Häufig gestellte Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Fragen und Antworten zur Berufsunfähigkeit

Die Themen Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderungsrente, Erwerbsunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung sind äußerst komplex und führen immer wieder zu Fragen. Hier finden Sie Antworten.

Was versteht man unter dem Begriff Berufsunfähigkeit?

Berufsunfähigkeit FAQ

Die staatliche Definition der Berufsunfähigkeit lässt sich heute nicht mehr klar festlegen, da die Berufsunfähigkeit als Voraussetzung für einen Rentenanspruch vom Gesetzgeber weitestgehend abgeschafft wurde.

Für den Gesetzgeber ist nämlich nur noch relevant, inwieweit der Gesundheitszustand des Betroffenen es zulässt, irgendeiner zumutbaren Erwerbstätigkeit nachzugehen. Der erlernte und bisher ausgeübte Beruf tritt dabei in den Hintergrund.

Die allgemeine Definition der Berufsunfähigkeit: Anders verhält es sich bei den privaten Versicherern. Bei diesen können Sie sich gezielt gegen das Risiko des Einkommensverlusts infolge einer Berufsunfähigkeit absichern.

Die allgemeine Definition der Berufsunfähigkeit besagt, eine Berufsunfähigkeit sei dann gegeben, wenn der bisherige Beruf wegen Krankheit oder Behinderung nur noch weniger als sechs Stunden täglich ausgeübt werden kann.

Allerdings gibt es hinsichtlich der Definition von Berufsunfähigkeit von Versicherer zu Versicherer erhebliche Unterschiede. Aufschluss darüber geben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Versicherung.

Was versteht man unter dem Begriff Erwerbsminderungsrente?

Mit Wirkung zum 01.01.2001 hat der Gesetzgeber die Erwerbsminderungsrente eingeführt und damit die Berufsunfähigkeitsrente weitestgehend abgeschafft.

Nähere Definition der Erwerbsminderungsrente: Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der Sozialversicherung im Rahmen der Rentenversicherung. Sie ist als Zwei-Stufen-System geschaffen worden.

Dieses System sieht eine volle Erwerbsminderungsrente vor, wenn die verbliebene Leistungsfähigkeit eine Tätigkeit von weniger als drei Stunden pro Tag erlaubt.

Ist der Leistungsempfänger in der Lage, zwischen drei und sechs Stunden pro Tag zu arbeiten, wird ihm eine halbe Erwerbsminderungsrente gewährt. Um welche Tätigkeit es sich handelt, ist dabei nicht relevant.

Wann ist bei einer Erwerbsunfähigkeit die allgemeine Wartezeit erfüllt?

Auf die allgemeine Wartezeit werden Beitragszeiten (Pflichtbeitragszeiten einschließlich Kinder- erziehungszeiten sowie Zeiten mit freiwilligen Beiträgen), Ersatzzeiten (z. B. Kriegsgefangenschaft), Zeiten aus einem Versorgungsausgleich, Zeiten aus einem Rentensplitting unter Ehegatten oder eingetragenen Lebens-partnern sowie aus 400-Euro-Jobs angerechnet.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die vorzeitige Erfüllung der fünfjährigen Wartezeit möglich. Dies tritt dann ein, wenn bei dem Versicherten infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, im Rahmen des Wehr- oder Zivildienstes oder wegen politischen Gewahrsams eine verminderte Erwerbsfähigkeit eingetreten ist.

Im Prinzip genügt hier schon eine einzige Beitragszahlung in die Rentenversicherung. Eine vorzeitige Erfüllung der allgemeinen Wartezeit ist auch dann gegeben, wenn bei dem Versicherten innerhalb von sechs Jahren nach Beendigung einer Ausbildung eine volle Erwerbsminderung eingetreten ist und in den letzten zwei Jahren vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge nachgewiesen werden können.

Der Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung verlängert sich um Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres auf maximal sieben Jahre.

Wie wird die Minderung der Erwerbsfähigkeit ermittelt?

Die Zahlung einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ist an bestimmte Bedingungen geknüpft. Wenn Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, wird der Versicherungsträger zunächst einmal Ihre verbliebene Leistungsfähigkeit prüfen.

