Betriebshaftpflicht Subunternehmer
Subunternehmer benötigen eine Betriebshaftpflicht!
Wer als Subunternehmer arbeitet, benötigt ebenso wie der Auftraggeber selbst eine Betriebshaftpflichtversicherung. Weshalb das so ist und worauf der „Sub“ besonders achten sollte, lesen Sie hier.
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„Als Subunternehmer bin ich über meinen Auftraggeber versichert!“ – so denken viele, die im Auftrag einer anderen Firma eine Dienstleistung ausführen.
Tatsächlich besteht für den Endkunden zunächst einmal ein gewisser Schutz, sofern ein Subunternehmer einen Fehler macht: Hier springt üblicherweise die Betriebshaftpflichtversicherung des Auftraggebers ein und reguliert den entstandenen Schaden.
Sind bei der Gestaltung eines Sanitärraumes etwa Elektroinstallationen nötig und macht das beauftragte Subunternehmen einen Fehler, der das Einreißen einer Wand erfordert, muss sich der Bauherr also keine Sorgen um Entschädigung machen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung des Auftraggebers schließt die Haftpflicht des Subunternehmers in aller Regel jedoch aus und wird diesen nach der Schadensregulierung mit großer Sicherheit in Regress nehmen. Spätestens jetzt ist die eigene Betriebshaftpflicht des Subunternehmers unabdingbar, will er nicht selbst zahlen.
Betriebshaftpflicht bedingt Wettbewerbsfähigkeit
Außerdem hat der Endkunde das Recht, den Subunternehmer für von ihm verursachte Mangelfolgeschäden direkt haftbar zu machen: Solche Schäden entstehen dann, wenn ein ansonsten fehlerfreies Bauwerk durch Arbeiten des Subunternehmens beschädigt wird.
Abgesehen von möglichen Problemen, die bei fehlender oder mangelhafter Aufgabenerfüllung auf den Subunternehmer zukommen, ist die Betriebshaftpflichtversicherung für Subunternehmer häufig bereits vor Auftragserteilung wichtig: Viele Unternehmen, die Aufträge an Subunternehmer vergeben, haben nämlich nur dann selbst Versicherungsschutz, wenn sie zuvor den Versicherungsschutz des Subunternehmers geprüft haben.
In solchen Fällen kommt eine Zusammenarbeit gar nicht erst zustande, wenn der Subunternehmer nicht über eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Aus demselben Grund behalten sich Auftraggeber meist ein außerordentliches Kündigungsrecht vor, falls die Haftpflichtversicherung während der Vertragslaufzeit erlischt. Insofern gewährleistet eine Betriebshaftpflichtversicherung für Subunternehmer letztendlich auch Wettbewerbsfähigkeit.
Betriebshaftpflicht Subunternehmen: Ausreichend versichern ist wichtig
Eine Betriebshaftpflichtversicherung für Subunternehmer haftet für die durch den Subunternehmer entstandenen Schäden, in erster Linie für solche, die an Personen oder Sachen entstanden sind.
In zweiter Linie werden auch Vermögensschäden erfasst, die durch einen Personen- oder Sachschaden verursacht werden: Trägt der Subunternehmer beispielsweise die Schuld an einem Unfall, infolgedessen der Verunfallte finanzielle Einbußen erleidet, kommt die Versicherung gleichfalls für den monetären Verlust auf.
Wichtig ist, dass Subunternehmer in ausreichender Weise versichert sind: Deshalb sollten sie vor der Annahme neuer Angebote stets prüfen, ob die vereinbarte Versicherungssumme noch adäquat ist oder ob sie vielleicht erhöht werden muss.
Wird die Teilnahme an einem Großprojekt zugesagt, kann es sinnvoll sein, die Deckung speziell für diesen Auftrag zu erhöhen. Die Versicherer ermöglichen dies mittels der sogenannten Exzedentenlösung.
Betriebshaftpflichtversicherungen für Subunternehmer im Vergleich
Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Betriebshaftpflichtversicherung für Subunternehmen zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.
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Infothek Betriebshaftpflichtversicherung Subunternehmen
Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist auch für Sie als Subunternehmer unverzichtbar! Sowohl Auftraggeber als auch Kunden können Schadenersatzansprüche geltend machen, wenn Sie einen Fehler begehen. Außerdem werden Aufträge oft nur an Unternehmen vergeben, die eine Betriebshaftpflicht nachweisen können.
Als „Weiterfresserschäden“ bezeichnet man solche Schäden, durch die ein Subunternehmer Mängel an einem ansonsten fehlerlosen Bauwerk verursacht. Diese Art von Schäden ist im Haftpflichtvertrag des Auftraggebers normalerweise nicht versichert. Auch deshalb achten Auftraggeber in der Regel darauf, dass der Subunternehmer über eine gültige Betriebshaftpflichtpolice verfügt.
Die Kosten einer Betriebshaftpflicht sind von verschiedenen Faktoren abhängig: Dazu zählen die Art des zu versichernden Gewerbes, die Höhe des Umsatzes, die Anzahl der Mitarbeiter und die Höhe der gewünschten Deckungssumme. Rabatte gibt es eventuell für neu gegründete Unternehmen, außerdem lässt sich die Prämie durch Selbstbehalte senken.