PKV Tarifwechsel

Beitragsersparnis durch PKV Tarifwechsel

Im Alter wird die PKV schnell zur Kostenfalle, da die Beiträge nach Aufwand kalkuliert werden. Viele Versicherte ärgern sich über regelmäßige Erhöhungen. Einen zu teuer gewordenen Tarif muss man als Versicherungsnehmer jedoch nicht zwingend in Kauf nehmen. Ein einfacher PKV Tarifwechsel beim eigenen Anbieter kann die Beitragslast reduzieren.

Steigende Versicherungsprämien

PKV Tarifwechsel

Für junge Versicherte ist die Private Krankenversicherung (PKV) oft noch sehr günstig. Im Alter dagegen verfliegt die Freude über niedrige Beiträge: Gerade ältere PKV-Versicherte bekommen regelmäßig Post mit Anpassungsmitteilungen.

Laut der Finanzaufsichtsbehörde BaFin steigen die PKV-Beiträge im Schnitt um 5,1 Prozent pro Jahr. Innerhalb eines Jahrzehnts kann das mehrere Hundert Euro pro Monat an Prämie ausmachen. Manche Pensionäre fragen sich deshalb, wie sie die Beträge in Zukunft noch aufbringen sollen.

Höchstalter

Wenn Sie Ihren 55. Geburtstag bereits gefeiert haben, können Sie die PKV in der Regel nicht mehr verlassen. Dies ist nur möglich, wenn Sie in den vergangenen fünf Jahren mindestens zweieinhalb Jahre in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert waren.

Alternativ können Sie sich über Ihren Ehepartner familienversichern oder bei Eintritt einer schweren Behinderung in die GKV zurückkehren. Auch dafür gelten jedoch bestimmte Regeln.

Neben einem Wechsel zur gesetzlichen Krankenkasse stehen PKV-Versicherten weitere Möglichkeiten offen, um ihren Versicherungsbeitrag zu reduzieren:

  • Wechsel zu einem anderen PKV-Versicherer
  • Wechsel in einen anderen Tarif innerhalb der Gesellschaft

PKV Tarifwechsel: Wechsel von PKV zu PKV

Während für „junge  bis mittelalte“ PKV-Versicherte ein Wechsel der Versicherung ohne Weiteres möglich ist, kommt ein Gesellschaftswechsel für ältere Versicherte nur selten in Frage.

Dass sie dort einen günstigeren Tarif finden, ist nämlich eher unwahrscheinlich: Jeder Versicherer kalkuliert den Tarifbeitrag aufgrund des Alters und des Gesundheitszustandes. Bei einem hohen Einstiegsalter können Sie grundsätzlich auch mit hohen Prämien rechnen.

Außerdem ist Ihr Gesundheitszustand im Alter tendenziell schlechter. Sind seit Ihrem Abschluss Krankheiten hinzugekommen, müssen Sie bei einem neuen Versicherer möglicherweise einen Risikozuschlag zahlen, da dort in jedem Fall eine Gesundheitsprüfung fällig wird.

Schließlich haben Sie durch die jahrelange Beitragszahlung Alterungsrückstellungen aufgebaut, die Prämienerhöhungen abmildern sollen. Die Rückstellungen verbleiben aber bei einem Wechsel zum Teil im bisherigen Unternehmen und kommen anderen Versicherten zugute.

PKV Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft

Ein PKV Tarifwechsel beim eigenen Anbieter ist weder kompliziert noch langwierig. Mit einem einfachen Anschreiben kann der Versicherer aufgefordert werden, dem Kunden aktuelle Tarife zu nennen, deren Leistungsspektrum dem gegenwärtigen Tarif entspricht.

Diese Informationspflicht ist gesetzlich verankert und kann gegebenenfalls im Anschreiben durch Verweis auf § 204 VVG angefordert werden. Ihre Versicherung muss Sie kostenlos zum Wechsel innerhalb der Gesellschaft beraten.

Durchaus ratsam ist auch die Frage nach der Veränderung des bisherigen Tarifbeitrags, wenn ein höherer Selbstbehalt in Erwägung gezogen oder auf gewisse Leistungen verzichtet werden würde.

Die Anfrage sollte schriftlich an die Zentrale der Versicherung geschickt werden und eine ebenfalls schriftliche Antwort verlangen. Erhält der Kunde kein geeignetes Angebot, sollte er unter Angabe von gewissen Antwortfristen nicht lockerlassen. Wenn der Versicherer sich auch dann querstellt, bieten die Verbraucherzentrale und unabhängige Versicherungsberater gegen Honorar Beratungen an.

