Fragen und Antworten zur privaten Rechtsschutzversicherung

Was zahlt die Rechtsschutzversicherung?

Hat Ihre Rechtsschutzversicherung Ihnen eine Kostenübernahme zugesagt, so kommt sie für sämtliche Kosten auf, die bei dem betreffenden Gerichtsverfahren entstehen. Dazu gehören Anwalts- und Gerichtskosten, Gebühren für Zeugen, Sachverständige und Übersetzer sowie Kosten für Gutachten und Vollstreckung. Wenn Sie vor Gericht verloren haben und somit die Kosten des Prozessgegners zusätzlich übernehmen müssen, wird auch dies von der Versicherung bezahlt. Geldstrafen, zu denen Sie durch das Gericht verurteilt wurden, übernimmt die Rechtsschutzversicherung aber auf keinen Fall.

Brauche ich überhaupt eine Rechtsschutzversicherung?

Diese Frage lässt sich pauschal natürlich nicht beantworten. Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht für jeden sinnvoll. Bedenken Sie, dass es neben Anwalt und Gericht auch andere, kostengünstigere Möglichkeiten gibt, sich zu informieren, bzw. zu seinem Recht zu kommen. Einige öffentliche Institutionen (Mietervereine, Sozialverbände…) klären Sie über Ihre Rechte auf und können Sie zum Teil sogar vor Gericht vertreten. Auch die außergerichtliche Streitschlichtung kann eine kostengünstige Lösung darstellen. Und selbst wenn Sie vor Gericht gehen, sind die anfallenden Kosten nicht immer so exorbitant, dass sich eine Versicherung lohnen würde. Wenn Sie aber damit rechnen müssen, dass Prozesse mit hohen Streitwerten auf Sie zukommen, ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung auf jeden Fall sinnvoll.

Ist meine Familie mitversichert?

Ja, in der Regel gilt der Rechtsschutz für die ganze Familie. Versichert sind also auch der Ehepartner und die Kinder, solange sie unverheiratet sind und nicht berufstätig sind. Dies gilt sogar für Kinder, die nicht mehr zu Hause wohnen. Auch nichteheliche Lebenspartner sind mitversichert, sofern sie im gleichen Haushalt leben. Sie müssen aber ausdrücklich im Versicherungsschein benannt werden.

Wie kann ich beim Rechtsschutz Geld sparen?

So absurd es klingen mag: Sie sparen Geld, indem Sie sich bereit erklären, mehr zu zahlen. Bei den meisten Versicherungen kann man eine Police mit Selbstbehalt abschließen. Das bedeutet, dass Sie bei jedem Schadensfall eine bestimmte Summe aus eigener Tasche zahlen, zum Beispiel 150 Euro, aber auch niedrigere oder höhere Selbstbeteiligungen werden angeboten. Eine solche Vereinbarung senkt die jährlichen Beiträge beträchtlich. Sofern Sie nicht regelmäßig in Gerichtsverfahren verwickelt sind, ist es deshalb ratsam, eine Police mit möglichst hoher Selbstbeteiligung zu wählen. 

Einzelpolice oder Paket, was ist besser?

Viele Versicherer bieten Arbeitsrechtsschutz gemeinsam mit Privat-, Verkehrs- und Mietrechtsschutz an. Das mag zunächst einmal verlockend klingen, schließlich haben Sie so den Eindruck, gegen alle Eventualitäten abgesichert zu sein. Doch sollten Sie Ihren persönlichen Bedarf genau prüfen, bevor Sie sich für so ein Paket entscheiden. Häufig ist eine Einzelpolice oder eine individuelle Kombination der verschiedenen Leistungen ausreichend. Vor allem vor dem Hintergrund, dass die häufigsten Auseinandersetzungen im Arbeits- und Verkehrsrecht stattfinden.