Dies geschieht mit Hilfe eines ausführlichen Attests Ihres Arztes. Von Fall zu Fall wird man von Ihnen das Nachreichen weiterer Befunde verlangen. Bei der Ermittlung der Erwerbsminderung wird geprüft, ob eine halbe oder eine volle Erwerbsminderung vorliegt.

Die Kernfrage dabei ist, wie viele Stunden pro Tag Sie noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Sind es zwischen drei und sechs Stunden pro Tag, haben Sie Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente.

Ist Ihnen als Bezieher einer halben Erwerbsminderungsrente allerdings der Teilzeitmarkt verschlossen,wird geprüft, ob eine arbeitsmarktbedingte Rente gezahlt werden kann. Ist dies der Fall, haben Sie einen zeitlich begrenzten Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente.

Die reguläre volle Erwerbsminderungsrente erhalten Sie, wenn Sie weniger als drei Stunden pro Tag in einer Fünf-Tage-Woche arbeiten können.

In welchem Zeitraum habe ich Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente?

Es empfiehlt sich, den Antrag auf Zahlung einer Erwerbsminderungsrente so früh wie möglich zu stellen. Tun Sie dies erst sieben Monate nach Eintritt der Erwerbsminderung oder später, wird die Rente erst ab dem Antragsmonat ausgezahlt. Der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente wird für längstens drei Jahre bewilligt.

Auch hinsichtlich der Verlängerung Ihrer Rente sollten Sie darauf achten, rechtzeitig zu handeln. Beantragen Sie die neue Erwerbsminderungsrente mindestens vier Monate vor Ablauf der alten Rente, um Einkommensausfälle zu vermeiden.

Unbefristeter Anspruch auf Erwerbsminderungsrente: Ein unbefreisteter Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bis zum Erwerb des altersbedingten Rentenanspruchs tritt erst ein, wenn sich Ihr Gesundheitszustand über einen Zeitraum von neun Jahren nicht gebessert hat.

Wenn Sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, erhalten Sie einen neuen Rentenbescheid, der an der Höhe Ihrer Rente aber wenig ändert: Der generelle Rentenabschlag in Höhe von 10,8% wird auch von der Altersrente abgezogen.

Höhe der BU Rente: Welche Summe sollte versichert werden?

Idealerweise sollte die vereinbarte BU Versicherungssumme dem letzten Nettoeinkommen entsprechen, mit dem man seinen Lebensunterhalt bestritten hat. Die Versicherungen sind allerdings selten bereit, Summen in solcher Höhe abzudecken. In der Regel werden zwei Drittel bis drei Viertel des Nettoeinkommens als Versicherungssumme vereinbart.

Achten Sie bei Vertragsabschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung auch darauf, dass Sie die versicherte Rentenhöhe den steigenden Bedürfnissen anpassen können. Ihre Rente sollte auch in 20 oder 30 Jahren noch so hoch sein, dass Sie davon leben können.

Welche Rolle spielt der aktuelle Beruf?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte immer nur den unmittelbar vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Beruf berücksichtigen. Der Beruf, den Sie möglicherweise im Versicherungsantrag angegeben haben, sollte keine Rolle spielen, ebensowenig wie der Beruf, für den Sie ausgebildet wurden.

Die monatliche Prämie hingegen bezieht sich in der Regel auf den bei Versicherungsabschluss ausgeübten Beruf. Welche Berufe in Bezug auf die jeweilige BU-Berufsgruppe günstig oder teuer sind, sehen Sie in der Einstufung der Berufe in BU Berufsgruppen.

Moderne Verträge enthalten keine Anzeigepflicht bei Jobwechseln. In Altverträgen wird der Versicherte jedoch mitunter zur Anzeige eines Jobwechsels verpflichtet; vollzieht er dann einen Wechsel, wird auch der Beitrag angepasst. Dies kann sich für Kunden nachhaltig auswirken.

Gerade bei solchen Verträgen ist häufig die Geltendmachung einer Berufsunfähigkeit erschwert: Gegebenenfalls wird vom Versicherer nämlich die Berufsunfähigkeit in mehreren der zuletzt ausgeübten Berufe überprüft – kann der Versicherte noch in einem der Berufe arbeiten, hat er das Nachsehen, da die Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung verweigert.