Achtung vor Tarifoptimierern

Seit einigen Jahren gibt es am Markt auch sogenannte „Tarifoptimierer“ oder „Beitragsoptimierer“, die damit werben, Ihnen bei Ihrem bisherigen Versicherer einen besseren Tarif zu verschaffen. Experten raten allerdings davon ab, solche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da Sie diese Dienstleistungen oft (zu) teuer bezahlen müssen.

Wenn Sie innerhalb Ihres Versicherungsunternehmens den Tarif wechseln, können Sie auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichten, wenn der Leistungsumfang des neuen Tarifs gleich bleibt oder geringer ist als in Ihrem alten Tarif.

Das ist ein großer Vorteil. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie bei den Leistungen keine wesentlichen Einschränkungen hinnehmen! Die Alterungsrückstellungen können Sie bei einem internen Wechsel ebenfalls behalten.

Keine  garantierte Beitragsstabilität

Auch in einem neuen Tarif des alten Versicherers sind Beitragserhöhungen möglich! Wenn Sie sich von Ihrem Versicherer beraten lassen, weist er Sie jedoch darauf hin, falls in einem Zieltarif bereits eine Beitragsanpassung feststeht.

Wenn Sie aus einem alten Bisex-Tarif in einen Unisex-Tarif wechseln, können Sie danach nicht mehr in einen Bisex-Tarif zurückwechseln. Damit verlieren Sie möglicherweise auch das Recht auf einen Wechsel in den Standardtarif.

Wenn Sie noch in einem alten Bisex-Tarif versichert sind, dürfen Sie in alle in Frage kommenden Bisex- und Unisex-Tarife wechseln. Haben Sie sich erst nach 2008 in einem Bisex-Tarif versichert, können Sie allerdings nur in Bisex-Tarife wechseln, die danach noch geöffnet waren.

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Was ist der PKV Standardtarif?

Wenn Sie dauerhaft Beiträge sparen wollen, können Sie über einen Wechsel in den Standardtarif nachdenken. Dieser Tarif steht allen PKV-Kunden offen, die bereits vor 2009 privatversichert waren.

Die Leistungen des Standardtarifs sind denen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar. Teils liegen sie allerdings leicht unterhalb davon.

Voraussetzung für den Wechsel in den Standardtarif ist, dass Sie entweder

  • mindestens 65 Jahre alt sind oder
  • mindestens 55 Jahre alt sind und Ihr gesamtes jährliches Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigt oder
  • unter 55 Jahre alt und Renten- bzw. Pensionsbezieher sind und Ihr jährliches Gesamteinkommen die Beitragsmessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übersteigt

Der Tarif kostet rund 300 Euro monatlich, ist also deutlich günstiger als andere PKV-Tarife. Wer einmal in den Standardtarif gewechselt hat, kommt allerdings nicht mehr in einen normalen PKV-Tarif zurück. Der Abschluss einer Zusatzversicherung ist auch nicht möglich, so dass Sie sich den Wechsel gut überlegen sollten.

Was ist der PKV Basistarif?

Wenn Sie nicht in den Standardtarif wechseln dürfen, können Sie auch einen Wechsel in den Basistarif in Betracht ziehen. Das lohnt sich aber nur, falls Ihr PKV-Beitrag den Beitrag des Basistarifs deutlich übersteigt.

Der Basistarif bietet im Wesentlichen die gesetzlichen Leistungen, kostet aber mit über 700 Euro monatlich mehr als der Standardtarif. In den Basistarif können Sie auch aus jedem Unisex-Tarif wechseln. Droht Ihnen Hilfsbedürftigkeit im Sinne des Sozialrechts, kann der Beitrag auf die Hälfte gekürzt werden.

Wer bereits vor 2009 privatversichert war, darf wechseln, falls er

  • bereits mindestens 55 Jahre alt ist oder
  • Anspruch auf eine gesetzliche Rente oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften hat oder
  • hilfebedürftig im Sinne des Sozialgesetzes ist

Um Kosten zu sparen, empfiehlt sich dann jedoch der Standardtarif. Bei Versicherung im Basistarif können Sie allerdings Zusatzversicherungen abschließen. Zudem können Sie jederzeit in den Basistarif wechseln, sofern Sie sich erst nach 2008 privatversichert haben.

Aus dem Basistarif können Sie theoretisch auch wieder in einen anderen PKV-Tarif zurückwechseln. Der Wechsel wird jedoch durch eine Gesundheitsprüfung erschwert.