Leistungen gesetzliche Unfallversicherung

Wer erhält Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung?

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherungen bekommt jeder Pflichtversicherte. Dazu gehören u. a. Arbeitnehmer, Kinder im Rahmen ihres Aufenthalts in einer Tagesstätte, Schüler und Studenten sowie Pflegepersonen und ehrenamtlich Tätige. Auch die so genannten Minijobber mit einem monatlichen Bruttogehalt von höchstens 450 Euro sind gesetzlich unfallversichert.

Ansprechpartner für Arbeitgeber in Privathaushalten ist die Minijob-Zentrale. Zu ihren Aufgaben gehört auch die Anmeldung der Haushaltshilfe zur gesetzlichen Unfallversicherung. Für die Versicherten ist die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung beitragsfrei. Die Beiträge werden in voller Höhe vom Arbeitgeber bzw. von der öffentlichen Hand übernommen.

Andererseits können sich aber auch Unternehmer, Freiberufler und im Betrieb mitarbeitende Ehegatten in der gesetzlichen Unfallversicherung freiwillig versichern.

Die gesetzliche Unfallversicherung tritt in Leistung, wenn eine gesundheitliche Beeinträchtigung Folge eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder aber einer anerkannten Berufskrankheit ist.

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