Berufshaftpflicht Freiberufler
Berufshaftpflichtversicherungen für Freiberufler
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Berufshaftpflichtversicherungen für Freiberufler im Vergleich
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Berufshaftpflicht: Für manche Freiberufler eine Pflichtversicherung!
Wenn Sie als Arbeitnehmer einen Fehler machen, liegt das Risiko bei Ihrem Arbeitgeber. Wie aber sieht es aus, wenn Sie Ihr eigener Arbeitgeber sind?
Freiberufler sind für Schäden, die aus fehlerhafter Berufsausübung entstehen können, haftbar zu machen. In einigen Berufen tragen Sie damit ein hohes finanzielles Risiko.
Aus diesem Grund wurde die Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler konzipiert. Vielen Freiberuflern wird eine Berufshaftpflichtversicherung (oder auch Vermögens-schadenhaftpflichtversicherung) sogar gesetzlich vorgeschrieben, so z.B.: Ärzten, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Notaren, Apothekern und Architekten. Ohne sie erhält man keine Zulassung.
Auch für andere Freiberufler kann sie jedoch sehr wichtig sein. Bleibt also nur noch die Frage, wie Sie die für sich beste Versicherungsform finden. Hier ein Überblick zu Kosten und Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler.
Die Leistungen einer Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler orientieren sich an den speziellen Gegebenheiten und Notwendigkeiten einer Branche. Ein Dolmetscher hat andere Risiken abzudecken als ein Heilpraktiker, ein Steuerberater andere als ein Arzt.
Man unterscheidet unter den Freiberuflern zwischen den Sparten:
- Heilberufe: Dentisten, Ärzte, Heilpraktiker, Hebammen, Krankengymnasten etc.
- technische u. naturwissenschaftliche Berufe: Architekten, Bauingenieure, Energieberater etc.
- rechts- u. wirtschaftsberatende Berufe: Steuerberater, Versicherungsvermittler, Rechtsanwälte etc.
- Berufe der Medien- u. Werbebranche: Autoren, Journalisten, Grafiker, Designer, Eventmanager etc.
Was leistet eine Freiberufler-Berufshaftpflicht?
Eine Berufshaftpflichtversicherung übernimmt oft nur Schäden, die reine Vermögensschäden sind, da Sach- und Personenschäden bereits von der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt werden. Dann spricht man auch von einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Die Angebote für spezielle Berufe vereinen manchmal aber auch beide Versicherungsformen. Dies ist vom Anbieter abhängig und von den speziellen Anforderungen Ihres Berufsbildes.
Die Versicherer haben oft ein Konzept im Angebot, das das tatsächliche Risiko Ihrer Berufsgruppe abdeckt. Sie sollten auf die genauen Bedingungen im Versicherungsvertrag achten, um für sich selbst eine optimale Schadensdeckung zu erreichen. Es kann sinnvoll sein, sowohl eine Berufs- als auch eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Reine Vermögensschäden, sind solche, die einen direkten finanziellen Schaden bei einem Dritten bewirken, die nicht Folge eines vorhergehenden Personen- oder Sachschaden sind. Diese entstehen oft bei Steuerberatern, Notaren, Wirtschaftsprüfern und ähnlichen Berufen.
Die Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler übernimmt:
- die Kosten zur Klärung der Haftungsfrage
- die Befriedigung rechtmäßiger Schadenersatzforderungen
- die Kosten zur Abwehr unbegründeter Ansprüche (auch Gerichts- und Anwaltskosten)
- Vermögensschäden bei Klienten, Mandanten und Kunden
Was kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler?
Da das Risiko je nach Branche unterschiedlich ist und somit die Schadenswahrscheinlichkeit und -höhe variiert, schwanken auch die Kosten von Beruf zu Beruf und von Anbieter zu Anbieter. Während ein Dolmetscher schon ab 152 Euro pro Jahr versichert werden kann, liegt die Prämienhöhe bei einem Steuerberater bei etwa 450 Euro.
Die Prämienhöhe ist abhängig von der Versicherungssumme, der Höhe des Jahresumsatzes und der Anzahl der mitversicherten Personen. Ihre angestellten Mitarbeiter können in Ihre Berufshaftpflichtversicherung aufgenommen werden.
Für einige Berufsgruppen gibt es sogar gesetzliche Vorgaben zur Höhe der Versicherungssumme. So muss ein Steuerberater mindestens 250.000 Euro pro Schadensfall, mindestens 1.000.000 Euro pro Jahr an Versicherungssumme vereinbaren.
Ein Notar hat eine Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro pro Versicherungsfall. Dies regelt die Bundesnotarordnung. Sie sollten sich vorher also informieren, welche Voraussetzungen es für Ihren Berufszweig gibt.
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