Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit

Rechtsschutzversicherungen mit / ohne Wartezeit

Ein Rechtsstreit droht − und jetzt? Wer einen Konflikt mit rechtlichen Folgen fürchtet, wünscht sich oft eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeiten. Aber gibt es die?

Rechtsschutz ohne Wartezeit

Rechtsschutzversicherung Wartezeit

Es gibt viele sinnvolle Versicherungen und die private Rechtsschutzversicherung gehört in jedem Fall dazu. Trotzdem ist es natürlich auch eine Kostenfrage, welchen Versicherungsschutz man sich am Ende leistet und worauf man verzichtet.

Fakt ist: Eine Rechtsschutzversicherung sollte man nicht erst dann abschließen, wenn sich der Streit bereits abzeichnet.

Eine Versicherung ohne Wartezeiten gibt aber mehr Sicherheit als eine Versicherung ohne Wartezeiten: Sollte etwas passieren, springt der Rechtsschutzversicherer auf jeden Fall ein.

Die Rechtsschutzversicherung setzt sich in der Regel aus fünf Bausteinen zusammen. Das sind

  • Privat-Rechtsschutz
  • Berufs-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Wohn-Rechtsschutz
  • Vermieter-Rechtsschutz

In einigen Bereichen ist es ohnehin unüblich, Wartezeiten vorzuschreiben: Schließen Sie nur den Verkehrs-Rechtsschutz ab, ist der normalerweise wartezeitenfrei. Auch bei den anderen Bausteinen gibt es teils Leistungen, für die keine Wartefristen vorgesehen sind.

Ansonsten gelten meist Wartezeiten von drei Monaten. Je nach Art der Leistung sind jedoch auch Fristen von einem oder sogar von drei Jahren möglich.

Achtung: Bei welchen Leistungen oder Bereichen keine Wartezeiten erhoben werden, hängt von Versicherer und Tarif ab: Sie sollten deshalb auf die genauen Vertragsbedingungen achten.

Warum gibt es Versicherungen mit einer Wartezeit?

Mit den Wartezeiten sichern sich die Gesellschaften gegen Missbrauch ab: Würde der Kunde die Police immer erst abschließen, wenn sich ein Rechtsstreit anbahnt, würde es teuer für den Versicherer und die ganze Versichertengemeinschaft.

Keine Wartezeit bei Vertragswechsel

Dennoch gibt es Möglichkeiten, Wartezeiten in der Rechtsschutzversicherung zu umgehen: Wechseln Sie lediglich den Versicherer, rechnet der neue Versicherer den Altvertrag meist als Wartezeit an.

Das gilt zumindest für die bisher versicherten Risiken. Schließt der neue Vertrag weitere Risiken ein, kann es sein, dass dafür wiederum Wartezeiten gelten. Im Falle eines Vertragswechsels sollten Sie sich beim Versicherer deshalb nach den Wechselbedingungen erkundigen.

Vorsorge-Rechtsschutz

Einige Versicherer bieten im Rahmen eines Vorsorge-Rechtsschutzes an, beim Abschluss neuer Vertragsbausteine auf Wartezeiten zu verzichten. Beispiel: Sie schließen einen Privat-Rechtsschutz ab und vereinbaren den Vorsorge-Rechtsschutz. Nach Ablauf der Wartezeit für den privaten Bereich nehmen Sie noch den Berufs-Rechtsschutz hinzu, der dann wartezeitfrei bleibt.

Rückwirkende Rechtsschutzversicherung

Achtung: Sollte die Ursache des Rechtsstreits noch vor Versicherungsbeginn liegen oder der Streit vor Versicherungsbeginn sogar schon angefangen haben, werden die Kosten von der Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht übernommen.

Hier gibt es aber eine Ausnahme: Ein Versicherer versichert auch rückwirkend, d.h., nach Schadenseintritt, in den Bereichen Verkehr und Wohnen. Der Schutz hat allerdings seinen Preis und greift auch nur in bestimmten Fällen. Zudem findet zunächst eine Risikoprüfung statt.

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