Neben dem aktuellen Beruf ist für die Berufsunfähigkeitsversicherung auch der aktuelle Arbeitsort von Belang: Sollten Sie Ihren Arbeitsplatz ins Ausland verlegen wollen, empfiehlt es sich, bei dem Versicherungsunternehmen nach einem weltweiten Versicherungsschutz zu fragen. Ein universaler Schutz wird bei Weitem nicht von allen Versicherungen angeboten. Viele Versicherungen erstrecken sich nur auf die Mitgliedstaaten der EU.

Was geschieht, wenn sich mein Gesundheitszustand verbessert?

In der gesetzlichen Rentenversicherung ist dieser Sachverhalt klar geregelt: Können Sie mehr als sechs Stunden einer Beschäftigung nachgehen, haben Sie keinen Anspruch mehr auf Erwerbsminderungsrente. Im Unterschied dazu entziehen die privaten Versicherungen die Leistung, wenn die Voraussetzungen für die Leistungserbringung laut Versicherungsvertrag nicht mehr gegeben sind.

Aus diesem Grund sind die Vertragsbedingungen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung genauestens zu prüfen. Achten Sie darauf, dass Ihr Versicherungsvertrag keine Anzeigepflicht im Falle einer Verbesserung Ihres Gesundheitszustands vorsieht. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass der Versicherer unbegründet gezahlte Renten von Ihnen zurückfordert.

Allerdings darf die Versicherung auch ohne Anzeigepflicht einmal jährlich die Überprüfung des Gesundheitszustandes durch einen beauftragten Arzt verlangen, wobei die Versicherung die Kosten trägt. Hat sich der Gesundheitszustand verbessert, kann der Versicherer den Grad der Berufsunfähigkeit neu bestimmen.

Ergibt sich aufgrund einer solchen Überprüfung, dass die Voraussetzungen für eine Leistungspflicht nicht mehr gegeben sind, muss die Versicherung dem Leistungsempfänger dies schriftlich mitteilen. Daraufhin kann dann frühestens nach Ablauf von drei Monaten nach dem Erhalt dieser Mitteilung die Rentenzahlung eingestellt werden.

Was geschieht bei der Risikoprüfung?

Vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags prüft die Versicherung, ob sie das zu übernehmende Risiko versichern kann. Im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung werden im Zulassungsverfahren zahlreiche Risikofaktoren des Antragstellers unter die Lupe genommen.

Risiko Beruf: Zum einen wird das Berufsrisiko geprüft. Bei dieser Prüfung ist der Grad der körperlichen Beanspruchung und der psychischen Belastung relevant, welcher der Interessent an seinem Arbeitsplatz ausgesetzt ist. Einige Berufe (zum Beispiel Schauspieler, Dirigenten oder Detektive) unterliegen einem derart hohen Berufsunfähigkeitsrisiko, dass es keinen oder nur wenige Versicherer gibt, die einen BU Tarif anbieten. Auf jeden Fall ist in diesen Berufen mit deutlichen Risikoaufschlägen zu rechnen.

Risiko Gesundheitszustand und Lebensumstände: Zum anderen wird der Versicherte selbst hinsichtlich seines Gesundheitszustandes, seiner Lebensumstände und seiner Vorlieben durchleuchtet. Haben Sie beispielsweise ein riskantes Hobby wie Klettern oder Fallschirmspringen, müssen Sie mit erhöhten Beiträgen rechnen. Wenn Sie sich allerdings erst während der Vertragslaufzeit ein solches Hobby zulegen, ist keine Nachmeldung bei Ihrem Versicherer erforderlich.

Da Sie aber in jedem Fall davon ausgehen müssen, dass Ihre Versicherung im Leistungsfall genau die Vorgeschichte überprüfen wird, sollten Sie bei der Antragstellung unbedingt bei der Wahrheit bleiben. Unter Umständen wird Ihnen unterstellt, dass Sie die Ausübung eines risikobehafteten Hobbys schon vor Abschluss der Versicherung geplant haben.

Welche Bedeutung haben die BU Gesundheitsfragen?

