Grundversorgung Pfllegeversicherung

Wie hoch fällt die staatliche Grundversorgung bei Pflege aus?

Wie hoch die staatliche Grundversorgung ausfällt, ist vor allem vom Pflegegrad abhängig; dann auch davon, ob die Pflege zuhause durch Laien oder ambulant erfolgt, oder ob eine vollstationäre Pflege notwendig ist. Ab 2017 gelten bei Pflegegrad 2 Beträge zwischen 316 Euro und 770 Euro; bei Pflegegrad 3 sind es zwischen 545 Euro und 1298 Euro; ein Pflegebedürftiger der Pflegegrade 4 erhält je nach Art der Pflege zwischen 1612 Euro und 1775 Euro und bei Pflegegrad 5 werden zwischen 901 und 2005 Euro gezahlt. Dies ist jedoch nur bei Personen möglich, die schwerst eingeschränkt sind und einen besonderen Pflegegbedarf haben.

Werden die Leistungen auch rückwirkend erbracht?

Die Leistungen werden rückwirkend bis zum Datum des Antrags auf Leistungen aus der Pflegeversicherung gewährt, jedoch nicht darüber hinaus. Daher ist es wichtig, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. Die Formulare sind bei der Krankenkasse erhältlich und werden auf Anruf per Post oder E-Mail zugeschickt. Etwa vier Wochen nach dem Antrag wird der Pflegebedürftige begutachtet; danach dauert es weitere drei bis vier Wochen, bis der Bescheid der Krankenkasse hinsichtlich der Einstufung des Pflegebedürftigen ergeht.

Welche Vorversicherungszeiten gelten für die Pflegepflichtversicherung?

Um Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung zu erhalten, muss eine Vorversicherungszeit erfüllt sein. Dies ist gegeben, wenn der Versicherte innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens zwei Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt hat. Für Versicherungspflichtige und über die Familienversicherung mitversicherte Kinder gilt die Vorversicherungszeit als erfüllt, sofern ein Elternteil sie erfüllt.

Ab wann gilt man als pflegebedürftig?

Für Pflegebedürftigkeit gibt es kein Mindestalter; auch jüngere Menschen können bereits von Pflegebedürftigkeit betroffen sein. Als pflegebedürftig gilt, wem einer der 5 Pflegegrade zugesprochen wird. Die Zuteilung eines Pflegegrads erfolgt im Anschluss an eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (bei privat Pflegepflichtversicherten: durch die Medicproof GmbH), falls der Gutachter eine mindestens sechs Monate andauernde Hilfsbedürftigkeit feststellt.

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