Rechtsschutzversicherung bei Scheidung

Scheidung: Was übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Droht eine Scheidung, fragen sich viele, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten dafür übernimmt. Das ist aber nur eingeschränkt der Fall. Für wen ist der Zusatzbaustein Ehe-Rechtsschutz interessant?

Scheidung: Anwalts- und Gerichtskosten

Rechtsschutzversicherung Scheidung

Wer sich scheiden lassen will, muss in Deutschland die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch nehmen ‒ ohne geht es nicht. Das bedeutet, dass im Falle einer Scheidung in jedem Fall Kosten für den Anwalt auf Sie zukommen. Außerdem fallen Gerichtskosten für das Familiengericht an.

Bereits bei sehr niedrigen Einkommen zahlen Sie für Ihre Scheidung etwas mehr als 1.000 Euro. Bei höheren Einkommen, an denen sich Anwalts- und Gerichtskosten hauptsächlich bemessen, können sie aber auch schnell nach oben schießen.

In punkto Kosten ist eine einvernehmliche Scheidung die beste Lösung: Dann muss nur ein Anwalt beauftragt und bezahlt werden. Die Anwaltskosten machen den größeren Anteil an den Scheidungskosten aus.

Neben der Scheidung selbst müssen in der Regel auch weitere Fragen geklärt werden. Das betrifft z.B.

  • Sorgerecht für gemeinsame Kinder
  • Umgangsrecht
  • Ehegattenunterhalt
  • Aufteilung des Hausrats
  • Versorgungsausgleich

Solche Belange sollten Sie in einer Scheidungsfolgenvereinbarung schriftlich klären. Die Vereinbarung kann vom Anwalt aufgesetzt und vom Familiengericht oder einem Notar bestätigt werden.

Das kostet auch wieder Geld. Noch teuerer wird es, wenn Sie sich mit Ihrem (Noch-) Ehepartner nicht einigen können und eine gerichtliche Entscheidung notwendig wird.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Scheidungskosten?

Eine Rechtsschutzversicherung ist oft eine sinnvolle Ergänzung zu Ihrem bestehenden Versicherungsschutz. Sie übernimmt im Rahmen einer Scheidung aber meist nur geringe Kosten: Im Privatrechtsschutz ist normalerweise auch eine anwaltliche Erstberatung im Bereich Familienrecht enthalten.

Sie können sich dann im Rahmen Ihrer Rechtsschutzversicherung bei einem im Bundesgebiet zugelassenen Rechtsanwalt zum Thema Scheidung einmalig kostenfrei beraten lassen. Die Leistung wird häufig bis zu einem Betrag von rund 200 Euro vom Versicherer übernommen und ist nicht an Wartezeiten gebunden.

Was deckt die Erstberatung ab? Mit der Beratung erhalten Sie eine erste Orientierung zu

  • Ablauf der Scheidung
  • Rechten und Pflichten
  • Fehlervermeidung

Soll der Anwalt darüber hinaus für Sie tätig werden (beispielsweise Aufsetzen eines Schreibens, Unterhaltsberechnungen), müssen Sie dies selbst vergüten.

Was ist ein Mediator? Manche Rechtsschutzversicherungen bieten inzwischen an, die Kosten für eine Vermittlung zwischen den Parteien zu übernehmen, falls es zu Unstimmigkeiten kommt. Diese Vermittlung übernimmt ein sogenannter Mediator. Im rechtlichen Bereich ist das ein Rechtsanwalt mit entsprechender Zusatzausbildung.

Ein Mediator erarbeitet einvernehmliche Lösungen mit den Parteien, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Ein Scheidungsmediator kann mit Ihnen Lösungen rund um den Scheidungsprozeß finden.

Den Mediator bestimmt in der Regel die Rechtsschutzversicherung. Ob eine Rechtsschutzversicherung Mediationsleistungen auch für Scheidungssachen anbietet, sollten Sie jedoch konkret beim Versicherer erfragen. Teils kann eine solche Leistung alternativ zur Erstberatung in Anspruch genommen werden.

Rechtsschutzversicherung mit Ehe-Rechtsschutz

Bei dem Versicherungsanbieter ARAG können Sie Ehe-Rechtsschutz als Zusatzbaustein zu Ihrer Rechtsschutzversicherung abschließen. Das geht allerdings nur, wenn Sie bereits verheiratet sind ‒ Singles können den Schutz nicht hinzubuchen!

Das Angebot richtet sich auch an eingetragene Lebenspartner.

Was ist versichert? Versichert sind die Gerichts- und Anwaltskosten einer Scheidung sowie Scheidungsfolgekosten bis zu einer Höhe von 30.000 Euro pro Versicherungsfall. Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften sind die Kosten einer Aufhebung bzw. Aufhebungsfolgekosten versichert.

Dabei werden die Kosten für beide Partner übernommen. Es gilt eine Wartezeit von drei Jahren.

Service: Rechtsschutzversicherungen im Vergleich

Um Ihnen die Suche nach einer guten und günstigen Rechtsschutzversicherung zu erleichtern, bieten wir Ihnen einen unverbindlichen Versicherungsvergleich an. Der Vergleich ist eine kostenfreie Serviceleistung.

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