Private Rechtsschutzversicherung Leistungen

Private Rechtsschutzversicherung: Überblick Leistungen

Was genau kann ich eigentlich im Leistungsfall von der privaten Rechtsschutzversicherung erwarten? Gibt es Leistungsausschlüsse? Diese und weitere Fragen zu den Leistungen der privaten Rechtsschutzversicherung beantworten wir Ihnen hier.

Was leistet eine private Rechtsschutzversicherung?

Rechtsschutzversicherung Leistungen

Wenn man sich entscheidet eine private Rechtsschutzversicherung abzuschließen, will man auch wissen, wo das Geld eigentlich hinfließt und was man im Schadensfall eigentlich von der Rechtsschutzversicherung erwarten kann.

Grundsätzlich ist die Aufgabe der privaten Rechtsschutzversicherung klar: Die Übernahme aller Kosten, die bei einem Rechtsstreit anfallen.

Trotz dieser klar umrissenen Leistungsanforderung unterscheiden sich die verschiedenen Tarife hinsichtlich ihrer Leistungen und Preise ganz enorm.

Denn zusätzlich zu der Frage welche Kosten übernommen werden, ist auch interessant, wann der Leistungsfall eintritt, wo der Versicherungsschutz greift und welche Leistungsausschlüsse es gibt.

Was leistet eine Rechtsschutzversicherung im Einzelnen?

Von der privaten Rechtsschutzversicherung werden in der Regel sämtliche Verfahrenskosten getragen, d.h. die Kosten für einen Anwalt, für das Gericht, für Sachverständige und Zeugen, sowie für notwendige Übersetzungen und ähnliches. Auch eine Kautionsstellung bei Strafsachen kann in der Regel erwartet werden.

Sind Sie im Verfahrensausgang zur Kostenübernahme der gegnerischen Anwaltsgebühren etc. verpflichtet worden, so sind auch diese im Versicherungsschutz der privaten Rechtsschutzversicherung enthalten. Viele Rechtsschutzversicherer bieten zusätzlich die Übernahme der Kosten für einen unabhängigen Mediator an. Hier unterschieden sich die Tarife allerdings in der Höhe der dafür vorgesehenen Aufwendungen.

Eine kostenlose telefonische Rechtsberatung zur Einschätzung eines Streitfalls können Sie außerdem mittlerweile von fast allen Rechtsschutzversicherern erwarten.

Leistungsausschlüsse in der privaten Rechtsschutzversicherung

Einige Problematiken werden von einer privaten Rechtsschutzversicherung gezielt ausgeschlossen. Dazu zählen anbieterübergreifend: das Baurisiko eines Bauherren bei Neubauprojekten, Streitigkeiten bei Spiel- und Wettverträgen, Rechtsstreits bei Termin- oder Spekulationsgeschäften, Streitigkeiten, die in ursächlichem Zusammenhang mit Krieg, Streik, inneren Unruhen, Aussperrungen und Erdbeben stehen.

Des Weiteren ist die Kostenübernahme für Fälle, deren Ursprung vor Vertragsabschluss liegt, ausgeschlossen. Vorsätzliche Vergehen und Straftaten sind ebenfalls vom Versicherungsschutz ausgenommen, allerdings kann im Rahmen der Spezial-Strafrechtsschutz eine Kostenübernahme zur Abwehr einer vorgeworfenen vorsätzlichen Handlung übernommen werden, sofern im Verfahrensgang keine Verurteilung für eine vorsätzliche Tat erfolgt.

Rechtsschutzversicherung mit oder ohne Wartezeit?

Um eine missbräuchliche Nutzung der privaten Rechtsschutzversicherung auszuschließen, haben die Versicherer eine sogenannte Wartezeit in Ihre Versicherungsbedingungen aufgenommen. Das heißt, dass nach dem Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung für eine gewisse Zeit kein Rechtsschutz besteht.

Fällt also das Ereignis, das ursächlich für einen nachfolgenden Rechtsstreit ist, in einen bestimmten Zeitraum nach Versicherungsbeginn, so besteht kein Versicherungsschutz. In der Regel beträgt die Wartezeit drei Monate, allerdings hängt dies auch vom versicherten Leistungsbereich ab. In der Regel gilt eine dreimonatige Wartezeit für die Bereiche: 

  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Wohnungs-Rechtsschutz 
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz 
  • Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Gerichten 
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (nicht bei Steuer-Bußgeldverfahren) 
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen 
  • Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Gerichten

Einen Verzicht auf eine vertraglich vereinbarte Wartezeit findet man zum Beispiel in den Bereichen:

  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht 
  • Opfer-Rechtsschutz

Bei einem Rechtsschutz in Ehesachen kann die Wartezeit auf bis zu drei Jahre verlängert werden.

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Geltungsbereich der privaten Rechtsschutzversicherung

In der Regel gilt der vereinbarte Rechtsschutz in ganz Europa, sowie in den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira. Einige Versicherer haben den Schutz weltweit ausgedehnt. Dies ist häufig jedoch nur befristet der Fall (bis zu 6 Wochen, bei einigen Anbietern bis zu 12 Monate).

So ist Versicherungsschutz auch im Urlaub und auf längeren Geschäftsreisen gewährleistet. Die Versicherer können im Versicherungsvertrag für im Ausland entstandene Schäden höhere Selbstbehalte festhalten. Achten Sie hier unbedingt auf das Kleingedruckte.

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