Tipps zur privaten Krankenversicherung

Leistungen, Tarife und Sparpotenzial der PKV

Ist eine private Krankenversicherung für Sie lohnenswert? Um Ihnen die Entscheidungsfindung ein wenig zu erleichtern, haben wir für Sie nachfolgend einige Tipps rund um das Thema PKV zusammengestellt.

Einkommen bei Angestellten Arbeitnehmern

Falls Sie mit dem Gedanken spielen, Ihre gesetzliche Police gegen eine private einzutauschen, müssen Sie sich vor Augen halten, dass die Möglichkeit, sich privat krankenzuversichern, nicht jedermann offen steht. Als festangestellter Arbeitnehmer dürfen Sie nur dann PKV-Mitglied werden, wenn Ihr Verdienst während der letzten drei Jahre über der Jahresarbeitsentgeltgrenze gelegen hat. Diese liegt derzeit bei 5.775,- EUR monatlich bzw 69.300,- Euro jährlich (Stand 2024 ).

Wenn dies nicht auf Sie zutrifft, steht Ihnen jedoch eine andere Möglichkeit offen: Sie können sich über eine gesetzliche Kasse privat zusatzversichern. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer, welche Möglichkeiten des privaten Zusatzschutzes er offeriert und vergleichen Sie das Angebot mit dem anderer Unternehmen mit einem kostenfreien Zusatzversicherungs-Vergleich!

Achtung vor sogenannten „Billig-Tarifen“

Bei scheinbar günstigen Tarifen, die unter Bezeichnungen wie Basis-, Elementar- oder Kompakt-Tarif laufen, verbergen sich oft Leistungsbeschränkungen und Selbstbeteiligungen, die auf den ersten Blick nicht ersichtlich sind. Im Krankheitsfall können Sie damit das Nachsehen haben. Achten Sie zuerst auf die Leistungen, dann auf den Preis.

Schließen Sie in möglichst jungen Jahren ab

Wenn Sie in die private Krankenversicherung einsteigen wollen, sollten Sie dies in möglichst jungen Jahren tun. Der Beitrag hängt grundsätzlich vom Alter beim Vertragsabschluss, vom Geschlecht und von der Gesundheit des Versicherten ab. Je älter Sie bei Versicherungsbeginn sind, desto teurer wird der Beitrag.

Familienversicherung in der PKV

Wenn Sie eine Familie gründen wollen, sollten Sie lieber in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben, in der privaten zahlen Sie für Kinder und nicht arbeitende Ehepartner einen eigenen Beitrag.

Niedrige Beiträge

Lassen Sie sich nicht zu sehr von anfänglich niedrigen Beiträgen in der privaten Krankenversicherung blenden, denn diese können steigen aufgrund von Inflation, neuer Krankheiten, häufiger in Anspruch genommenen Leistungen, gestiegener Lebenserwartung usw.

Nicht voreilig kündigen

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen private nicht jeden Kunden nehmen. Aufgrund von Vorerkrankungen kann es Leistungsbeschränkungen, Risikozuschläge oder gar eine Ablehnung geben. Kündigen Sie daher Ihre bestehende Krankenversicherung erst, wenn Sie eine verbindliche Zusage vom neuen Unternehmen haben.

PKV Preis- Leistungsvergleich durchführen

Bei einem Beitragsvergleich zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung bzw. zwischen unterschiedlichen privaten Versicherern sollten immer die gesamten Kosten, einschließlich Selbstbeteiligung, Krankengeld und Beitrag zur privaten Pflegeversicherung beachtet werden. Dies kann unter Umständen sehr aufwendig sein. Führen Sie daher einen Preis-Leistungsvergleich durch.

Der 1. Schritt zur privaten Krankenversicherung

Bei der privaten Krankenversicherung müssen Sie sich Ihr Versicherungspaket selbst zusammenlegen. Leistungen, die Sie bei Vertragsabschluss vereinbaren, können nicht einseitig vom Versicherungsunternehmen gekündigt werden. Daher sollten Sie als erstes sorgfältig Ihren Bedarf an Leistungen prüfen.

Dazu gehören:

  • Krankenhausklasse – Wer keine Probleme damit hat, mit anderen in einem Zimmer zu liegen, sollte nur die allgemeine Pflegeklasse (Mehrbettzimmer) wählen.
  • Zahnarzttarif – Der Zahnarzttarif sollte hohe Erstattungsprozente aufweisen, im Besonderen für Zahnersatz. Allgemein üblich ist der Ersatz von 100 Prozent der Kosten für Zahnbehandlung und von 75 bis 80 Prozent bei Zahnersatz und Kieferorthopädie. Abzuraten ist von Spartarifen bei Zahnersatz, bei Ersatz mehrerer Zähne wird der Eigenanteil sehr hoch.
  • Krankentagegeld – Der monatliche Nettoverdienst geteilt durch 30 ist die Grundlage für die Höhe des Krankentagegeldes, das gezahlt werden soll, wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet. Es ist empfehlenswert, das Krankentagegeld eventuell etwas höher zu versichern, um hieraus Sozialversicherungsabgaben bezahlen zu können. Dies muss im Vertrag jedoch deutlich festgelegt werden!