Besonderer Wert wird auf die Gesundheitsfragen gelegt, die der BU Anwärter ausführlich und wahrheitsgetreu zu beantworten hat. Zur Bewertung seines Gesundheitszustands können ärztliche Attesteund Gutachten erforderlich sein.

Der dem Antragsteller vorgelegte Fragebogen wird kontinuierlich den medizinischen Entwicklungen angepasst, sodass sich sein Inhalt ständig verändert.

Zuschläge möglich: Infolge der Gesundheitsprüfung können sich für bestimmte Krankheiten Ausschlüsse ergeben. Das bedeutet, dass im Falle einer durch diese Erkrankung hervorgerufenen Berufsunfähigkeit keine Leistungen übernommen werden. Möglicherweise erhebt die Versicherung auch einen Beitragszuschlag, um das durch sie zu übernehmende Risiko abzumildern.

Raucher sind generell von Mehrbeiträgen betroffen, da die Versicherungsgesellschaften mit dem Rauchen ein erhöhtes Gesundheitsrisiko verbinden und als Konsequenz der Eintritt einer Berufsunfähigkeit wahrscheinlicher ist.

Bevor ein Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt und Gesundheitsfragen beantwortet werden, sollte zunächst eine anonyme Risikoanfrage mithilfe eines Experten erfolgen. Wenn Sie sich für unseren Versicherungsvergleich entscheiden, erhalten Sie die Kontaktdaten eines BU Spezialisten. Dieser kann mit einem anonymen Probeantrag prüfen, ob Sie mit Ihrer individuellen Risiko- und Krankheitsgeschichte eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu vernünftigen Konditionen abschließen können.

Wie erfolgt die Risikobewertung nach Berufsgruppen?

Es liegt nahe, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Ausübung eines risikoreichen Berufs vergleichsweise teuer ist. Zur Bewertung der Risiken haben die Versicherungsgesellschaften eine Einteilung in Berufsgruppen vorgenommen. Allerdings unterscheidet sich diese Kategorisierung von Versicherer zu Versicherer.

Wird man in die BU Berufsgruppe 1 eingestuft, zahlt man die niedrigsten Versicherungsbeiträge, da die mit dem ausgeübten Beruf in Verbindung gebrachten Risiken als niedrig eingeschätzt werden. In der Berufsgruppe 2 und 3 sind die Berufe mit den mittleren und erhöhten Risiken zusammengefasst.

Manche Versicherungen erheben Risikozuschläge ab der Berufsgruppe 3. Personen, die in die Berufsgruppe 4 und mehr eingestuft werden, zahlen die höchsten Versicherungsbeiträge. Beispiele für Vertreter der einzelnen Berufsgruppen:

Berufsgruppe 1: freie Berufe (Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten)
Berufsgruppe 2: kaufmännische Angestellte, Sekretärinnen, Heilpraktiker, Zahnärzte
Berufsgruppe 3: oft handwerkliche Berufe (Bautechniker, Goldschmiede)
Berufsgruppe 4: Fischer, Schreiner, Lackierer
Berufsgruppe 5-6: Tätowierer, Dirigenten, Fluglotsen

Da die Versicherungsunternehmen unterschiedliche Bewertungen vornehmen, lohnt es sich auf jeden Fall, einen ausführlichen Vergleich durchzuführen.

Arbeiten Sie beispielsweise als kaufmännischer Angestellter, kann es durchaus sein, dass Sie von einer Versicherung in die Berufsgruppe 2 eingestuft werden, während eine andere Sie in die Berufsgruppe 1 einstuft.

Welches Risiko ist mit der Karenzzeit verbunden?

Karenzzeit bedeutet, dass der BU Versicherte nicht sofort, also unmittelbar nach dem Eintritt der Berufsunfähigkeit, Anspruch auf Zahlung einer Rente hat. Je nach BU Versicherung können unterschiedliche Karenzzeiten vereinbart werden. Da dies für den Versicherer von Vorteil ist, fallen die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung etwas geringer aus.

