Berufshaftpflichtversicherung Versicherungssumme

Wie hoch sollte die Versicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung sein?

Bei Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung stellt man sich unweigerlich die Frage nach der Versicherungssumme. Wird sie zu hoch vereinbart, treibt das die Beiträge in die Höhe, bei einer zu niedrigen Versicherungssumme droht im Schadensfall eine Unterversicherung. Wir sagen Ihnen, was Sie bei der Wahl der Versicherungssumme beachten müssen.

Berufshaftpflichtversicherung Versicherungssumme

Die Versicherungssumme (oft auch Deckungssumme genannt) gibt an, bis zu welcher Höhe die Berufshaftpflichtversicherung bzw. der Versicherer pro Schadensfall die Kosten übernimmt. Achtung: Die meisten Versicherer geben eine Höchstdeckung pro Jahr an, d.h. bei mehr als einem Schadensfall im Versicherungsjahr findet bei dieser  Höchstdeckungssumme eine Kappung der Versicherungsleistungen statt.

Die Versicherungssumme einer Berufshaftpflichtversicherung liegt bei den Versicherern i.d.R. im Rahmen etwaiger gesetzlicher Vorgaben für bestimmte Berufsgruppen (z.B. Notare, Steuerberater). Dort regeln standes- oder berufsrechtliche Vorschriften die Mindestdeckungssummen.

Bei anderen Berufsgruppen ohne gesetzliche Vorgaben orientieren sich die Versicherer an Erfahrungswerten aus der Vergangenheit. Je nachdem, ob neben den Vermögensschäden auch Personen- und Sachschäden versichert sind, werden auch hierfür pauschale Deckungssummen festgelegt. Sie können die Versicherungssumme in Absprache mit Ihrem Anbieter natürlich jederzeit erhöhen.

Da im BGB gesetzlich festgeschrieben ist, dass es keinerlei Begrenzung in der Höhe der Schadensersatzpflicht gibt, kann ein Haftpflichtschaden das Ende der beruflichen Existenz bedeuten und noch mehr, denn Sie haften mit Ihrem Privatvermögen und das in unbegrenzter Höhe!

Versicherungssumme in der Berufshaftpflichtversicherung: Neue Risiken

Sollten im Laufe Ihrer Berufstätigkeit bzw. Selbständigkeit neue Risiken hinzukommen, teilen Sie diese unverzüglich Ihrem Anbieter mit und lassen Sie sie nachversichern. Die sogenannte Vorsorgeversicherung deckt diese zwar zunächst ab, aber um Haftungsausschlüsse zu vermeiden, sollten Sie auf die Bestimmungen im Versicherungsvertrag achten. Dort ist genau geregelt, wie weit Sie mit einer vorübergehenden Kostenübernahme für neu hinzugekommene Risiken rechnen können.

Aus den in üblichen Policen enthaltenen Betriebsbeschreibungen lassen sich oft eindeutige Hinweise auf bei Vertragsabschluss nicht erkannte Risiken finden. Diese dürfen dann nicht zu Lasten des Versicherungsnehmers gehen. Bevor Sie im Schadensfall also einen Haftungsausschluss in Kauf nehmen, prüfen Sie, ob der Versicherungsvertrag der Berufshaftpflichtversicherung nicht doch eine Möglichkeit bietet, die Kostenübernahme einzufordern.

Versicherungssumme in der Berufshaftpflichtversicherung: Gesetzliche Vorgaben

Für einige Berufe ist, wie oben bereits erwähnt, neben der gesetzlich vorgeschriebenen Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung auch die Höhe der Mindestdeckungssummen vorgeschrieben. Da diese Regelungen in der Berufsordnung der einzelnen Berufsgruppen individuell bestimmt werden, können hier nur einige Beispiele genannt werden.

Bei einem Rechtsanwalt beträgt die vorgeschriebene Deckungssumme 250.000 Euro pro Schadensfall. Dies ist eine vergleichsweise geringe Summe, wenn man sich zum Beispiel die Bundesnotarordnung ansieht, die die doppelte Versicherungssumme für jeden Versicherungsfall eines Notars vorschreibt.

Diese Summen sind in der Regel bereits großzügig angesetzt, können aber in einigen Fällen trotzdem zu gering kalkuliert sein. Sie sollten daher unbedingt das tatsächliche Risiko im Auge behalten und gegebenenfalls höhere Versicherungssummen mit dem Versicherer vereinbaren.

Wer benötigt eine Berufshaftpflicht?

Einige Berufsgruppen sind sogar zum Abschluss einer Berufshaftpflicht verpflichtet. Welche Berufsgruppen das sind und für wen eine Berufs- haftpflichtversicherung auch jenseits bestehender Verpflichtungen sinnvoll ist, erfahren Sie hier. Weiter »