Der 2. Schritt: Angebote einholen

Holen Sie sich möglichst viele Angebote von privaten Versicherern. Erkundigen Sie sich in Ihrer Anfrage nach Leistungen, die Ihnen wichtig sind. Untersuchungen von Verbraucherorganisationen können eine erste Orientierung geben. Am Ende müssen Sie jedoch Leistungen und Beiträge für Ihren eigenen Fall vergleichen. Dabei können eigentlich nur Versicherungen miteinander verglichen werden, bei denen die Beitragserhöhung im ungefähr gleichen Zeitraum erfolgte. Dabei kann ein Preis-Leistungsvergleich sehr
hilfreich sein.

Der 3. Schritt: Leistungen beurteilen

Liegen Angebote vor, gilt es nun, die Beiträge zu vergleichen und die Leistungen zu prüfen. Die wichtigsten Kriterien in einigen Bereichen sind folgende: Beim Psychotherapeuten sollten mindestens 30 Sitzungen jährlich übernommen werden, besser noch, es gibt keine Sitzungsbeschränkung. Die Abrechnung eines Heilpraktikers sollte nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker erfolgen, je höher der Satz, um so besser. Die Erstattung von Brillen und Kontaktlinsen sollte eine hohe bis volle sein. Vorsorgeuntersuchungen sollten mindestens im gleichen Umfang wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt sein. Werden auch Arzthonorare über dem Höchstwert der Gebührenordnung für Ärzte erstattet?

Prozentuale Selbstbeteiligung

Von Tarifen mit prozentualer Selbstbeteiligung ist abzuraten, wenn diese nicht auf einen Maximalbetrag festgelegt ist. In der Regel rechnen sich Tarife mit Selbstbeteiligung schon, diese sollte allerdings auf 250 bis 300 Euro, maximal auf 500 bis 750 Euro beschränkt sein. Bei Frauen rechnen sich Tarife mit Selbstbeteiligung ohnehin. Kinder sollten dagegen in Tarifen ohne oder nur mit einer sehr geringen Selbstbeteiligung (50 bis 70 Euro) versichert werden.

Tipps zur Senkung der Beiträge

Verschiedene Optionen möglich: Die privaten Krankenkassen erhöhen immer wieder ihre Prämien. Zum Jahreswechsel 2009/2010 haben private Versicherungsunternehmen ihre Beitragssätze um bis zu 13% angehoben. Sinkt das Einkommen eines Versicherten (beispielsweise, weil er pensioniert wird oder weil er weitere Kinder versichern muss), kann ihn seine Privatpolice in wirtschaftliche Kalamitäten bringen.

Um die finanzielle Belastung einzudämmen, stehen ihm mehrere Möglichkeiten zur Verfügung: Er kann den Versicherungsanbieter wechseln (Nachteil: evtl. Verlust der Altersrückstellungen), er kann die Versicherungsbedingungen ändern (Verzicht auf Leistungen, Vereinbarung eines Selbstbehalts) oder er kann kassenintern den Tarif wechseln (z.B. Beantragen des Standardtarifs). Für Jüngere kommt ein Wechsel zum Basis-Tarif in Betracht, dieser wird aber nicht von allen Versicherungen angeboten.

Ergreifen Sie eine oder mehrere dieser Alternativmöglichkeiten, wenn Ihnen die finanzielle Bürde Ihrer PKV-Prämie zu belastend wird!

Probeanträge

Stellen Sie zunächst Probeanträge bei zwei oder drei guten Gesellschaften, dann ist es einfacher bei unterschiedlichen Angeboten die richtige Wahl zu treffen. Außerdem müssen Sie dann nicht, die Frage beantworten, ob Sie bei einer anderen Versicherung zuvor abgelehnt worden sind. Schreiben Sie dazu deutlich „Probeantrag“ auf das Antragsformular.

Tipp für Beihilfeberechtigte

Voller vs ergänzender Versicherungsschutz: Aufgrund des Beamtenversorgungsgesetzes des Bundes und der Länder haben Beamte im Krankheitsfall Anspruch auf einen Zuschuss zur Deckung ihrer Krankheitskosten. Diese sogenannte Beihilfe, beträgt in Abhängigkeit vom Bundesland 30-80%.

Wenn Sie sich gesetzlich versichern, verspielen Sie diesen Bonus, denn gesetzliche Kassen bieten keine spezifischen Beihilfetarife an, sondern verlangen von Ihnen, dass Sie für einen 100%-Versicherungsschutz zahlen, obwohl Sie diesen gar nicht benötigen.

Private Kassen hingegen offerieren einen ergänzenden Versicherungsschutz: Hier müssen Sie nur den Teil der Krankheitskosten versichern, die nicht durch die Beihilfe abgedeckt werden und kommen daher billiger weg. Als Beihilfeberechtigter sollten Sie sich daher auf jeden Fall für den privaten Versicherungsschutz entscheiden!