Allerdings ist zu bedenken, dass die vereinbarte Wartezeit zwei Jahre betragen kann, in denen Sie dann im Ernstfall ohne Einkommen auskommen müssen. Zwar können einige Personen die Karenzzeit dadurch überbrücken, dass sie zunächst Krankentagegeld beziehen. Dabei besteht jedoch die Gefahr, dass die Krankentagegeldversicherung die Zahlungen möglicherweise schnell einstellt – nämlich dann, wenn keine vorübergehende Erkrankung besteht, sondern das Vorliegen einer dauerhaften Berufsunfähigkeit diagnostiziert wurde.

Für die Einstellung der Zahlung von Krankentagegeld reicht es mitunter sogar aus, dass der Verdacht einer Berufsunfähigkeit vorliegt (Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz). Bedenken Sie, dass Sie während der vereinbarten Karenzzeit die Versicherungsbeiträge weiterhin zahlen müssen.

Dies stellt, wenn Sie ernstlich erkrankt sind und kein Einkommen erzielen, eine doppelte Belastung für Sie dar.

Wann ist eine Nachmeldung erforderlich?

Ob der Versicherer eine Nachmeldung verlangt, wenn Sie plötzlich einen anderen Beruf ausüben oder sich ein riskantes Hobby zulegen, hängt vom Versicherungsunternehmen ab. Da in der Regel im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung der zuletzt ausgeübte Beruf maßgeblich ist, kann es unter Umständen zu Problemen kommen, wenn Sie plötzlich nicht mehr als Büroangestellter, sondern als LKW-Fahrer arbeiten und dies der Versicherung nicht gemeldet haben.

Informieren Sie sich am besten noch vor dem Vertragsabschluss so genau wie möglich. Manche Versicherungen werben ausdrücklich damit, bei der Aufnahme einer gefahrenerhöhenden Tätigkeit während der Vertragslaufzeit keine Nachbesserung des Versicherungsvertrags vorzunehmen.

In diesem Fall besteht für Sie dann auch keine Nachmeldungspflicht. Achten Sie aber besonders sorgfältig auf die Fragen im Fragenkatalog, den Sie bei Ihrer Antragstellung auszufüllen haben. Beantworten Sie die Fragen nicht wahrheitsgetreu oder nicht ausführlich genug, kann der Versicherer wegen Verletzung der Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurücktreten.

Auch hinsichtlich des Zeitraums zwischen Antragstellung und Annahme des Versicherungsantrags kann es je nach Versicherung im Leistungsfall zu Unstimmigkeiten kommen, wenn sich nach der Einreichung des Antrags Änderungen ergeben haben, die dem Versicherer nicht bekannt sind.

Kann ich im Bedarfsfall lange Bearbeitungszeiten von vornherein ausschließen?

In der Tat gibt es Mittel und Wege, lange Bearbeitungszeiten schon bei Vertragsabschluss auszuschließen. Besonders kundenfreundlich ist beispielsweise die Regelung, nach der sich aus einer ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit von sechs Monaten automatisch die Auszahlung einer Berufsunfähigkeitsrente ergibt. Der Nachweis der Berufsunfähigkeit wird insbesondere durch diese Regelung enorm erleichtert.

Manche Versicherungen garantieren die Auszahlung einer Rente auch dann, wenn eine Erwerbsminderungs- rente im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung bewilligt wurde. Für Beamte kann darüber hinaus vereinbart werden, dass aus einer dauerhaften Dienstunfähigkeit automatisch die Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente resultiert.

Sie können also schon im Vorfeld einiges regeln, um eine lange Bearbeitungszeit Ihres Rentenantrags zu vermeiden und schnell von den im Ernstfall so dringend benötigten Leistungen zu profitieren.

Warum ist die Beitragsanpassung (Dynamik) so wichtig?

Wenn Sie sich sicher sein wollen, dass Sie für den Ernstfall ausreichend vorgesorgt haben, schließen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsdynamik ab. Mit einer vereinbarten regelmäßigen Beitragsanpassung erhöhen Sie auch Ihre Rentenansprüche. Sie federn so zwangsläufig eintretende Einkommenseinbußen durch Kostensteigerung und Inflation ab.

