FAQ Pflegepflichtversicherung

Wer ist pflegepflichtversichert?

Pflegepflichtversichert sind prinzipiell alle, die gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Nach dem Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“ führen die Versicherten mit ihrem Krankenversicherungsbeitrag üblicherweise zugleich auch einen Beitrag zur Pflegeversicherung ab, sind also bei ein- und demselben Versicherer zugleich kranken- und pflegeversichert.

Gesetzlich Krankenversicherten ist es möglich, sich hinsichtlich ihrer Pflegepflichtversicherung einen privaten Anbieter zu suchen, während privat Versicherte für die Pflegepflichtversicherung zwar einen anderen privaten Anbieter wählen können, sich jedoch nicht in der gesetzlichen Pflegeversicherung melden dürfen.

Was kostet die Pflegepflichtversicherung?

Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung betragen 2017 für kinderlose Arbeitnehmer 2,8 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens; Arbeitnehmer mit Kindern zahlen 2,55 Prozent. Der Arbeitgeber beteiligt sich zur Hälfte an dem Betrag; nur in Sachsen zahlen Arbeitnehmer grundsätzlich mehr als der Arbeitgeber, da dort kein Feiertag zur Finanzierung der Pflegeversicherung abgeschafft wurde.

Den Kinderlosenzuschlag haben die Arbeitnehmer in allen Bundesländern alleine zu tragen. In der privaten Pflegepflichtversicherung erfolgt die Prämienkalkulation nach den Maßstäben der privaten Krankenversicherung, daher ist die Beitragshöhe individuell verschieden. Unter bestimmten Umständen ist sie allerdings auf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung begrenzt. Auch zur privaten Pflegepflichtversicherung leisten Arbeitgeber einen Beitrag, der jedoch auf die Hälfte des Höchstbeitrages der gesetzlichen Pflegversicherung begrenzt ist.

Pflegeversicherung News

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