Pflege Kosten
Welche maximalen Pflegekosten werden von der gesetzlichen Pflegeversicherung übernommen?
Aus der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung können Pflegebedürftige maximal 2005 Euro beziehen – das ist jedoch nur möglich, wenn ein Härtefall geltend gemacht werden kann. Da die Krankenkassen nur einen geringen Prozentsatz von Härtefällen anerkennen dürfen, ist dies allerdings die große Ausnahme.
Für ambulante oder stationäre Pflege auf Pflegegrad 4 sind höchstens 1775 Euro aus der gesetzlichen Versicherung erhältlich. Ein Heimplatz kann jedoch schnell 3.000 Euro monatlich oder sogar mehr kosten, und auch Pflegedienste sind teuer, so dass sich die tatsächlichen Kosten nur selten aus den Leistungen der Pflegepflichtversicherung decken lassen. Laut einer Studie entstehen einem pflegebedürftigen Mann im Durchschnitt rund 42.000 Euro an Pflegekosten; bei einer pflegebedürftigen Frau sind es sogar 84.000 Euro, wovon die Betroffenen jeweils etwa 21.000 Euro und 45.000 Euro selbst aufbringen müssen.
Wer gilt als Pflegeperson?
Als Pflegeperson gilt, wer eine pflegebedürftige Person mindestens 14 Stunden pro Woche in deren häuslichem Umfeld pflegt, ohne daraus einen finanziellen Nutzen zu ziehen. Meist handelt es sich dabei um Angehörige des Pflegebedürftigen wie etwa erwachsene Kinder. Mitunter kümmern sich auch Freunde oder Nachbarn um den Hilfsbedürftigen. Die erforderlichen 14 Stunden Pflegezeit müssen mittlerweile nicht mehr an einer einzigen Person erbracht werden; sie dürfen auch auf die Pflege mehrerer Pflegebedürftiger aufgeteilt werden.
Wie sind Pflegepersonen abgesichert?
Um die Bedeutung der häuslichen Pflege zu unterstreichen und die Leistung der Pflegepersonen anzuerkennen, ist die soziale Absicherung der Pflegepersonen verbessert worden: Wer mindestens 14 Stunden wöchentlich pflegt, ohne dafür ein Entgelt zu beziehen, kann von der Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge erhalten. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Umfang der Pflege und beträgt je nach Bundesland zwischen 114,66 Euro und 407,48 Euro pro Monat. Bedingung dafür ist allerdings, dass die Pflegeperson neben der Pflegetätigkeit nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist. Zudem sind Pflegende während der Pflegetätigkeit unfallversichert.
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