In der Regel ist es bei einer vereinbarten Dynamik so, dass Sie zwei aufeinander folgende Jahre lang die Beitragsanpassung ablehnen können, dieser aber im dritten Jahr wieder zustimmen müssen, um an dem Prinzip der Dynamik weiter festhalten zu können. Lehnen Sie auch im dritten aufeinander folgenden Jahr die Beitragsanpassung ab, wird sie für den gesamten Versicherungsvertrag gestoppt, sodass auch Ihre Rente nicht weiter erhöht wird.

Neben Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Beitragsdynamik bieten einige Versicherer auch solche mit garantierter Leistungsdynamik an. Das bedeutet, dass die BU-Rente im Leistungsfall jährlich automatisch um einen bestimmten Prozentsatz erhöht wird, der zwischen 0,5 und 3 Prozent liegt.

Warum ist bei der Verweisung Vorsicht geboten?

Können Sie aufgrund einer krankheitsbedingten Beeinträchtigung nicht mehr Ihrem bisherigen Beruf nachgehen, kann Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung Sie auf einen anderen Beruf verweisen. Dies nennt man „abstrakte Verweisung“. Bei einer solchen Verweisung müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllt sein.

Sie sind zum Beispiel nicht verpflichtet, im Vergleich zu Ihrem bisherigen Einkommen erhebliche Einkommenseinbußen in Kauf zu nehmen. Auch darf die neue Tätigkeit weder eine Unter- noch Überforderung für Sie sein. Falls Ihre Versicherung eine solche Tätigkeit ermittelt, ist sie aus dem Schneider.

In diesem Fall muss die Versicherung keine Berufsunfähigkeitsrente an Sie zahlen. Unerheblich ist, ob Sie tatsächlich eine Anstellung in dem Verweisungsberuf finden oder nicht. Allerdings müssen auf dem Arbeitsmarkt Beschäftigungen dieser Art theoretisch vorhanden sein. Ist das nicht der Fall, kann die Verweisung abgelehnt werden. Manche Versicherungen schließen eine abstrakte Verweisung komplett aus.

Es gibt auch Berufsunfähigkeitsversicherungen, die zumindest ab einem bestimmten Alter auf die abstrakte Verweisung verzichten. Achten Sie bei der Wahl Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt auch auf diesen Faktor.

Was versteht man unter der konkreten Verweisung?

Falls Sie nach Eintritt der Berufsunfähigkeit in Ihrem bisher ausgeübten Beruf selbst die Initiative ergriffen und eine andere Beschäftigung aufgenommen haben, kann Ihre Versicherung Sie auf diesen Beruf verweisen. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie ein vergleichbares Einkommen erzielen und nicht unter- bzw. überfordert sind.

Es versteht sich von selbst, dass die alternative Tätigkeit nicht zu Lasten Ihrer Gesundheit gehen darf. Auf die Möglichkeit der konkreten Verweisung verzichten nur einige wenige Versicherungen. Im Normalfall ist die konkrete Verweisung im Versicherungsvertrag vorgesehen.

Das bedeutet für den Versicherten, dass er gegebenenfalls einen Nachweis darüber erbringen muss, aus welchem Grund er auf die konkret von ihm ausgeübte Tätigkeit nicht verwiesen werden kann.

Bonussystem oder Überschussbeteiligung?

Versicherungsunternehmen sind per Gesetz dazu verpflichtet, ihre Versicherungsnehmer an erwirtschafteten Gewinnen zu beteiligen. Im Rahmen des Versicherungsvertrags können unterschiedliche Formen der Überschussbeteiligung vereinbart werden.

Die gängigste Form der Überschussbeteiligung ist die Beitragsverrechnung. Dabei werden die erwirtschafteten Überschüsse dem Versicherungsbeitrag gutgeschrieben. Ihr Beitrag wird auf diese Weise niedrig gehalten. Auf die ausgezahlte Rente wirkt sich die Überschussbeteiligung in diesem Fall nicht aus.

Ist eine Überschussbeteiligung im Rahmen des Bonussystems vereinbart worden, werden die Überschüsse der Versicherung der im Leistungsfall ausgezahlten Rente hinzugerechnet.

Nachteil dieser Form der Überschussbeteiligung ist, dass der Versicherte nur dann von der Bonusrente profitiert, wenn tatsächlich der Ernstfall der Berufsunfähigkeit eingetreten ist.