverlustes in jedem Fall stark minimiert, ein drohender Konkurs damit abgewendet werden.

Betriebshaftpflichtversicherungen für Gesellschaften mit beschränkter Haftung decken Personen- und Sachschäden bis zu einer mit dem Versicherer vereinbarten Höhe.

Hier sind Schäden einbegriffen, die sich durch die Tätigkeit des Betriebes ereignen: Führt etwa ein Handwerksbetrieb Arbeiten im Haus eines Kunden aus und verursacht dadurch einen schweren Sturz des Kunden, so kommt die Betriebshaftpflichtversicherung der GmbH für Schmerzensgeld und Heilbehandlungsgelder, notfalls auch für einen behindertengerechten Umbau der Wohnung auf. Wird z.B. durch die Unachtsamkeit eines Mitarbeiters im Futtermittelbetrieb eine Anzahl von Tieren vergiftet und verendet, kommt die Betriebshaftpflicht auch dafür auf.

Zudem zahlt sie Vermögensschäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren: Denkbar wäre beispielsweise die Erstattung entgangener Gewinne nach dem Unfall eines Geschäftsmannes. Zu den von der Haftpflichtversicherung erstatteten Schäden zählen auch solche, die sich auf dem Firmengelände ereignen, weil die Verkehrssicherungspflicht vernachlässigt wurde. Viele Betriebshaftpflichtversicherungen schließen überdies die Versicherung von Mietsachschäden, die an den angemieteten Räumlichkeiten entstehen können, und Umweltschäden ein.

Je nachdem, welchen Tätigkeitsschwerpunkt eine GmbH hat, ist es sinnvoll, mehrere Versicherer zu vergleichen und sich ein individuelles Angebot erstellen zu lassen, das bestmöglich auf den eigenen Betrieb zugeschnitten ist. Ebenso kann eine Ergänzung durch weitere Versicherungen wie eine Produkthaftpflichtversicherung empfehlenswert sein. Für den Geschäftsführer der GmbH, der für bestimmte Fehler auch privat haftbar gemacht werden kann, empfiehlt sich eine D&O-Versicherung, die allerdings nur Vermögensschäden abdeckt.

Versicherungssumme an Erfordernisse des Betriebs anpassen

Über die Schadensbegleichung hinaus funktioniert die Betriebshaftpflichtversicherung für GmbHs wie eine passive Rechtsschutzversicherung, indem sie unbegründete Forderungen von Dritten notfalls auch vor Gericht abwehrt. Die Kosten dafür trägt die versicherung.

Was eine Betriebshaftpflichtversicherung für Gesellschaften mit beschränkter Haftung kostet, hängt von mehreren Faktoren ab: So ist unter anderem die Höhe der Versicherungssumme maßgebend, die nicht zu niedrig gewählt werden sollte: Gerade ein Personenschaden kann schnell in die Hunderttausende gehen. Die angebotenen Versicherungssummen belaufen sich häufig auf insgesamt 3 Millionen Euro bei Personen- und Vermögensschäden sowie 500.000 Euro bei daraus resultierenden Vermögensschäden.

In Abhängigkeit von der Art des Unternehmens ist die Vereinbarung einer höheren Summe aber unter Umständen notwendig. Weitere Kostenfaktoren sind z.B. der Umsatz des Unternehmens, die Branche, die Anzahl der Mitarbeiter sowie die Höhe des Selbstbehaltes.

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