Tipps für Selbstständige und Freiberufler

Selbstbehalt: Private Versicherungsunternehmen bieten Kunden, die dazu bereit sind, sich mit einem Pauschalbetrag an entstehenden Krankheitskosten zu beteiligen (sogenannter Selbstbehalt), als Gegenleistung eine Senkung der monatlichen Prämie an. Während diese Option Festangestellten nur bedingt von Nutzen ist oder sich sogar als kontraproduktiv herausstellen kann, weil ihr Arbeitgeber sich zwar anteilig an der Monatsprämie, nicht aber am Selbstbehalt beteiligt, erweist sie sich für Selbstständige und Freiberufler, die für ihren Versicherungsschutz eigenständig aufkommen müssen, als lukrativ.

Wenn Sie selbstständig oder freiberuflich tätig sind, sollten Sie sich diesen Sparvorteil keinesfalls entgehen lassen!

Tipp für Wechselwillige

Wer in die private Krankenkasse wechselt, ist grundsätzlich lebenslänglich an seinen Versicherungsschutz gebunden. Nur wenn sich seine persönlichen Lebensumstände ändern (z.B. Sinken des Verdienstes unter die Versicherungspflichtgrenze) oder er absichtlich eine Änderung dieser herbeiführt (beispielsweise durch einen Wechsel von der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis), steht ihm eine Rückkehr in die gesetzliche Kasse offen.

Gemäß der Maxime „Drum prüfe, wer sich ewig bindet!“ sollten Sie die Vorteile und Nachteile, die Ihnen ein privater Versicherungsschutz bringen kann, sorgfältig im Voraus gegeneinander abwägen und nicht blindlings eine Privatpolice beantragen.

Tipps für Pausierer

Anwartschaft: Falls Sie aus bestimmten Gründen vorübergehend keinen privaten Versicherungsschutz benötigen oder diesen gesetzlich nicht in Anspruch nehmen dürfen, sollten Sie Ihre Privatpolice nicht unüberlegt kündigen. Für eine spätere Rückkehr in die PKV legen Sie sich sonst nämlich Steine in den Weg. Da Sie beim Neuabschluss eines Vertrags wie ein Neukunde behandelt werden, büßen Sie Ihre gewonnenen Privilegien (Altersrückstellungen, Gesundheitsfragen, abgeleistete Wartezeiten etc.) ein.

Wenn Sie sich den Weg in die PKV offen lassen wollen, sollten Sie eine Anwartschaftversicherung abschließen, um diesen Nachteilen zu entgehen. Eine Anwartschaft ermöglicht es Ihnen, den Versicherungsschutz unter denselben Konditionen, wie er vor Beginn der Anwartschaftszeit bestanden hat, wieder aufzunehmen.

Kleine oder große Anwartschaft: Bei einer Anwartschaftsversicherung unterscheidet man zwischen einer kleinen und einer großen Anwartschaft. Erstere ist günstiger und eignet sich für Situationen von kürzerer Dauer wie Arbeitslosigkeit, Stellenwechsel, finanzielle Engpässe oder Auslandsaufenthalte. In ihr werden keine Altersrückstellungen gebildet.

Letztere, also die große Anwartschaft, ist für längeres Pausieren gedacht und ist daher besonders für Personengruppen empfehlenswert, bei denen im Laufe des Berufslebens Tarifänderungen abzusehen sind (z.B. bei Berufseinsteigern, Polizisten oder Zeitsoldaten). Da bei dieser Anwartschaftsversion Altersrückstellungen gebildet werden, ist sie deutlich teurer als eine kleine Anwartschaft. Allerdings stellt es für den Versicherer keinerlei Problem dar, wenn Sie mehrere Jahrzehnte pausieren.

Überlegen Sie sich genau, welcher Typus der Anwartschaft für Ihre individuelle Situation in Frage kommt und kalkulieren Sie dabei auch zukünftige Entwicklungen mit ein!

PKV große Anwartschaft und kleine Anwartschaft

Bei einer Anwartschaftsversicherung unterscheidet man zwischen der kleinen und großen Anwartschaft. Wo liegen die Unterschiede zwischen den beiden Anwartschaften? Für wen ist eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll? Weiter »

Tipps für Ausländer

Police für Visum erforderlich: Um in Deutschland ein Visum zu erhalten, muss man nachweisen, dass man krankenversichert ist. Kümmern Sie sich daher bereits frühzeitig um Ihren Versicherungsschutz! Dieser muss spätestens bei Beantragung des Visums vertraglich geregelt sein.

Sprachbarriere: Um Ihnen zu helfen, die Sprachbarriere zu überbrücken, offerieren die meisten Versicherungsunternehmen ihren Beratungsservice in unterschiedlichen Landessprachen. Die eigentliche Versicherungspolice wird jedoch grundsätzlich in deutscher Sprache aufgesetzt. Um zu vermeiden, dass Sie über den Tisch gezogen werden, sollten Sie beim Ausfüllen des Vertrages nach Möglichkeit einen Dolmetscher hinzuziehen!

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